Erwerbsobliegenheit - Welche Arbeit muß man nach Scheidung annehmen?
Posted in Allgemein on Mrz 31st, 2009
Beim nachehelichen Unterhalt stellt sich die Frage, inwieweit der bisher nicht oder nur eingeschränkt Berufstätige nunmehr darauf verwiesen werden kann seinen Lebensbedarf durch eigene Arbeit zu verdienen.
Ausgangspunkt ist zunächst § 1569 BGB, der besagt, dass es nach der Scheidung jedem Ehegatten obliegt, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn er dazu außerstande ist, hat [...]