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Will man einen Mieter loswerden ist der richtige Weg die Kündigung, gefolgt von einer Räumungsklage. Da diese zum einen teuer ist und zum anderen lange dauern kann nehmen immer wieder mal Vermieter das Recht in die eigene Hand und sperren den Mieter einfach aus.

Die Möbel werden auf den Flur gestellt und das Schloß ausgetauscht oder aber die angemieteten Hallen bei gewerblicher Vermietung mit Schlössern gesichert und das Firmenschild kurzerhand abmontiert.

All dies kann tatsächlich gut gehen, wenn der Mieter seine Rechte nicht kennt.

Ansonsten ist es aber schlicht rechtwidrig und stellt verbotene Eigenmacht dar. Selbst wenn Gründe vorliegen würden, die zu einer Räumung berechtigen würden wird eine einstweilige Verfügung des Mieters Erfolg haben und das Gericht anordnen, dass der Vermieter die vorläufige Nutzung der Immobilie zu dulden hat.

Und so ein einstweiliges Verfügungsverfahren kann auch recht teuer sein.

49 Responses to “Aussperrung durch den Vermieter - Ein schnellerer Weg als die Räumungsklage?”

  1. fernetpunker sagt:

    Besagte verbotene Eigenmacht des Vermieters dürfte den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen und zivilrechtlich zum Schadenersatz verpflichten.

  2. Michael S. sagt:

    Es wird Zeit das der Gesetzgeber gegen solche Schmarotzer was unternimmt. Es kann nicht angehen das die Meitnomaden mehr Rechte hat als der Vermieter und dieser dann auf 20000,00 Euro oder mehr sitzen bleibt. Im übrigen, meist werden diese Wohnungen nicht mehr weiter vermietet und die Ehrlichen Mieter müßen drunder leiden.

  3. Nils sagt:

    Im Gewerberaummietrecht kann der Vermieter dann die Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas) abstellen, wenn er selbst Vertragspartner dieser Leistungen ist, zumindest wenn er in Berlin sein Haus hat (KG 12 W 21/04). Das hat ähnlich durchschlagende Wirkung wie das Herausstellen der Möbel und hat keine strafrechtlichen Auswirkungen. Die in dieser Situation von der Gegenseite eingereichte Einstweilige Verfügung wird nicht erfolgreich sein und führt zu ungläubigen Staunen bei den Kollegen.

  4. skugga sagt:

    @ Michael S.: Sie haben den Text aber schon gelesen, oder? Es geht nicht um verschwundene so genannte Mietnomaden, sondern um Mieter, die noch da sind.

  5. enforcer sagt:

    § 240 StGB? Wo ist denn hier bitte die Verwerflichkeit?

  6. Das AG Reinbek hat unlängst einen so handelnden Vermieter zur Schmerzensgeldzahlung verurteilt (2500 Euro), ordentlich begründete Entscheidung btw.

  7. Geo sagt:

    2500€ Strafe gegen 20.000€ Schaden. Was bleibt dem Vermieter übrich. Bin gerade in der lage das zu machen .. ich werde hier weiter berichten. Eine Anzeige wegen Einmietbetrug kommt als erste - wirk zwar nicht aber vieleich erschreckt.

  8. Brandau sagt:

    @Geo
    das Problem ist ja, dass der Mieter über eine einstweilige Vefügung schnell wieder in der Wohnung ist und die Strafe und die Kosten dann trotzdem anfallen können

  9. sauer sagt:

    Ich als Vermieter stehe kurz dafür eine Räumungsklage einreichen zu mussen. Der Mieter zählt seit zwei Monaten der Mieter nicht und die Kaution steht auch aus. Da ich vermute das kein Geld zuholen ist. Überlege ich den Mieter 2000 Euro anzubeiten, das die sofort ausziehen. Wenn es klappt habe ich aufjedenfall Geld gespart und die Wohnung wird nicht mehr vermietet. Bleibt leer. So funktioniert das Recht system in deutschland.

  10. Geo sagt:

    @sauer
    2000€ ist viel Geld - und keine Garantie dass die Mieter ausziehen.
    Auserdem sehe ich das als klare Botschaft an die Mieter - ” Ich bin Hlifslos “.
    Meine Massnahmen haben gewirkt. Die Mieter haben alles bezahlt. Vorher habe ich den Mietern auch deutlich gesagt dass ich leider kein Geld habe für die Räumungsklage .
    - Fristlossgekündigt
    - nach drei Tagen ( nach ablaud der Frist) Aufkleber von der Briefkasten und Klingel entfernt
    - Umzugswagen vor die Tür bestellt

    Damit habe ich mir die Räumungsklage gespart - auf die Anzeige wegen Einmietbetrug habe ich vorerst verzichtet (damit kriegen die Mieter noch schlechter eine neue Wohnung - ist aber als Druckmittel wirksam ).
    Vieleicht habe ich Glück gehabt - kommt bestimmt auf die Mieter.

  11. sauer sagt:

    @ Geo
    Auserdem sehe ich das als klare Botschaft an die Mieter - ” Ich bin Hlifslos “

    aber ganz ehrlich, bei diesem Mietrecht bin ich Hilfos oder?

  12. Christine sagt:

    Hi, ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem. Nachdem 2,5 Monatsmieten, Kaution und Nebenkostennachzahlung nicht gezahlt wurden, habe ich fristlos zum 31.10. den Mieter gekündigt. Der ist mittlerweile spurlos verschwunden. Nach ca. 1 Woche mussten wir dann wegen eines Wasserschadens in die Wohnung. Diese hat er mir total vermüllt und verdreckt mit ein paar Restmöbeln zurückgelassen. Nach dem ersten Schock hatte ich mich schon fast damit abgefunden den Rest ein Weile einlagern zu müssen und schon einmal mit saubermachen und aufräumen begonnen. Als plötzlich ein Schreiben vom Anwalt meines Mieters kam, der jetzt ankündigt, dass der Mieter in der Wohnung bleiben will !!! Ich fass es nicht, der ist doch gar nicht mehr da!
    Der Hausverwalter meint wir können jetzt nur die Räumungsklage aussprechen.
    Aber das kostet so viel!

