Aus einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht, die meiner Verhandlung vorausging:
Richter: … und daher sind wir der Auffassung, dass der Anspruch nicht begründet ist.
Rechtsanwalt: Sie kennen aber die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser und jener Frage, zitiert in ..?
Richter: Natürlich, wir kennen ALLE Urteile des Bundesgerichtshofs!
Und der Mundwinkel ging bei der Aussage tatsächlich nur ganz leicht nach oben.
Ich würde auch gern ALLE Urteile des Bundesgerichtshofs kennen, aber nur wenn dann noch Platz für etwas anderes in meinem Kopf wäre.
Natürlich kennen Richter alle Urteile des Bundesgerichtshofes… Aber das heißt ja nicht, daß die Ansicht des BGH auch verstanden oder geteilt wird. Im Zweifel ist der Sachverhalt nicht vergleichbar. Manchem ist die “ständige Rechtsprechung” der Kammer oder des Senats ohnehin mehr wert als das, was die “Karlsruher Herrschaften am grünen Tisch” (O-Ton eines Kammervorsitzenden) entscheiden.