Deutschland, Österreich oder Algerien
Posted in Kanzleialltag on Mrz 27th, 2009
Ein Deutscher schließt mit einem Österreicher einen Vertrag über Dienstleistungen, die sie zusammen in Algerien durchführen wollen.
Und es gibt weder eine Gerichtsstandsvereinbarung noch eine Regelung bezüglich des anzuwendenden Rechts. Das wird lustig.