Feed on
Posts
Comments

Der Kollege ist telefonisch nicht erreichbar. Und schriftlich ist die Sache schwer zu klären.

Beim Festnetzanschluss landet man zu jeder Tageszeit auf dem Anrufbeantworter und die Handynummer, die ja sogar auf dem Briefkopf steht, ist auch nicht besser.

Das man mal etwas hin und her hat und sich ein paar Mal wegen beiderseitiger Besprechungen verpasst kommt ja immer mal wieder vor. Aber gar nicht erreichbar selten.

Jetzt habe ich mal schriftlich um Rückruf gebeten. Immerhin geht das Fax durch. Ganz hat er der Fernkommunikation also anscheinend nicht abgeschworen.

Es schreibt die Gegenseite:

dazu wird vorsorglich Bezug genommen auch Palandt…, dort gemäß Hinweis auf …. den der Unterzeichner noch keine Gelegenheit hatte nachzusehen.

Das hätten die meisten wohl einfach als Blindzitat angeführt. Ein Schriftsatz ist ja keine Doktorarbeit.

Ein Ortstermin. Der Sachverständige fragt bezüglich eines Geräts:

Sachverständiger: Ich habe gelesen, dass sie das Gerät gar nicht mehr nutzen?

Gegenseite: Nein, ich nutze es täglich, das hat mein Anwalt einfach so geschrieben, keine Ahnung warum.

Ich kann mir schon denken warum. Lohnt sich doch immer wieder mal die Gegenseite selbst zu fragen.

Wieder mal ein Anruf aus einer Abmahnkanzlei. Die Kollegin will mich überzeugen, dass der Mandant besser zahlt.

Abmahnanwältin: “…und deswegen hat ihr Mandant überhaupt keine Chance und sollte besser zahlen.”

Ich: “Naja, überhaupt keine Chance ist da doch etwas übertrieben. Ich mache das ja auch schon eine Weile”

Abmahnanwältin: “Ach, Sie machen das Selbst? Das Runterladen? Wie interessant, ich habe ja so ein Programm noch nie angefasst. Was laden Sie da denn so?”

Netter Versuch. Ich meinte allerdings die Fallbearbeitung.

Der Mandant regt sich über einen gegnerischen Kollegen auf. Dieser fragt zugegebenermaßen die bereits mitgeteilten Informationen zum dritten Mal an.

Der Mandant:

Nichts gegen Ihren Berufstand. Aber einige ihrer Kollegen haben ihre Zulassung auch im Lotto gewonnen oder?

Wenn ein Richter einen Verkündungstermin bestimmt, dann folgt meistens noch der Zusatz an die anwesenden Parteien, dass sie zu diesem nicht erscheinen müssen, weil dort nur das Urteil verkündet wird und man nicht mehr darüber diskutieren kann. Die Richter haben nämlich auch ungern jemanden dort, der dann versucht mit ihnen darüber zu diskutieren.

So auch diesmal:

Richterin: Verkündungstermin wird bestimmt auf den so und so vielten , 10 Uhr. Da müssen Sie dann nicht erscheinen. Da wird nur das Urteil verkündet, da können sie genauso gut ihren Rechtsanwalt anrufen.

Gegnerischer Kollege: *guckt mißbilligend und überrascht*

Sein Mandant: Da kann ich schon vorbeikommen, dass ist kein Problem

Richterin: Sie können auch einfach anrufen! Bei der Geschäftsstelle!

Mandant: Gut, dann rufe ich da um 10 uhr an.

Richterin: 10 Uhr haben die dann auch noch nichts, da bin ich ja noch in Verhandlung.  Vielleicht so gegen 12 Uhr. Aber dann ist die Geschäftstelle schon in der Mittagspause. Vielleicht rufen sie doch besser bei ihrem Rechtsanwalt an.

Mandant: Gut, dann rufe ich um Punkt 12 Uhr bei meinem Rechtsanwalt an!

gegnerischer Kollege: *der Blick zur Richterin wird noch mißbilligender* Etwas Zeit bäuchte ich auch schon um die Geschäftstelle zu erreichen….

Mandant: Gut, dann 12: 15 Uhr

Der Kollege hat mein Mitleid.

Der Sachverständige wurde im Prozess noch einmal angehört. Alle Fragen sind gestellt, die Richterin fragt noch einmal nach.

Richterin: Hat jemand noch irgendwelche Fragen?

Gegenseite: Fragen nicht, aber noch eine Feststellung!

Richterin: Dann lassen Sie mich erst einmal den Sachverständigen entlassen, dann können sie feststellen, was sie wollen. Sonst wird es teuer, die werden nach Stunden bezahlt

Gegenseite: Ach, der Rechtsstereit hat eh schon so viel gekostet, da kommt es auch nicht mehr drauf an (setzt zu einer erkennbar langen Feststellung an)

Naturgemäß

Der Mandant wird verklagt. Einen Großteil der gegnerischen Argumentation macht der folgende Satz aus:

Der Beklagte verschuldet naturgemäß den geltend gemachten Anspruch

Natürlich, wer auch sonst, wenn nicht der Beklagte. Der Kläger will ja schließlich Geld, sonst hätte er ja nicht geklagt.

Jetzt hatten wir sie selbst verursacht, die gestaffelten Vergleichsverhandlungen. Immer wieder tauchten bei den Feinheiten neue Probleme auf, die den Vergleich zum Scheitern zu bringen drohten.

Der Richter hatte schon dreimal angesetzt und recht komplizierte Vergleiche diktiert, die aber immer wieder abgebrochen werden mussten.

Als bei einem neuen Versuch ein weiterer Einwand, kam hat er dann nur noch genervt zurückgespult und die Sache mit dem Diktieren von

“Die Vergleichsverhandlungen scheiterten”

beendet.

Wir haben dann immerhin noch eine Absicht protokolliert. Mal sehen, ob man außergerichtlich noch zu einander kommt.

Ein Anwalt aus einer der Abmahnkanzleien in Sachen Tauschbörse ruft bei mir an um die Möglichkeiten eines Vergleichs zu besprechen. Da ich nach diesem Telefonat noch weniger vergleichsbereit bin lehne ich ab und erinnere daran, dass mein Mandant die Unterlassungserklärung ohne Eingeständnis in der Sache, aber dennoch verbindlich abgegeben hat.

Ich: “… es ging also insbesondere um eine Risikoverringerung und eine Reduzierung des potentiellen Streitwerts

Abmahnrechtsanwalt: “Ja, kann ich gut verstehen, würde ich einem Mandanten ja auch raten, kostet ja erst mal nichts, wenn man dann nichts mehr runterlädt, so eine Unterlassungserklärung. Gut, dann vielen Dank für das Gespräch.

« Newer Posts - Older Posts »