  13. Bernd sagt:

    Moin,

    an deiner Stelle würde ich die Wohnung ratzfatz weitervermieten. Sind neue Mieter drinne haben die ja auch Rechte ;o)

    Gruß
    Bernd

  14. hilflos sagt:

    @ geo
    … wo ist denn der “mieter” hin gezogen? und was kostet so ein umzugswagen.
    das schlimme bei mir ist:
    der mieter sagt (nach umzug in die neue stadt - in meine wohnung) das die A.R.G.E. mit dem bescheid und der leistung noch nicht aus dem “knick” gekommen ist.
    nun: ich habe da angerufen aber die sagen mir nichts - täter- upps datenschutz. :-( das heißt - wenn das stimmt, dann … mhhh, ist der mieter ja unschuldig *moralcontrageld*

  15. Lara sagt:

    Hi, meine Güte… ich glaub das nicht, wieviele Leute das gleiche Problem haben wie ich z.Zt. Mein Mieter zahlt seit Okt.`08 keinen Cent mehr. Betriebskosten von 2007 und Heizkostenanteil von März 2008 sind auch noch offen. Ich weiß bald nicht mehr weiter. Bin seit Jahren Schmerzpatientin und damit schon genug genug gestraft. Gibt es denn garkeine Stelle in unserem “Rechtsstaat”, wo sich Vermieter hinwenden können???
    Habe im Oktober 2008 einen Anwalt eingeschaltet, der kümmert sich einen feuchten …um meine Sorgen.Schlaue Briefe schreiben kann ich selbst. Bin ein ziemlich optimistischer Mensch (gewesen), aber hier bin ich am Ende und fühl mich einfach nur allein gelassen. Hoffe, dass alles BALD ein Ende hat. Und dann…NIE WIEDER MIETER!!!

  16. liloe.w sagt:

    Nun mal von der Mieterseite:

    ich denke, man muss auch die Situation der Mieter berücksichtigen. Ich z.B. bin am 6.1. neu in eine Wohnung eingezogen und habe einen Antrag auf ALG II gestellt. Das AA hat jetzt, nachdem mittlerweile 2 Mieten offen stehen, noch keinen Bescheid oder Geld geschickt. Ich habe weder Geld zum Leben, noch ein Bett oder eine Küche (erwarte im April ein Baby!).

    Der Vermieter hat nicht einmal versucht mit mir über die ausstehenden Mieten zu sprechen, sondern mir direkt eine fristlose Kündigung geschickt. Nachdem ich der Kündigung widersprochen habe und mitgeteilt habe, dass ich seine Kündigung an das AA weiterleite und um schnelle Bearbeitung u. Vorschuss bitte, hat er kurzerhand ohne mein Wissen und ohne Mitteilung das Wohnungsschloss ausgetauscht. Meine Sachen stehen noch in der Wohnung und ich komme nicht mehr rein.

    Böser Mieter… Böses AA… Böser Vermieter?

    Fazit: Mieter ist sauer auf AA u. Vermieter, steht ohne Wohnung da. Vermieter ist sauer auf Mieter, steht ohne Geld da. Mietverhältnis auf dauer gestört. AA ist unbeteiligt. WAS hat also der Austausch der Schlösser und die fristlose Kündigung gebracht? NICHTS außer Ärger für alle Parteien…

  17. bulli0169 sagt:

    Der Fehler liegt meist schon bei der Antragsabgabe für
    Hartz IV o.ä. : Richtig : Kopie 1.Seite Eingangsstempel,
    wenn nach 2 Wochen noch kein Geld, dann alle Zahlungsverpflichtungen zusammenpacken, zum Amt–und so lange dort beim Sachbearbeiter sitzen bleiben bis man/frau einen Bar-Scheck in entsprechender Höhe hat. Notfalls beim Vorgesetzten–bloß nicht abwimmeln lassen.
    Dann klappt es auch mit dem Vermieter etc.

  18. Hedy sagt:

    Hallo,
    ich bin Vermieter. Wenn ich das alles so über Hartz 4 lese usw.
    Ist ja alles schön und gut. Seit Januar 2009 habe ich eine Frau als Mieterin die von Hartz 4 lebt und es bisher überhaupt nicht nötig hatte die Kaution geschweige überhaupt eine Miete an mich zu bezahlen. Ich hatte irgendwann einen Antrag für sie für das Landratsamt ausgefüllt wegen der Miete bzw. Mietübernahme durch Hartz 4. Jedoch bisherher habe ich immer noch kein Geld gesehen. Wie ist sowas überhaupt möglich?
    Im Herbst 2009 habe ich dann Räumungsklage gemacht. Habe auch ein schönes Urteil. Jedoch ist die Frau immer noch nicht ausgezogen.

    Sie schuldet mir nun so überschlagen über 7 000 Euro.

    Ich hatte sie wegen Betrug angezeigt. Sie hat auch 4 Monate Gefängnis hierfür bekommen. Jedoch Berufung eingelegt.

    Nun jedoch die wirkliche Frechheit, man versteht eigentlich als Vermieter nur noch Bahnhof. Die Stromkosten liefen direkt auf sie. Hat also nichts mit der Miete zu tun.

    Ich bekam von dem Stromlieferant ein Schreiben in dem drin stand, ihre Mieterin ist ausgezogen und sie als Vermieter dürfen nun den Strom bezahlen. Ist ja auch soweit ok.
    Jedoch dann doch wieder nicht. Als ich nämlich in der Wohnung ankam bewaffent mit Besen, Müllbeutel usw. weil mir die Hausverwaltung mitgeteilt hatte, daß die Mieterin das ganze Gebäude vermüllt habe und ich dieses Zeug erst mal in Säcke verpacken wollte um dann einen Container zu holen. Stand dann da so lapidar an der Haustüre, ich bin am Ausziehen. Jedoch Post bitte hier noch reinwerfen.
    Nun ja. Dachte mir dann, wenn ich nun den Strom bezahlen soll, muss ich ja dafür sorgen, daß nichts damit passiert und habe die Sicherungen im Treppenhaus von meiner Wohnung rausgedreht und in den Keller gebracht.
    Sie hatte sich ja als Bezugsperson bei dem Stromlieferant abgemeldet.
    Nun dann böse Überraschung. Dann rief ein paar Stunden später die Polizei an, ich hätte der Dame lebensnotwendigen Strom entzogen. Frage nun, bin ich im Wald? Oder gar nicht mehr auf diesem Stern?

  19. Schnet sagt:

    Habe ein ähnliches Problem in einer 3er-WG . Mein WG-Kollege ist Hauptmieter und hat dem 3. Mann im Januar eine Kündigung mit Angaben von Gründen und Hinweis auf seine Rechte geschrieben. Die Gründe liegen vorallem in dauerhafter Missachtung der WG-Regeln wie Putzen etc.. Auf die Kündigung hat er nicht reagiert. Jetzt ist es noch eine Woche bis zum 1.Mai und er kümmert sich so gut wie nicht um eine andere Bleibe und bringt immer wieder Argumente vor warum er keine Zeit hat gerade. Es sieht ganz so aus als wollte er einfach da bleiben. Wir haben aber schon einen Nachmieter der in der ersten Mai-Woche einziehen möchte. Was können wir genau machen? Wir haben uns überlegt Ihm zu untersagen unsere Dinge zu benutzen (Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine etc. -> Ihm gehört nichts in den Gemeinschaftsräumen). Zudem wollen wir Ihm das Internet, Telefon & evtl. Strom abschalten. Können wir das ungestraft machen? Was bleiben uns sonst noch für Möglichkeiten? Danke für jeden Tipp!!!

