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Tag Archive 'begrenztes Realsplittung'

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten (§ 1564 BGB) oder an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten (§ 1567 BGB) können gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 1 EStG bis zu einer Höhe von  13.805 €als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.
Dies hat allerdings zur Folge, dass der Unterhaltsempfänger den Unterhalt als Einkommen versteuern muss. Die Unterhaltsleistungen [...]

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