Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit rechtskräftiger Entscheidung vom 23. Juni 2008 (1 Ss 329/08) entschieden, dass die Äußerung “A.C.A.B.” zu einem Polizisten eine strafbare Beleidigung darstellt.
Der 18-jährige Angeklagte war wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) vom Amtsgericht Waiblingen zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verurteilt worden. Der zur Tatzeit noch nicht ganz 18-jährige Krankenpflegeschüler rief einem Polizeibeamten, der in Winnenden mit einer Unfallaufnahme beschäftigt war, aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten.
In seinem Beschluss führt das Oberlandesgericht aus, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen. Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. Die Formalbeleidigung sei daher weder durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 Strafgesetzbuch noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gerechtfertigt.
Hinweis des Gerichtes: Anders wird die Strafbarkeit zu beurteilen sein, wenn sich die Buchstabenfolge „A.C.A.B.“, zum Beispiel als Aufdruck eines T - Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare - und damit straflose - sog. Kollektivbezeichnung handeln.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 08.07.2008
A.C.A.B.?!…
A.C.A.B. = All cops are .. brilliantHintergrundinfos: hier, hier und hier…
Da hat ein Mandant von mir aber nochmal Glück gehabt! Der hat den Spruch nämlich auf den Unterarm tätowiert…
Tja,
Ab rirgendwie auch schon “nicht grade schlau” sich als Polizist von so etwas provoszieren zu lassen. (auch nur Menschen) Was für welche bleibt dann wohl der (mehr oder weniger) freien Meinungsfriehiet überlassen
Ich könnte mir schon wieder ein Paar vortellen die sich über diesen Artikel herrlich “amüsieren” könnten …
einfach nur lächerlich
200 Euro is für einen Krankenpflegeschüler ne Menge Geld.
Sowas find ich ganz schön dreist.
Armselig das die POLIZEI sich von sowas provozieren lässt.
Beleidigt doch niemanden persönlich.
Schon armselig irgendwie!!! Dachte auch immer das heißt ACHT COLA ACHT BIER…
Naja! Da scheinen Polizisten doch im bereich Beleidigungen höher als der normale Bürger zu stehn..
Man man man,
wie kann man nur so “doof” sein und eine Gruppe (in dem Fall einen einzelnen Menschen) zu beschimpfen, die ihr Leben dem Recht und der Ordnung opfern.
Natürlich gibt es überall schwarze Schaafe und so weiter aber es ist jawohl gut, dass der Spinner verklagt wurde.
Der Polizist war bei einer Unfallaufnahme um wieder mal einem Menschen zu helfen und wird dan grundlos ausm Hintergrund angepöbelt.
Bei solchen Spacken krieg ich richtig Hass.
Was soll den sowas ???
Wenn euch einer H***sohn hinterherbrüllt oder euch den Mittelfinger ausm Auto aus zeigt oder was weiß ich, dann geht ihr jawohl auch an die Decke.
Anders der Polizist der sich nicht auf ein verbales Gefecht einlassen kann, sondern durch den Staat geschützt wird.
Der kann sich nicht umdrehen und den zurückbeschimpfen etc.
Deshalb ist es gut das er im Amt höher als ein normaler Bürger steht, ganz ehrlich !!!
Aber was ist mit dem “Vor dem Gesetz sind alle gleich” ???
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art.3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
@King T.- was soll damit sein??? Auch du, solltest du beleidigt werden, kannst eine Anzeige erstatten. Du bist also ebenso durch das Gesetz geschützt. Der Polizist wird hier nun mal wegen seines Berufes und seiner Stellung in der Öffentlichkeit durch diesen Ausspruch beleidigt, was ja in unserer Gesellschaft so gerne als Bagatelle hingestellt wird. Und richtig, der Polizeibeamte im Dienst muss sich durch jeden dahergelaufenen … beleidigen lassen, da er ja einfach mal ein dickes Fell haben muss, damit sich die Öffentlichkeit an ihm austoben kann?!?!
Richtiges und im Strafmaß angemessenes Urteil.