  20. fabian sagt:

    liebe leute.
    ich verstehe die aufregung der vermieter!
    ich find das auch unanständig irgendwo in einer wohnung zu wohnen und die miete nicht zu zahlen!das gehört sich nicht.
    ich bin zwar kein vermieter,aber wer so vorsötzöich handelt,sollte ein gesetzt geben ihn schnell wie möglich rauszuwerfen.
    meine anlegen!
    ich wohne seite 21 jahre in der selben wohnung.ich habe meine miete immer und gerne gezahlt.nie hat mich mein vermieter wegen mietzahlungen in den 21 jahren angechrieben.
    ich war sogar dankbar in dem haus zu wohnen und habe den betrag hinterm komma aufgerundet und das jahre lang.
    bis sommer 2009
    da kam der vermieter oder besser gesagt die hausverwaltung auf die blöde idee, die über mir liegende wohnung komplette zu moderniseren.
    und dummerweise haben sie an die trittschalldämmung nicht gedacht.
    danach zog so ne komische-rücksichtslose-familie über mir ein und die hölle fing an.
    von 7h morgens bis 3h nachts gibts nur lärm.mann kann weder schlafen noch abschalten.
    wer sowas schonmal miterlebt hat, weiss wovon ich rede.
    so,ich habe alles versucht meine wohnsituation zu ändern und nix war passiert.
    die hasuverwaltung tut nullkommanix gegen solche unerträgliche zustäde.
    hab natürlich die miete gemindert.anwalt genommen und so.
    am anfang 20% mietminderung.
    4 monate später 25% und soweiter…inzwischen bin ich bei 45% angekommen und die hausverwaltung tut weiterhin nix.
    jetzt habe ich beschlossen alles auf eine karte zu setzen und habe die mietzahlungen komplett eingestellt.
    die probleme sind meiner hausverwaltung jetzt seit fast 1 jahr bekannt.
    hinzukommt, dass durch der moderniserungsmassnahme die wohnung erhebliche mängel ausfzuweisen hat.auch hier tut sich nix.alles wurde ignoriert.
    also,ich will damit sagen, dass es vermieter gibt, die es auch verdient haben in den dreck gezogen zu werden.
    und ich habe auch beschlossen erst die wohnung zu verlassen wenn meine hausverwaltung 1000 von euros gezahlt hat.ich wünsch den nix gutes.
    weil sie idioten sind.
    bis jetzt haben sie mir 3 mal fristlos gekünigt aber keine räumungsklage eingereicht.
    ich habe null mitleid mit solchen “vermieter”!von mir aus sollen sie alles zahlen.danach suche ich mir eine anderen wohnung wo man einfach in ruhe schlafen kann ohne 10 mal in der nacht geweckt zu werden.
    darum sollten auch vermieter sich seriös und ernstahft um die belange der mieter kümmern.
    dass sich manchmal mieter so verhalten, ist aus meine sicht doch verständlih irgendwie.

  21. peter sagt:

    grüße,
    ich habe ein problem, und zwar ich vermietete seit 10 jahren eine wohnung an eine hartz 4 empfängerin. soweit alles gut, die miete kam rechtzeitig, kurzum es hat alles gepasst.
    nun hat mein sohn selbst nachwuchs bekommen und ich kündigte der mieterin, damit mein sohn mein haus bekommen kann und ich in die “noch” vermietete wohnung einziehen kann.
    die kündigung ist mittlerweile ca. 5 monate her und es verging kein tag ohne ärger.
    sie zerstört mutwillig sämliches inventar, zb. die küche hat sie ausgebaut und in den regen gestellt. (die küche war bereits eingebaut) , setzt die wohnung unter wasser, usw usw
    auf dies angesprochen flippt sie aus, schreit herum und gibt an niemals auszuziehen…

    die arge sagte auf anfrage: (zitat) selbst schuld….wir können hier nichts tun.

    was kann ich machen um dem täglichen zerstörungswahn der mieterin nicht mehr ertragen zu müssen?

  22. besi sagt:

    es ist wirklich unfaßbar. Jetzt verbringen wir unsere Zeit damit, uns darüber aufzuregen das wir unser Eigentum nicht zurückverlangen können
    und uns das Recht vergönnt ist, Mietern die eindeutig und mit voller Boshaftigkeit Mietnomaden sind, nicht herauswerfen zur dürfen.
    Dies hat sich inzwischen zu einem Volkssport entwickelt.
    Doch hier ist einzig und alleine unsere Gesetzeslage Schuld.
    Ich bin dafür, das wir die Wurzel des Übels anpacken und gegen dieses Gesetz mobil machen.
    Wer hat eine Idee wie wir das Publik machen können
    z. B. “SternTV” oder so etwas wie “Reporter decken auf”, mal darauf ansetzen das ein Umdenken dieses Gesetzes einfach unumgänglich ist.
    Im Grunde werden ehrliche Mieter so nie mehr in der Lage sein, eine Vertrauensvolles Mietverhältnis mehr eingehen zu können,
    weil wir als Vermieter in jedem nur das Böse sehen und gar kein Vertrauen mehr aufbauen können.
    Und dies ist wirklich traurig, da es da draußen noch einige ehrliche Mieter gibt.

  23. Dirk sagt:

    Hallo zusammen,
    ich bin selbst Vermieter und habe mich ein wenig bei diesem Thema jetzt verweilt und Eure Kommentare gelesen.
    Frage: Wie kann ich einen Mieter einziehen lassen der keine Kaution bezahlt?
    Ich für mich hand habe es so, wenn die Wohnung vermietet wird, hat die Kaution vorher in Bar oder Sparbuch bei mir zu sein, sonst wird kein Schlüssel rausgegeben. Und wenn die Familie dann eben kein Dach mehr über dem Kopf hat. Keine Kaution keine Schlüssel.
    Hat bisher gut geklappt.

  24. Mieter sagt:

    Guten Tag,

    das Thema der Mietnomaden ist wirklich ein sehr ärgerliches und dass es dafür keine geeigneten Mittel gibt auch.

    Aber auch anders herum scheint das deutsche Gesetz sehr viel zu dulden, was sich der Mieter vom Vermieter bieten lassen muss.

    Wir haben unsere Wohnung gekündigt (fristgerecht, und weil es mit Anschuldigungen und Vorwürfen unserer Vermieterin nicht mehr auszuhalten war) und alle Mieten und Nebenkosten immer pünktlich bezahlt. Am Wochenende soll die Wohnungsübergabe sein, seit 2 Tagen ist allerdings das Schloss durch die Vermieterin ausgetauscht. Versuchen Sie doch einmal schnell wieder in Ihre Wohnung zu kommen um den Übergabetermin vorzubereiten, ihren Verpflichtungen bezüglich Renovierung und Reinigung nachzukommen bzw. ihre restlichen persönlichen Sachen aus der Wohnung zu räumen…

    Ich wünsche jedem Mieter nur, niemals an diese Vermieterin zu geraten!

