Nachdem es hier bereits um die Reaktionszeiten in Sachen Abmahnung wegen Tauschbörsen ging kam eine weitere Nachricht:
Sehr geehrter Herr Kollege Brandau,
in der vorbezeichneten Angelegenheit blieb unser Schreiben vom … unbeantwortet, obwohl Sie dessen Inhalt teilweise auf Ihrer Internetpräsenz veröffentlicht. Ihr Zuwarten wird nun mit einem weiteren Schreiben belohnt
Eine seltsame Auffassung von Belohnung würde ich sagen.