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In einer Verkehrssache hatte ich Akteneinsicht beantragt und mir war die Bußgeldakte übersandt worden. In dieser fand sich auch ein sog. Fallblatt, bei dem die Geschwindigkeiten und Fahrzeugdaten (also das Kennzeichen, die Marke und die Farbe) bei einer Messung eingetragen werden.

Eine Kopie des Fallblattes war auch in die Ermittlungsakte eingeheftet und (ich nehme an aus Datenschutzgründen für eben den Fall der Akteneinsichtnahme) die Kennzeichen mit dicken schwarzen Stift ausgestrichen.

Dick aber nur bezüglich des Striches an sich. Die Kennzeichen sind durch das nicht abdeckende Schwarz nach wie vor deutlich zu lesen.

Der Wille war vorhanden, an der Ausführung müßte die Polizei noch etwas nachbessern.

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