    Grüße
    Nico

  25. Susanne sagt:

    ich bin schockiert!!!
    Unser Untermieter wohnt seid 3 Wochen in unserer Einliegerwohnung und hat vom ersten Tag einen riesen Kravall gemacht ist oft betrunken und unter Drogeneinfluß.
    Nach 1 Woche kam die erste Mahnung von uns, darauf hin bekamen wir als Antwort einen Drohbrief von seinem Freund, er dreht oben regelmäßig durch und schreit rum, er würde uns alle umbringen.
    Unsere Tochter weigert sich in ihrem Zimmer zu spielen und hat Nachts Panikatacken.
    Die Fristlose Kündigung ist durch einen Anwalt zugestellt.
    Ich bekam ein telefonat mit in dem er sich über uns lustig macht und sagt, aus der Wohnung ziehe ich nicht aus niemals vorher leg ich die um.
    Das Amtsgerich rät uns für ca 6 Monate eine neue Bleibe zu suchen, weil man die Gefahr sieht.
    Ich kann das alles nicht fassen, wir haben seit 1 Woche Angst mal von den Kosten die auf uns zukommen mal ganz abgesehen, wenn wir Geld genug hätten würden wir doch nicht vermieten.
    Wir sind so verzweifelt und verstehen dieses Rechtssystem nicht.

  26. Karina sagt:

    Hallo liebe Vermieter,
    leider gibt es nach deutschen Recht nicht viele Möglichkeiten Mieter los zu werden. Eine zulässige Methode ist dem Mieter das warm Wasser zu sperren (hierzu gibt es ein rechtliches Urteil), ist vor allem im Winter sehr wirkungsvoll. Das von Dirk mit der Kaution, die der Mieter vorher zahlen soll, ist unzulässig, da der Mieter die rechtliche Prämisse hat, die Kaution in 3 Raten zu zahlen, ist der Mietvertrag unterschrieben, muss die Ratenzahlung in 3 Raten gewährt werden.

  27. Klaus sagt:

    Hallo Forumisten.

    Folgendes Problem: mein Mieter (hat seit 3 Monaten nichts bezahlt, die Kaution auch nie bezahlt) wohnt z.Z. gar nicht mehr in der Wohnung, sondern es stehen i.M. alle restlichen Möbel im Schlafzimmer. Angeblich hat er keine Möglichkeit die Möbel in die neue Wohnung zu bringen. Den zur Wohnung zugehörigen Keller hat er wohl an einen anderen Mieter “abgegeben” nun ist dieser auch mit schönen Dingen voll! Frage: kann man eigentlich die persöhnlichen Sachen des Mieters verkaufen (Pfändung)?
    Leider ist der Mieter auch nicht mehr zu erreichen, so dass ich keine Möglichkeit der Absprache habe irgendetwas mal zu klären.
    Was ist mit den Sachen im Keller? Einfach auf die Straße damit und den Sperrmüll bestellen?
    Nichts desto trotz werde ich innerhalb der nächsten Wochen die Möbel des Mieters in den Keller stellen und das Schloß aus-tauschen! Das lasse ich drauf ankommen. Einen Tipp habe ich auch noch bekommen um den Auszug eines Mietnomaden zu beschleunigen: einfach die Wohnungstür ausbauen und mitnehmen! Was haltet ihr von dieser Idee?

  28. mannefix sagt:

    Hi,
    unser Mieter hat 2008 nen Haftbefehl bekommen. Danach schön brav ne eidesstattliche Erklärung. Er hat 20 Euro. Er überweist die Miete, aber nur einen Teil der Nebenkosten. Jährlich kommen wir nun für seinen Teil der Nebenkosten auf. Das sind jährlich 900 Euro. Bei 5 Jahren also schon 4500 Euro, da gibt es sogar einen Titel. Hat eine fristlose Kündigung Aussicht auf Erfolg?

  29. BAf sagt:

    [...] Einstellung der Leistungen und fristlose K

  30. Andy_de sagt:

    Hallo an alle Leidensgenossen,

    mir geht’s ähnlich, hab jetzt zwar den Prozess gewonnen und 4500,- Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zu der fehlenden Miete und Kaution vorschiessen dürfen. Der Mietverbrecher hält sich jedoch nicht an die gerichtliche Anordnung. Werde jetzt nach dem Berliner Modell räumen, vielleicht hat er ja noch was Wertvolles.

    Der Arsch fährt mit nem BMW X3 spazieren und markiert den grossen Macker mit ner Kneipe die vermutlich seiner Oma gehört. Werde ich erfahren, wenn ich den Titel vollstrecken lasse.

    Ich werde auf jeden Fall noch ne Anzeige wegen Einmietbetruges machen, in der Hoffnung, dass mein Titel insolvenzsicher ist, (dann 30 Jahre gültig, wenn er nicht vorher von einem betrogenen Vermieter oder Lieferant erschlagen wird), da er eingezogen ist und weder Miete noch Kaution bezahlt hatte. Er fing erst an zu bezahlen nachdem ich ihm nach 6 Wochen fristlos gekündigt hatte und dann immer mit 8 Wochen Verspätung, die Kaution hatte er überhaupt nicht bezahlt, er hatte nun 3 fristlose Kündigungen erhalten 1x von mir, 1x vom Anwalt und 1x vom Amtsgericht. Momentan ist er nur noch Nutzer der Wohnung aber kein Mieter mehr. Wenn er die vom Gericht vereinbarte Zahlungen nicht leistet, was er bis heute nicht getan hat, kann ich Vollstrecken, was ich morgen tun werde.

    Scheiss Mietbetrüger, ich hab so ne Wut, ich hätte am liebsten Lust mir nen Knüppel zu besorgen und den Arsch zu verprügeln. Würde mich dann zwar wieder was kosten, wäre dann aber etwas zufriedener mit der Welt.

    Dem zuständigen Minister oder dessen Oma sollte mal so etwas passieren, dann gäbe es vermutlich eine Gesetzesänderung die Sinn macht und uns als Vermieter mehr Rechte zugesteht.

    In denke ich lass meine Wohnung leerstehen oder werde wieder verkaufen, ich habe keinen Bock mehr auf Mietnomaden.

    Ciao Andy

  31. Unglaublich sagt:

    Ich würd jetzt mal gerne eine Meinung zu vorliegendem Wahrheitsgemäßen Vorfall von euch hören.

    Ich (Mieterin) ,nie Mietrückstände, wohnhaft in Berlin.

    Ich habe vor 10 Jahre zum 1.12.2001 eine 2-Zimmer-Wohnung bezogen. Mit Mietvertrag usw.

    Gegen Ende des vergangenen Jahres beschloss ich , die Wohnung aufzugeben. Per tel. wurde ein Termin vereinbart mit dem Verwalter, um einiges zu klären ( Einbauküche,Fliesenspiegel usw.)

