Säumige Mieter will der Vermieter, zumindest wenn er meint die Wohnung schnell wieder vermietet zu bekommen, üblicherweise so schnell wie möglich loswerden. Das von dem Gesetzgeber hierzu bereitgestellte Mittel ist die Räumungsklage.
a) Beendigung des Mietverhältnisses
Die Räumungsklage erfordert zunächst, dass das Mietverhältnis durch fristlose oder fristgerechte Kündigung mit ausreichenden Kündigungsgrund bereits beendet wurde. Es sollte gerade bei einer fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist gesetzt werden und für den Fall, dass kein rechtzeitiger Auszug erfolgt, Klage angedroht werden.
b) Erhebung der Räumungsklage
Die Räumungsklage sollte nach Ablauf dieser Frist erhoben werden. Für Wohnraummiete ist dabei unabhänigig vom Streitwert das Amtsgericht zuständig, bei Geschäftsräumen entscheidet der Streitwert. Ab 5.001 € muß die Klage beim Landgericht eingereicht werden.
Der Streitwert berechnet sich dabei aus der Nettomiete eines Jahres. Das macht die Räumungsklage relativ teuer.
Beträgt die Miete beispielsweise 500 € beträgt der Streitwert 6.000 €. Kommt es zu einer Verhandlung berechnen sich die Rechtsanwaltkosten in diesem Beispiel für den Vermieter wie folgt:
| Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG: |
439,40 € |
| Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG: |
405,60 € |
| Postpauschale: |
20,00 € |
| Umsatzsteuer |
164,35 € |
| Gesamt: |
1029,35 € |
Hierzu kommen Gerichtskosten nach dem oben genannten Streitwert in Höhe von 408,00 €
Diese muß der Kläger, also der Vermieter zunächst verauslagen. Wenn er den Rechtstreit gewinnt müssen die Kosten durch die Gegenseite erstattet werden. Wenn da nichts zu holen ist bleibt der Vermieter darauf sitzen.
c) Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Das hängt von vielen Faktoren ab. Theoretisch kann der Richter kurze Fristen setzen. Ein Versäumnisurteil kann in einem Monat vorliegen, ein Urteil in 2 Monaten. Das sind aber idealfälle in denen sich die Gegenseite nicht verteidigt. Realistisch sind 6 Monate bis ein Jahr, wenn Beweisaufnahmen hinzukommen. Natürlich kann sich ein solcher Rechtstreit auch länger hinziehen, beispielsweise wenn aufwendige Beweisaufnahmen durchgeführt werden und Sachverständigengutachten zu Mängeln eingeholt werden müssen.
d) Was sind die häufigsten Verteidigungen der Mieter?
Häufige Verteidigungen sind:
- Ich habe meine Miete gezahlt, in bar. Dafür habe ich einen Zeugen
- Ich habe Miete einbehalten, weil Mängel bestanden
- Die Kündgungsgründe sonstiger Art liegen nicht vor
e) Sonstige Gründe aus denen der Mieter in der Wohnung bleiben kann
Das Gesetz sieht auch bei einer wirksamen Kündigung Gründe vor, bei denen diese quasi nachträglich unwirksam wird.
Eine solche Klausel ist in § 569 BGB enthalten:
§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(…)
(3) Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt:
(…)
2. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.
Rechtshängig ist eine Klage dann, wenn sie dem Beklagten wirksam zugestellt wurde. Zahlt der Mieter von diesem Zeitpunkt an innerhalb von zwei Monaten alle ausstehenden Gelder ist die Kündigung unwirksam, sofern er dies nicht innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal gemacht hat.
[...] man einen Mieter loswerden ist der richtige Weg die Kündigung, gefolgt von einer Räumungsklage. Da diese zum einen teuer ist und zum anderen lange dauern kann nehmen immer wieder mal Vermieter [...]
gibt es einen schnelleren weg das die mieter raus gehen
Guten Tag, mein Vermieter hat mir nach § 573a zum 30.06.09 gekündigt, weil ich einen Freund habe, der aber nicht bei mir wohnt. Es war schon ein Nachmieter da. Ich habe aber noch keine geeignete Wohnung gefunden. Gestern kam die Klage wegen Räumung. Ich leger zwar Widerspruch ein, kann er mich einfach rausschmeißen?
Habe keine Mietschulden, auch keine Messiwohnung. Danke für die rasche Antwort.
Liebe Grüße Renate Zeiger
habe meinen mieter gekündigt, diese wollten nicht ausziehen dann kam es zu ner gerichtsverhandlung mit dem ergebnis das sie bis zum 30 september ausziehen müssen. meine frage,was wenn sie zu den termin nicht ausziehen?
