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Die Gegenseite hatte eine Zeugin benannt, die zu zentralen Punkten der Klage den Vortrag bestätigen sollte. Die Zeugin hatte keine Verbindung zu einer der Parteien, sie war nur so zu dem Vorfall hinzugekommen.

Unglücklicherweise für die Gegenseite bestätigte sie die Punkte aber gerade nicht, sondern gab an, gerade darauf nicht geachtet zu haben bzw. erst später dazugekommen zu sein. Dabei war durchaus zu erkennen, dass sie sich nach Kräften bemühte, es war ihr allerdings damals, da sie mit der Sache nichts zu tun hatte, einfach nicht wichtig gewesen.

Für die Gegenseite also ein Fiasko.

Die Zeugin verabschiedete sich nach ihrer Entalssung aus dem Zeugenstand mit den Worten:

“Ich hoffe trotzdem geholfen zu haben”

Der Gegenseite war nicht nach antworten zumute, ich wollte auch nichts  dazu sagen, dass hätte zu hämisch geklungen. Der Richter fand aber die richtigen Worte mit:

“Mit der Wahrheit ist uns hier immer geholfen”

Hat den Vorteil diplomatisch gegenüber beiden Parteien zu sein und der Zeugin ein gutes Gefühl zu geben.

2 Responses to “Zur Verabschiedung von Zeugen”

  1. Mit der Wahrheit wäre natürlich schon geholfen………………

    Die Wahrheit soll schon mal vorgekommen sein, in Deutschen Gerichten. Was aber wenn die Tatsachenbeweise
    einfach nicht zugelassen werden? Was wenn der Staatsanwalt UND Richter die Tatsachenbeweise zur Wahrheit einfach brutal ignorieren? Durch Strafverfahren und Zivilverfahren.
    http://www.helmutkarsten.de

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