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Aus der Sachverhaltsschilderung des Mandanten:

Ich: Hat er denn was zu den Risiken gesagt?

Mandant: Er hat gesagt “Das wird schon so schiefgehen”.
Und das ist es ja dann auch.

Ein Fall nährt sich dem Ende. Ein Streitpunkt ist allerdings übrig geblieben.

Die Gegenseite schreibt dazu:

Wie ich Ihnen schon schrieb, bleiben wir vollumfänglich bei unserer Rechnung. Wir erwarten den Ausgleich unserer Rechnung bis zum …. Danach werden Verzugszinsen fällig und unser Anwalt freut sich auf Arbeit.

Bei einem Streitwert von unter 300 € wird die Freude verhalten sein, aber wir wollen es dem Kollegen gönnen.

Eine neue Mandantin ruft an. Sie fragt:

Mandantin: Meine Tochter ist 17 Jahre alt. Darf der Vater schon <einfache Tätigkeit> mit ihr machen?

Ich: Warum nicht? Das ist ja nichts besonderes, sie ist ja schon fast volljährig?

Mandantin: Habe ich 17 Jahre gesagt? Ich meinte natürlich 17 Monate!

Ändert die Lage natürlich erheblich.

Die Gegenseite beruft sich bei einem noch bestehenden Vertragsverhältnis, dass nach deren Meinung noch nicht ganz abwickelt ist, auf einen Rückforderungsanspruch, der auf ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB gestützt sein soll.

In bestehenden Vertragsverhältnissen findet aber § 812 BGB keine Anwendung, weil die vertraglichen Regelungen vorgehen (kurz gefasst).

Das hatte ich auch in meiner Erwiderung so dargestellt und die Richterin sah es genauso.

Der Kollege blieb aber in der Verhandlung mit seinem Mandanten neben sich eisern bei seiner Auffassung.

Kollege: “Es kann ja nicht sein, dass (weitere Ausführungen)”

Richterin: Ja, aber aus § 812 BGB können sie den Anspruch nun einmal nicht geltend machen. Was ist denn nun ihre Anspruchsgrundlage?”

Kollege: Es ist einfach ungerecht, wenn (weitere Ausführungen)!

Richterin: Das allgemeine Ungerechtigkeitsgefühl gibt Ihnen leider auch keine  Anspruchsgrundlage.

Ich denke ohne Mandaten wäre ihm das auch klar gewesen.

Eine Frau Müller  möchte telefonisch etwas zu einer bereits länger abgeschlossenen Scheidung wissen.

Ich suche sie also im Computer, kann sie aber nicht finden.

Ich: Wann war der Fall denn?

Sie: Etwa 2008

Ich: Da habe ich nichts im System….

Sie: Ich hiess früher auch Meier, ich habe neu geheiratet.

Ist ja eigentlich ein Klassiker. Hätte man fast von selbst drauf kommen können.

Der Kollege beanstandet einen Punkt im Gutachten. Die mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen wird angesetzt. Also bereitet sich der Kollege auf den Termin vor und hält alle Gegenargumente bereit, um die möglichen Ausführungen des Sachverständigen zu entkräften.

Was sagt der:

Stimmt, da habe ich mich wirklich unglücklich ausgedrückt. Meinte ich aber ganz anders, sie haben recht.

So ein Spielverderber!

Wenn man einen Rechtstreit hat, bei dem beide Parteien versichert sind und hinter beiden Parteien die gleiche Versicherung steht, dann macht mich das immer etwas misstrauisch, wenn ich mit dem Versicherungsmitarbeiter auf “meiner Seite” rede.

Zwar habe ich mir schon erklären lassen, dass die Versicherungen da recht separat sind und das letztendlich auch als verschiedene Forderungen gehandhabt wird, bei dem die eine Abteilung bei der anderen Regress nehmen kann, aber dennoch denkt man immer, dass es ja ein Konzern ist und man nie weiß, wer wo in die digitale Akte schauen kann.

Kennt da jemand die genauen Interna?

Ich lehne einen Anspruch ohne weitere Begründung ab. Die Kollegin ruft an und will die Sache noch einmal besprechen. Ist stelle wiederum Klage anheim.

Die Kollegin will aber gern noch etwas erfahren:

Verraten Sie mir doch noch wenigstens etwas zu ihrem Mandanten. Ist da überhaupt was zu holen?

Verraten ist da das richtige Wort.

Der Kollege ist telefonisch nicht erreichbar. Und schriftlich ist die Sache schwer zu klären.

Beim Festnetzanschluss landet man zu jeder Tageszeit auf dem Anrufbeantworter und die Handynummer, die ja sogar auf dem Briefkopf steht, ist auch nicht besser.

Das man mal etwas hin und her hat und sich ein paar Mal wegen beiderseitiger Besprechungen verpasst kommt ja immer mal wieder vor. Aber gar nicht erreichbar selten.

Jetzt habe ich mal schriftlich um Rückruf gebeten. Immerhin geht das Fax durch. Ganz hat er der Fernkommunikation also anscheinend nicht abgeschworen.

Es schreibt die Gegenseite:

dazu wird vorsorglich Bezug genommen auch Palandt…, dort gemäß Hinweis auf …. den der Unterzeichner noch keine Gelegenheit hatte nachzusehen.

Das hätten die meisten wohl einfach als Blindzitat angeführt. Ein Schriftsatz ist ja keine Doktorarbeit.

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