@lisa
Dann können Sie den Gerichtsvollzieher losschicken, der dann die Wohnung für sie räumt.
mein Vermieter hat Räumungsklage vor Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht. Ich bin rechtzeitig ausgezogen. Stimmt es dass er die Kosten für seine klage tragen muss? Gibt es ein Gesetz dass dieses festlegt?
[...] Gegenseite hat erhebliche Mietrückstände, die durch Urteil festgestellt sind. Ein Räumungsurteil liegt nunmehr auch vor. Demnach wurde er zur Räumung [...]
Mir wurde trotz kompletter Mietzahungen für eine mit Mängeln durchzogene Wohnung (auch gefährlliche Mängel) fristlos gekündigt, da ich über meine Vermieter im Internet gelästert habe, aber ohne Namen. Sie erkannten sich aber wieder und haben die Räumungsklage gegen mich eingeleitet. Ich habe mir einen Anwalt genommen, aber damit viel Pech. Ich kann schon alleine aus gesundheitlichen Gründen nicht ausziehen, da es mir seit einem Jahr psychisch sehr schlecht geht. Ich kann mich selber versorgen, für mich kochen, einkaufen, waschen…usw…aber ich kann kaum bis gar keinen Kontakt zu Menschen derzeit aufnehmen. Körperliche Beschwerden kommen auch hinzu. Ich bin im Rechtsschutz, der die aussergerichtlichen Kosten zunächst zahlen will, so schrieb der Anwalt. Mein Problem ist jetzt, dass der Anwalt mich mit Briefen zupowert, in denen immer wieder steht, dass ich persönlich vorbeikommen soll. Ich schrieb immer wieder als Antwort, dass das nicht geht, und wenn es ginge könnte ich auch umziehen. Das IST ja grad der Grund, warum ich nicht ausziehen kann: diese Kontaktunfähigkeit. Es ist somit paradox, mich ewig hinzubestellen.
Ausserdem haben wir alles schriflich geregelt, es gibt nichtmal einen Grund für ein persönliches Gespräch. Wenn ich nachfrage, wird immer nur gesagt, dass wir uns persönlich treffen müssen, weil ich Atteste brauche….aber die sind ja schon da und auf dem Weg zum Anwalt.
Dann kamen jetzt noch Zahlungsaufforderungen von 300 Euro, obwohl der Rechtsschutz doch zahlt. Ich schrieb auch mehrmals, dass ich nicht selber zahlen kann, und wenn der Rechtsschutz das Gerichtsverfahren nicht übernimmt, kann ich meinen Anwalt nicht vor Gericht schicken.
Darauf wird einfach nicht eingegangen. Ich bin wegen diesem Wahnsinn schon einmal zusammengebrochen. Das geht so seit Wochen. Ich habe heute WIEDER so ein nutzloses Schreiben im Briefkasten gehabt, wieder mit demselben Text, ich soll vorbeikommen und und und….es ist immer fast derselbe Brief.
Es haben andre Leute schon für mich da angerufen und gefragt, warum ignoriert wird, dass ich nicht persönlich vorbeikommen kann. Aber auch da wieder nur ausweichende unlogische Antworten wegen der Atteste….Dinge, die schon geregelt sind. Ich habe heute meinem Anwalt geschrieben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Briefe von ihm mehr annehmen kann…weil dieses Karussel ja kein Ende nimmt. Und in einer Woche ist Gericht.
Wenn mich das Gericht nun zu allem Unglück auch noch krank aus der Wohnung schmeisst (körperlich auch krank) wieviel Zeit habe ich dann noch, mir eine andre Bleibe zu suchen? Ich muss alleine wohnen, ich ertrage keine Mitbewohner.