    Ich muss noch dazu sagen das ich Einauten des Vormieters übernahm was auch im Mietsvertrag festgehalten wurde.
    Das Badezimmer wurde vom Vormieter eingebaut und mir auf die Miete draufgeschlagen.( Was auch legitim und rechtens war).

    Die gesammte Wohnung war mit abgehangenen Decken versehen aus Paneele.

    Der Verwalter meinte bei seiner Besichtigung , ich solle die Wohnung leerräumen und dann würden wir weiter sehen.
    Und er räumte auch ein, das er Räumliche Umgestaltungen vornehmen würde. BAD verbreitern und dadurch bedingt die Küche verkleinern u.a.

    Ich wandte mich and den Hausmeister der Verwaltung um Die Wohnung von allem Mobiliar und Einbauten entfernen zu lassen.
    War unter der HAND ohne Rechnung und voll bezahlt im vorraus für 1000 Euro. Dazu gab ich ihn logischerweise meinen Wohnungsschlüssel.

    Es wurde nie was schriftlich festgehalten und prompt kam es schon zum ersten Knatsch zwischen mir und dem Räumer. Der Rückbau wäre nicht im Preis inbegriffen( Holzdecken und eine 2+2 m Rigipswand.

    Der Verwalter und ich hatten zum 29.11. um 10 Uhr einen Termin in den Räumlichkeiten der Verwaltung gehabt.Kündigungsfrist 3 Monate ab Dez-Ende Feb. Kündigungsbestätigung der Verwaltung lag am 26.11 vor frisgerecht zum28.02.2012.

    Er unterbreitete mir das er die Mietskaution( fast 800 Euro) aufrechnen würde mit den Abriß und Folgekosten des Rückbaus.
    Desweiteren würde er die Dezember Miete noch wollen und mir JAN und FEB schenken. Und 4000 Euro wollte er dann auch noch ( auch Ratenzahlung möglich) umd dann aus dem Vertrag vorzeitig ausscheiden zu können mit Verzicht auf Gegenseitige Rechtsansprüche.

    Das war mir ein wenig zu heftig und ich erbat Bedenkzeit mit dem Schreiben verliess ich den ORT und habe auch nix unterschrieben.
    Keine 10 Stunden später wollte ich mit einem Handwerker von MYhammer die Wohnung betreten um mir mal ein unvb. Preisvorschlag zu holen und stand vor der Tür und kam nicht mehr rein weil das Schloss ausgewechselt wurde.
    Am 1.Dez suchte ich aufgrund des Zylindertauschs einen Anwalt auf.
    Am 28.12 erwirkte der Anwalt eine Einstweilige Verfügung um mir den Besitz der Wohnung wieder einzuräumen.
    Die Gegenseite räumte dann per FAX auch ein, das die Schlüssel jederzeit zur Abholung bereit lägen für mich.
    Da ich aber regelmässig meinen Briefkasten leerte, bemerkte ich , wie Teile des Mauerwerks aus meiner Wohnung in einem BauschuttContainer vor dem Haus zu sehen waren.

    Am 14 Jan, war ich wieder an meinem Briefkasten und hörte Geräusche aus meiner Wohnung kommen(Musik und Schleifgeräusche).
    Ich Klingelte und kam 2 Schritte in Meine Wohnung(Miete wurde weiterhin bezahlt) und wurde prompt wieder rausgeworfen.

    Da waren 4 Handwerker zugange (Maurer,Putzer Maler) .
    Anwalt angerufen und mit Anwalt und Einstweiliger Verfügung in der Hand wieder zur Wohnung. Die haben uns nicht reingelassen, Funkwagen gerufen und auf die gewartet.
    Irgendwann hat einer Arbeiter mal dann endlich mit dem Verwalter gesprochen und uns dann zähneknirschend in die Wohnung gelassen!!!! Mein Anwalt hatte auch nen Fotoapperat dabei um Bilder des IST-Zustandes festzuhalten solange ich ja noch Mieter der Wohnung bin. Aus einigen Gründen könnte es später schwierig werden mit den beweisen, wer was wann gemacht hat oder auch nicht.

    Der Verwalter hat komplette Wände rausgehauen, Das BADEZIMMER komplett entfernt ,die Speisekammer vernichtet und 2 Altbautüren gegen neuere ersetzt.

    Nun glaubt er ernsthaft, das er die 4000 Euro von mir per Fristsetzung seines Anwalts zum 23.Feb bekommen kann!

    Fakten noch mal kurz Zusammengefasst.

    Kündigungsfrist fristgerecht zum 1. Dez bis 28.Feb ( 3 Monate)
    Schlosstausch mit verbotener Eigenmacht am 29.11. bemerkt.(Da war ja noch nicht mal die Kündigungsfrist angelaufen).
    Einstweilige Verf am 20.12 erwirkt
    Reaktion auf die Einstweilige am 28.12 mit dem Hinweis das der Schlüssel jederzeit zur Abholung bereit liegen in den Räumlichkeiten der Verwaltung.(Damit hat die Verwaltung den Schlosstausch ja eingeräumt.)
    Zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Cent der Verwaltung geschuldet in 10 Jahren Mietdauer

    Und mal ganz ehrlich an euch alle, die ihr hier lest und informiert:

    Könnt ihr so einen Vermieter verstehen????
    Habt ihr schon jemals erlebt das ein zuverlässiger Mieter ausgesperrt wurde der nicht mal einen Cent Rückstand aufweist?
    Ich nicht glaube, das man mich per Gerichtsurteil dazu verdonnern kann finanziell für die Entkernung der Wohnung zu zahlen!

    MfG jemand, der die Welt nicht mehr versteht, weil es so surreal erscheint aber traurige Realität ist.

  32. Onkel Wolli sagt:

    Hallo, Mitstreiter,

    habe gegen meine (professionellen) Mietnomaden einen Räumungstitel erwirkt und, da er ankündigte, von selbst nicht ausziehen zu wollen, sofort den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. Dieser kann aber aus Termingründen frühestens 6 Wochen nach dem rechtskräftigen Auszugstermin tätig werden. Da es sich um eine möblierte Wohnung handelt, der Mietnomade also nur sehr wenig eigene Plünnen besitzt (die er allerdings angeblich für seinen Broterwerb benötigt), habe ich folgende Vorstellung entwickelt:

    Nach dem Kü.-Termin besitzt er meine Wohnung also rechtswidrig/illegal - wie ein Hausbesetzer. Ich warte nun ab, bis er mit seiner Partnerin die Wohnung mal kurz verlässt (einkaufen oder so) und bringe dann von außen eine Überfalle mit stabilem Schloss an. Dazu der Zettel: “Bitte melden Sie sich bei mir zwecks Abholung Ihrer Plünnen bis …”. Dagegen kann er wohl nichts machen, außer ins Hotel zu ziehen (und dort auch die Zeche prellen).

    Wie denken die Experten unter Ihnen darüber?

