Juristendeutsch (2): Die Gegenseite lügt
Posted in Allgemein on Jun 26th, 2009
Aus einem Schriftsatz in einer Untervollmachtssache:
Die Klägerin empfindet den gegenteiligen Vortrag der Beklagten als gefährlich im Hinblick auf § 138 ZPO und hiermit verbundene Vorschriften außerhalb des Zivilrechts.
In § 138 ZPO ist die prozessuale Wahrheitspflicht geregelt. Mit den Vorschriften außerhalb des Zivilrechts dürften daher die Vorschriften des Strafgesetzbuches, insbesondere Betrug gemäß § 263 StGB gemeint [...]