Hallo,
mir wurde fristgerecht zum 30.04.10 wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Kündigung gingen Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung wegen dem Winterdienst (die Mieter sollten ihn von einem Tag auf den anderen plötzlich selbst machen obwohl es dazu im Mietvertrag keine Verpflichtung gibt) sowie Ärger wegen Lärmbelästigung durch Entfeuchtungsgeräte voraus. Aus allem hat sich die Vermieterin fein rausgehalten, hat keine Schreiben beantwortet aber dann die Kündigung geschickt. Der Eigenbedarf ist auf den ersten Blick plausiblel, dennoch habe ich erhebliche Zweifel daran. Der Exmann (leider weiss ich noch nicht ob schon geschieden oder nur getrennt lebend) soll den gemeinsamen Sohn in Zukunft bei sich aufnehmen , er bewohnt die Wohnung neben mir und will diese jetzt mit meiner verbinden. Die Vermieterin selbst wohnt aktuell mit dem Sohn gerade mal 2 Häuser weiter und verfügt über mehrere Häuser und Mietwohnungen. Ich bin erst zum 1.3.09 dort eingezogen und habe für meine bescheidenen Verhältnisse erheblich in die kleine Wohnung investiert, mehrere hundert Euro und auch Ablöse an den vorigen Mieter. Ausserdem liegt bei mir soziale Härte vor, ich bin arm und habe keine feste Arbeit, nur im geringem Umfang freie Mitarbeit. Bin gerade auf Stellensuche, so dass vermutlich eh bald ein Umzug/Ortswechsel ansteht, durch die Kündigung wäre es dann ein weiterer Umzug für mich den ich einfach nicht finanzieren kann. Ich frage mich war der Eigenbedarf nicht schon vorher absehbar? Und ist die Sorgepflicht des Exmannes für den Sohn noch Eigenbedarf der Vermieterin? Ach ja, ich habe schon Anzeigen entdeckt dass im Haus gerade wieder eine Wohnung frei ist, noch eine zweite in der gleichen Strasse wo ich noch versuche rauszufinden welche genau. Diese Wohnungen wurden mir bisher nicht angeboten und im Kündigungsschreiben steht auch, dass sie mir keine Alternativwohnung anbieten kann. Sind 20 qm Grössenunterschied noch vergleichbar? Also 1 Zi-Appartment zu 1ZKB? Welche Chancen habe ich die Kündigung erfolgreich abzuwehren? Habe zum Glück Mieterrechtschutz und werde Widerspruch einlegen, kann es aber nur schlecht einschätzen was für mich möglich ist in der Situation. Sind 6 Monate bis es ggf. zu einem Räumungstitel kommt realistisch? Bis dahin sieht es bei mir beruflich hoffentlich schon wieder besser aus, momentan finde ich hier doch gar keine Wohnung, der Wohnungsmarkt ist überlaufen, sauteuer und ich brauche die Zustimmung der Arbeitsagentur weil ich Aufstocker bin. Und welcher Vermieter will schon einen Mieter ohne feste Anstellung?
[...] auf der Kopie, Name etc. des Zeugen) oder wie oben erw
ich bin schockiert!!!
Unser Untermieter wohnt seid 3 Wochen in unserer Einliegerwohnung und hat vom ersten Tag einen riesen Kravall gemacht ist oft betrunken und unter Drogeneinfluß.
Nach 1 Woche kam die erste Mahnung von uns, darauf hin bekamen wir als Antwort einen Drohbrief von seinem Freund, er dreht oben regelmäßig durch und schreit rum, er würde uns alle umbringen.
Unsere Tochter weigert sich in ihrem Zimmer zu spielen und hat Nachts Panikatacken.
Die Fristlose Kündigung ist durch einen Anwalt zugestellt.
Ich bekam ein telefonat mit in dem er sich über uns lustig macht und sagt, aus der Wohnung ziehe ich nicht aus niemals vorher leg ich die um.
Das Amtsgerich rät uns für ca 6 Monate eine neue Bleibe zu suchen, weil man die Gefahr sieht.
Ich kann das alles nicht fassen, wir haben seit 1 Woche Angst mal von den Kosten die auf uns zukommen mal ganz abgesehen, wenn wir Geld genug hätten würden wir doch nicht vermieten.
Wir sind so verzweifelt und verstehen dieses Rechtssystem nicht.
Eine Bekannte von mir ist vor längerer Zeit aus der gemeinsamen Wohnung in der sie mit ihrem jetztigen Exmann ausgezogen. Jetzt besteht das Problem das er auch schon gerichtliche Auflagen hat, sie hat jetzt angst das sie die ehemalige gemeinsame Wohnung räumen muss wenn ihr Exmann aus der Wohnung raus muss, jetzt meine Frage ist das rechtlich erlaubt obwohl sie die Wohnung fristgerecht gekündigt hat?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Antwort.
hallo
ich habe eine fristlose kündigung vom vermieter bekommen
er hat mir nur 2 wochen zeit gegeben um eine neue wohnung zu suchen…..diese 2 wochen sind nur rum und ich warte immer noch auf den anruf von der maklerin
jetzt droht er mit ner räumungsklage wenn ich nicht bis zum 22. raus bin
was kann ich da machen?er kann mich ja nich einfach auf die stasse setzen oder?
ausserdem haben die mir schon versucht die krassesten sachen anzuhängen womit ich garnix zu tun habe,und der strom wurde mir auch schon 2 mal abgestellt….das muss auch jemand aus dem haus gewesen sein rechnungen waren immer bezahlt
vill kann ich das vor gericht dann verwenden,zeugen hab ich auch dafür
lg dennis
Hallo,
ich weiß nicht was ich machen kann.