  33. Retarder sagt:

    Hallo liebe Mitstreiter,
    ich bin Mieter, 80% schwerbehindert, aus gesundheitlichen Gründen als Gast bei einem Bekannten eingezogen, meine Wohnung somit kplt. (ohne Vertrag) einem Familienangehörigen aus der Nachbarschaft vermietet und bekomme den Kerl nicht raus.

    Meine Wohnung beim Vermieter korrekt zum 31.05.2011 gekündigt, zum 31.03.2011 sollte mein “Mietnomade” (über 2 Monate Zahlungsrückstand + NK) meine Wohnung verlassen. Aber er hat mündlich mitgeteilt, WIR (mein Vermieter + ich) bekämen ihn aus der Wohnung nicht raus.
    Wer hat eine Idee den Kerl aus der Wohnung zu verbannen?

  34. Retarder sagt:

    24 Stunden später!
    Heute besprach ich die Problematik mit einem Anwalt
    a) Mieterverein
    b) VdK
    c) Fachanwalt
    d) mit dem Vermieter
    Resultat: “Wir sind dafür nicht zuständig”. Illegale Tipps bekam ich ohne Ende, aber der Rest geht nur mit viel Geld und Geduld.
    Jetzt werde ich meinen Keller ausräumen (diese Schlüssel sind noch in meinem Besitz) und mein Vermieter bekommt meine Schlüssel per Einschreiben und dann drehe ich die Sache um - IST NICHT MEIN PROBLEM, VERSUCHT DOCH DEN MIETNOMADEN RAUS ZU KLAGEN! Ich verliere zwar mein Inventar, aber meine Nerven sind nicht zerstört.

  35. Marco sagt:

    Hallo Zusammen,
    erstmal find ich es erschreckend wie viele Probleme mit Mietnomaden haben.
    Ich bin selber kein Vermieter aber in meiner Familie vermieten mehrere und haben allesammt auch schon schlechte Erfahrungen gemacht.
    Ich habe mir vorgenommen, wenn ich mal Vermieten sollte und auch in solch eine Lage kommen sollte, werde ich ein paar jungs anheuern (vielleicht über facebook ;-) ) die die Wohnung samt Mieter zu räumen!
    So hart das klingt aber ich finde solche Leute dürften nie wieder eine Wohnung von Privatleuten bekommen. Viele Vermieter erholen sich erst nach Jahrzenten von dem Finanziellen schaden. Das kanns echt nicht sein…..
    Allen Vermietern wünsch ich viel Glück, dass Ihnen sowas nicht passiert.

  36. Thomas F. sagt:

    Und nun meine Sorgen als Mieter:

    Meine Frau und ich haben unsere Wohnung zum 31.08.2011 gekündigt, da wir eine neue Wohnung zum 01.09.2011 angemietet haben.

    Der neue Vermieter (der ist im übrigen genauso der Gearschte wie wir, also auf unserer Seite) machte mit den Nochmieter einen Schlüsselübergabetermin zum 19.08.2011, als wir dort vor der Tür standen, sagte der Nochmieter:
    Passt mir jetzt nicht (trotz Terminzustimmeung seinerseits) und knallte die Tür zu,
    nächster Termin zur Schlüsselübergabe, 27.08.2011 Abends, kurz vor Termin der Anruf vom neuen Vermieter, der Nachmieter hätte Ihn angerufen und wolle den Schlüssel nicht rausrücken, er möchte noch bis zum 31.08.2011 wohnen Bleiben, ok, so weit, so gut (der bestellte Möbelwagen zum29.08 mußte Abgesagt werden), also denn eben punkt zum 1.9.11 einziehen, dachten wir - nun möchte der Nochmieter gar nicht mehr ausziehen, obwohl er selber die Kündigung eingereicht hat.
    Meine Frau und ich stehen somit ab 01.09.2011 auf der Straße, weil unsere noch jetzige alte Wohnung ist ja auch schon Vermietet, gott sei Dank durch einen Zufall ziehen die neuen Mieter in unsere Wohnung erst am 3.9.11.
    -
    Was nun? Obdachlosenheim kann ich nicht, bin im Rollstuhl und das Heim hat Stufen, Ersatzwohnung oder Übergangswohnung zu finden ist in kurzer Zeit schwer,miß ja Rollstuhlgerecht sein.
    -
    Und alles schon auf neuer Adresse umgeldet, Nachsendeantrag läuft, Telekom hat mit uns am neuen Wohnort ein 12 monatsvertrag Geschloßen (günstiger dafür ins IT usw.), mein Pflegedienst ist dort schon Einbestellt und am Monatg 29.08.2011 sollte am neuen Wohnort die Zählerstände von den stadtwerken abgelesenwerde.
    -
    Wohin sollen wir?
    Möbel einlagern, Erstazwohnung geht nicht, bleibt die Brücke,
    unser neuer Vermieter versucht zwar den Nochmieter zu Überstimmen, obs Hilft???
    -
    Meine Frau und ich haben schon Gesagt, das wars, wir kanllen uns Gegenseitig ab,
    nein Natürlich nicht, aber wie soll es weitergehen, hat jemand Tipps?
    -
    Warum gibts solch scheiß Gesetzte die einen Mieter (unser Nochmieter) so Schützen und wir ehrlichen Leute (noch nie Schulden/Mietschulden gahbet usw.) “Nase” machen?
    Obdachlose werden auch so Geschaffen, wohnen übrigens in 21423 Winsen/Luhe, also Wohnungsmarkt Mau, und wegen Grundsicherung zhalt auch das Amt LK Harburg die Miete, mals sehen was die dazu sagen.
    LG Martina und Thomas F.

  37. Thomas F. sagt:

    Nochmal ich, wer was weiß, bitte mir Mailen: hondadriver2200@gmx.de DANKE

  38. Smarty sagt:

    Hallo,
    da ich selbst darüber nachdenke, mein Einfamilienhaus zu vermieten oder zu verkaufen, interessiere ich mich schon seit geraumer Zeit für die Berichterstattung über Mietnomaden. Was ich mich dabei immer wieder frage: warum ist es z.B. möglich, dem säumigen Leasingnehmer eines Autos, dieses abzunehmen, aber einen säumigen Mieter einer Immobilie, der vielleicht auch noch Dinge in den Mieträumen mutwillig zerstört/verkauft (Sachbeschädigung/Diebstahl), wird man nicht los?! Letztendlich geht es bei dieser Gesetzgebung doch nur darum, dass “Vater Staat” nicht möchte, dass jemand obdachlos wird, weil er sich ja dann um ihn/sie kümmern müsste?!

