In der Verhandlung ging es um Mängel an Handwerkerarbeiten.Vor der Vernehmung der immherin geladenen Zeugen befragte der Richter nocheinmal die Parteien. Dabei machte der gegnerische Beklagte noch Ausführungen zu dem bereits zurvor eingeholten Gutachten und führte aus, dass der Sachverständige etwas übersehen hatte und es in Wahrheit ganz anders sei.
Gegenseite: “… und deswegen lag es nicht an dem was der Sachverständige festgestellt hat, sondern an etwas, was bereits zuvor aufgetreten war.“
Richter: “So wie sie es schildern wäre dann ja klar, dass die Schadenursache jedenfalls nicht nach ihren Arbeiten liegt. Dafür war ja die Beweisaufnahme angesetzt. Dann geht es nur noch darum, ob sie die Schäden bei ihren Arbeiten hätten erkennen können. Und das hat der Sachverständige bereits bestätigt. Wir brauchen jedenfalls dann die Zeugen nicht mehr, wenn sich der Kläger ihren Vortrag zu Eigen macht? .” (Richter blickt fragend in meine Richtung)
Ich: “Ich mache mir den Vortrag zu Eigen“
Richter: “Gut! zum gegnerischen Kollegen: Wenn Sie dann nichts mehr haben ergeht eine Entscheidung am Schluß der Sitzung…”
Uih wie immer ein informativer Beitrag. Wenn doch nur alle Blogs so qualtitativ hochwertig wären. MFG