Mein Freund und ich haben ein Mietvertrag zum 1.03.2011 unterschrieben. Die jetzige Mieterin hatte verlangt das wir 3000 € für die Küche bezahlen. Ich habe ihr ein Angebot mit 1200- 1500 € gemacht, weil die Küche schon 4 Jahre alt ist. Sie meinte das sie für den Preis nicht Auziehen will und auch nicht wird. Wir sollen Klagen sagte Sie.
Die jetzige Wohnung muss ich bis spätestens Anfang Januar 2011 gekündigt haben das die Wohnung am 1.04.2011 frei ist.
Die Gesellschaft möchte mit ihr noch mal reden, weil bei ihr dann sehr hoche Kosten aufkommen z.B. Klage, Unterkunft für uns Bezahlen und und und…
Die Gesellschaft möchte sie ja auch raus haben, weil sie in Mietrückstand ist.
Die Vermieterin meinte das Sie sie nicht einfach aus der Wohnung raus schmeißen kann und ein neues Schloss installieren kann.
Was kann ich in sohne Situation machen das ich nicht auf der Strasse dann stehe!
Lg Jessica
[...] nicht um eine Wohnung gek
Hallo,
Ich wollte von meiner actuellen Wohnung umziehen dann habe meinen Wohnvertrag gekündigt aber ich habe bis heute keine Wohnung gefunden. Ich wollte fragen,ob ich umziehen soll, wenn die Kündigungsfrist zu Ende ist. Danke
Hallo,
ich hatte aus Geistesgesundheitlichen Gründen einen längeren Aufenthalt in meiner Heimat. In dieser Zeit hatte ich mir keinen Überblick über meine monatlichen Abbuchungen gemacht. Es stellte sich nach ca. 1,5 Monaten heraus, dass zwei Monatsmieten nicht überwiesen wurden. Am Tage meiner Rückkehr bekam ich Besuch von meinem Vermieter und ich erklärte ihm den Vorfall (zwischenzeitig kündigte er mich fristlos). Nach dem Gespräch zog er diese wieder zurück. am folge Tag überwies ich ihm die zwei Monatsmieten. 2 Wochen später geriet ich in Arbeitslosigkeit und ich geriet wieder in Rückstand mit meiner Miete 14 Tage über dem Termin. Nun will er mich innerhalb von 2 Wochen per Räumungsklage raus haben (aktuell angedroht).
Die Mieten sind, wenn auch spät, bezahlt.
Ich habe im Nov.11 bereits ein Termin beim Gericht. Meine Miete weißt
keine Rückstände auf ,trotzdem möchte mein Vermieter mich aus der Wohnung haben. Er beruft sich auf alte Sachen von 2000,2002 und 2004. Außerdem hat er meine unregelmäßigen Zahlungen satt. Unregelmäßig deshalb ,weil mein Gehalt immmer erst zur Mitte des Monats kam. Hatte dies leider nicht Schriftlich mit ihm gemacht. Ab Okt. bin ich Alg 1 empfänger,die zahlen Rückwirkend,aber dank meiner Mutter konnte ich den Oktober gleich bezahlen .so das die Zahlungen jetzt immer zum 1.des Monats überwiesen werden kann. Ich habe eine Angst das ich trotzdem hier raus muß. Ich wohne 98 hier und wo soll ich so schnell eine Wohnung finden. Mein Sohn ist in den Ausbildungsprüfungen und das jetzt noch. Wir sin ziemlich am Ende. Was kann ich jetzt noch tun ?
Hallo,
Mir wurde gekündigt mit einem Kind also so zu sagen bin ich jetzt obdachlos.
Sie agen zu mir da ich die iete angeblich nicht gezahlt habe ob wohl das das Arbeitsamt machen muss und nicht mir überweisen ich brauche das ja nicht das braucht der Mieter.
Und jetzt habe ich keine möbel mehr die hat die Räumungsklage
weg gemacht und das soll noch was kosten sie wieder zu hollen so eine scheiße echt nur wegen dem Amt echt ich hasse es..
Hallo. Ich habe eigentlich seit 1.11.2011 eine Wohnung. Die bornierteren hat freiwillig gekündigt im Juli, dann wollte sie Ende September ausziehen, was sich aber doch verschob zu Ende Oktober. Nun haben wir den 5. November und sie hat noch immer keine Wohnung gefunden. Ich habe aber Anfang Oktober mit dem Vermieter einen rechtsgültigen Mietvertrag zum 1.11. geschlossen. Wie Kriege ich die Dame jetzt mit Hilfe des Vermieters aus der Wohnung, die mir schon seit einer Woche zusteht?