    Zu den ehrlichen, säumigen Mietern möchte ich noch sagen: wenn ich weiß, dass ich die Miete nicht aufbringen kann (z.B. wg. Verdienstausfall bei längerer Krankheit), kann man doch auch rechtzeitig auf seinen Vermieter zugehen und ihm die Situation erklären?! Es wird wohl (hoffentlich) nur wenige Vermieter geben, die in so einem Fall nicht mit sich reden lassen. Wenn man dagegen die Situation einfach “aussitzt”, muss man sich auch nicht wundern, wenn man plötzlich eine Kündigung/Räumungsklage am Hals hat.

    @Thomas F.: Sprechen Sie doch mal mit Ihrem jetzigen Vermieter. Dieser wird es bestimmt nicht verantworten wollen, dass Sie unter einer Brücke schlafen müssen?!

  39. Dummer Schueler 319er sagt:

    Allmälig denke ich mir:

    1. fristlose Kündigung einreichen, gewisse Zeit zur Räumung geben (1 bis 2 Wochen).

    2. Nach der Frist den Mieter von professionellen Schlägern krankenhausreif prügeln lassen.

    3. Während des Krankenhausaufenthaltes des alten Mieters schnell weitervermieten. (Neue Mieter sind dann ja ordnungsgemäß eingezogen).

    Aber Spaß bei Seite

    Meine Lebenspartnerin ist Schwanger und ich brauch die Wohnung. Gibt es damit ein Notfallrecht auf Beschleunigung der Räumungsklage

  40. peter sagt:

    ich finde schokopudding toll

  41. Sensi sagt:

    erfüllt der Verbleib in einer gekündigten Wohnung nicht den Tatbestand eines Hausfriedensbruches laut §123 StGB ?

  42. Onkel Wolli sagt:

    Nein, liebe Sensi! Hausfriedensbruch liegt erst vor, wenn jemand “widerrechtlich” in eine Wohnung “eindringt” oder “verweilt”.

    Selbst wenn ihm die Wohnung gekündigt wird, muss die Kündigung erst “rechtmäßig” sein. Das ist sie (die Kündigung) erst, wenn der Rechtsweg gegen die Kündigung ausgeschöpft und ein Räumungsurteil rechtskräftig geworden ist. Auch dann kann noch mit der “Vollstreckungsschutzklage” das Verweilen gerichtlich erzwungen werden. Wenn dann der endgültige Räumungstermin unanfechtbar geworden ist, darf der Gerichtsvollzieher (und nur der) ggf. mit Hilfe der Polizei die Zwangsräumung vornehmen. Erst, wenn dieser nicht Folge geleistet wird, was aber nicht denkbar ist, läge Hausfriedensbruch als Antragsdelikt i. S. v. § 123 StGB vor.

    Die weitaus meisten Hausfriedensbruch-Fälle werden jedoch durch Verweisung auf den Privatklageweg oder durch Einstellung wegen geringer Schuld (§§ 153, 153a StPO) erledigt. Ergo: weiterer Stress!

    MfG Onkel Wolle

  43. Ulrich sagt:

    Hallo,

    ich hab ein ähmliches Problem mit Hausfriedensbruch bzw. Hausverbot.
    meine Frage:

    Wie ist die Rechtssituation, wenn eine Person A ein Haus besitzt, indem im EG ein Wohnrecht für Mutter M eingetragen ist. Bruder Muttersöhnchen B, der kein Wohnrecht hatte, wurde von Hauseigentümer A aus nachvollziehbaren Gründen (Beschimpfungen, Intrigen) aus dem Haus „geschmissen“. Bruder B nimmt sich das Besuchsrecht (zum Wäsche waschen und zum Essen, Muttersöhnchen eben) für Mutter M oder kann dies ihm auch vom Eigentümer A untersagt werden?
    Kann von Eigentümer A dem Bruder B ein Hausverbot für die Wirtschaftsgebäude, Garten, Terrasse, usw. angeordnet werden, wofür die Mutter nur ein Nutzungsrecht hat? Oder bezieht sich ein Besuchsrecht nur auf das Wohnrecht von Mutter M im EG? Hinzuweisen bleibt noch, dass Mutter selbst nach 8 Jahren nicht bereit ist, Bereich, die nicht ihr Wohnrecht und Nutzungsrecht umfasst, zu räumen. Mutter wurde mündlich bzw. schriftlich, sowie rechtsanwaltlich dazu auffgefordert, diese Bereiche zu räumen. Mir ist daher eine 100% Nutzung meines Eigentums immer noch nicht möglich. Wie ist da beim einem Wohnrecht vorzugehen?

    Bitte keine moralischen Ratschläge

    Danke für Eure Tips
    Ulrich

  44. Dieter sagt:

    Hallo zusammen,
    es wird zeit, das sich Vermieter zusammen tun.
    Eine Lösung wäre z. B. :
    3 Monate Kündigungsfrist, danach Auszug nötig. Sonst direkte Bestellung eines Gerichtvollziehers möglich.
    Unberechtigte Kündigung wird dann in Ruhe vor Gericht geklärt und der Vermieter muß eventuell Schadensersaatz zahlen.
    Damit wäre aber der Zugriff auf das Eigentum erstmal wieder möglich.

  45. chris sagt:

    Hallo,

    7 Monate keine Miete und keine Nk.
    Mieterin wohnt seit 3 Monaten bei neuem Freund.
    Räumungsklage wurde vor knapp 8 wochen eingereicht.
    Noch kein Termin. Das dauert weil die Mieterin ja Einspruch erheben kann. Wieso eigentlich?? Wenn 7 Monate keine Miete gezahlt wird ist das doch Vertragsbruch. Aber solche Menschen werden vom Staat noch unterstützt.
    Vor 8 Tagen wurden plötzlich(gott sei dank) Möbel geholt.
    Bis heute kann ich aber nicht in meine Wohnung.
    Weil keine Schlüsselübergabe. Keine Ahnung wo Mieterin jetzt wohnt.
    Hartz 4 bekomme ich nicht mehr,weil zu alt.
    Muß dann eben Sozialhilfe beantragen.Aber geht das ? Bestimmt nicht. Vielleicht rührt sich der Gesetzgeber wenn die meisten Vermieter in die Sozialhilfe fallen oder unter Brücken schlafen müssen. In Deutschland werden Täter resozialisiert auf Steuerkosten - die Opfer werden erst noch bestraft und dann vergessen.

  46. Privatvermieter = privates Sozialamt sagt:

    Ich habe diese Beiträge mit Staunen gelesen und muss jetzt auch meinen Senf dazu abgeben.
    Seit 2008 sind wir Vermieter - 7 Mietparteien, davon 3 Hartzis. Im Februar 2010 waren wir endlich alle los. 2 von den Hartzis hielten die Kündigungsfrist ein, hinterließen jedoch Schäden im 5-stelligen Bereich, 1 Hartzi Familie ist einfach mal so ausgezogen. Bis dahin hatten wir einen Gesamtschaden in Höhe von ca. 40.000,00 Euro, resultierend aus Mietrückständen, unbezahlten Abrechnungen wobei ich betonen muss, dass die Hartzis jedesmal mehr als doppelt so viel Energie verbraucht haben wie die Selbstzahler, hinzu kommen große Schäden wie eine plattgefahrene Gastherme, Wasserschaden weil ein Eckventil ohne Dichtung eingebaut wurde, Haustiere die Holzfußböden zerkratzt und Löcher in Wände gescharrt haben usw. - Anwalts- Gerichtsgebühren, Ausfallzeiten usw. Diese Mieter hatten wir bei dem Kauf des Hauses “mitgekauft” und wir haben immer gedacht, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt, die sich unglücklicher Weise bei uns aufhielten - DOCH
    Ich Dummerchen konnte es nicht lassen, im Sep. 2010 habe ich ein Päärchen mit ihren 5 Kindern (1 bis 9 Jahre) unser schönes Haus vermietet, alles ging super schnell, weil hier wirklich eine Notlage vorlag. Obwohl ER Arbeit hatte, hatten sie in den vergangenen Monaten keine Wohnung gefunden - Vermieter sagten wohl regelmäßig: “5 Kinder? - Nein Danke.”, sie hingen auf einem Campingplatz fest. Sie zogen in unser Haus und 2 Tage später gab er mir eine Wohnungsbescheinigung die ich ausfüllen sollte mit den Worten “ich bin arbeitslos geworden” - Oh je, naja, Ämter brauchen etwas länger zum bearbeiten, völlig klar, wir dementsprechend auch geduldig. Die Miete kam auch in voller Höhe, doch schon einen Monat später fehlten 250 Euro - Grund: Weihnachten und die Geschenke für 5 Kinder!! - Gut, wir zeigten Verständnis und baten um ratenweisen Ausgleich. April wieder 250 Euro zu wenig, dabei hatten sie noch nicht einmal damit begonnen den Rückstand abzuzahlen. Und wieder baten wir höflich und persönlich um zügigen Ausgleich, dieses Mal musste das Auto repariert werden! Sie erhielten eine Abrechnung für Wasser (Verbrauch in nur 3 Monaten über 90 m³ !!!) Die Mieter forderten von uns, die Vorauszahlungen rückwirkend ab 01.01. zu erhöhen - ein Gesamtbetrag von über 600 € war somit fällig, sobald das Amt bewilligt. Seit August regelmäßig über 300 € zu wenig Miete. Die Mieter gaben an, dass ihnen die Kosten aus der Abrechnung vom Amt bewilligt und gezahlt wurde, dieses Geld sollte ich Ende Sep. erhalten. Es kam nichts. Wir hatten die Nase voll, von den Versprechungen denen keine Taten folgten und kündigten nun fristlos wegen Rückstand. Diese Kündigung habe ich persönlich übergeben. Der Hammer. Der Mieter meinte, die fristlose Kündigung sei unwirksam, da der Rückstand keine 2 Monatsmieten betragen würde. Außerdem könnten sie so schnell nicht ausziehen mit den 5 Kindern, zudem würde im Dez. das 6. Kind kommen. Außerdem wären sie in den Ferien garnicht zu Hause, da sie in ihrer alten Heimatstadt mit Verwandten und Freunden nun endlich heiraten wollten. Auf meine Frage, wo der angekündigte Nachzahlungsbetrag von der ArGe sei, sah er mich mit einem eiskalten durchbohrenden Blick an, gesagt hat er nichts dazu.
    Mit der Nachzahlung finanzieren sie sehr wahrscheinlich ihre Hochzeit.
    Ich bin fassungslos und frage mich, wann Gesetzgeber und Rechtsprechung hier endlich mal einen Riegel vorschieben. Die ständige Aussage des Amtes:
    “Da können wir nichts machen, wir sind nicht ihr Vertragspartner” - selbst die Tatsache dass hier eiskalt und berechnend “zweckgebundene staatliche Gelder” missbraucht werden, interessiert sie nicht. Die Leistungsempfänger haben absolut nichts zu befürchten, keine Strafe, keine Sanktion, Pfändung?? - Erfolglos - das kann doch so nicht richtig sein.
    Wir sind mittlerweile davon überzeugt:
    Das Vorgehen hat Masche und ist bei weitem kein Einzelfall mehr. Privatvermieter werden so in den finanziellen Ruin getrieben. Ja, der Staat schützt in all diesen Fällen die Täter und lassen den Steuerzahlenden privaten Vermieter eiskalt im Regen stehen, dieser darf noch nicht einmal sein eigenes Vermögen (das eigentlich bei den Banken als Sicherheit hinterlegt ist) schützen, er darf sich nicht mit Absschaltung der Energieversorgung vor weiteren vorprogrammierten Verlusten schützen.
    Gerechtigkeit - was ist das?
    Solche Menschen zerstören nicht nur unser Sozialsystem, sie betrügen den Staat und somit den Steuerzahler, darüber hinaus fügen sie unserer Wirtschaft einen immensen Schaden zu. Diejenigen die tatsächlich diese Hilfe benötigen, sich ehrlich und gesellschaftskonform verhalten, werden pauschal mit benachteiligt, wenn Vermieter sagen: “Sorry, aber Hartz IV Mieter können wir uns nicht mehr leisten”.

    Für uns beginnt nun tatsächlich der Kampf um das eigene Überleben. Ich hoffe, dass wir mit unseren 4 Kindern die lange Zeit bis zur “gerichtlichen Räumung” irgendwie durchhalten können und wir nicht in die Privatinsolvenz getrieben werden.
    Wenn wir jedoch diesen abartig hohen Verbrauch, der sich leider nicht nur auf das Wasser beschränkt, weiterhin vorstrecken müssen…… na dann - Gute Nacht

  47. Timo sagt:

    An alle Vermieter/Mieter…

    Fakt ist doch, das kein Vermieter auf dieser Welt einen Mieter einfach so auf die Straße setzen kann!!…Egal was vorgefallen ist(Mietschulden, keine Kaution, Kündigung)

    Sollte doch ein Vermieter sich das Recht rausnehmen den Mieter eigenmächtig aus der Wohnung zu sperren(Zylindertausch usw) macht er sich der Nötigung und evtl des Hausfriedensbruchs strafbar.

    Als Vermieter musst du in einem solchen Fall zwingend eine Räumungsklage erwirken. Diese darf dann aber auch, ausschließlich nur von einem Gerichtsvollzieher, durchgeführt werden!!!

    Man hat als Mieter leider mehr Rechte wie als Vermieter!…der Mieter kann sich, bevor keine Räumungsklage erfolgt, jederzeit eigenmächtig oder mit der Polizei zutritt zur Wohnung verschaffen. Die Kosten die bei solchen Aktionen anfallen müssen ebenfalls vom Vermieter getragen werden!

  48. Privatvermieter = privates Sozialamt sagt:

    Ja, genauso ist es. Eine Räumungsklage dauert Monate, während man als Vermieter daneben steht und zusehen muss, wie sein Eigentum zerstört wird.

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