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Kommt immer wieder vor wie auch schon Kollegen berichtet haben:

Mandant: Ich habe gerade was über den Zeugen X der Gegenseite erfahren, das ist ein ganz krummer Hund, da müssen wir einige Seiten zu seiner Lebensgeschichte schreiben! Hat zwar alles nichts mit dem Fall zu tun, aber dann sieht der Richter mal was für ein Mensch das ist! Der hat nämlich mal Glas in den Hausmüll geschmissen/seine Oma ausgenommen/mit einer Frau eines anderen geschlafen/Schulden gehabt/seine Katze nicht gefüttert.

Rechtsanwalt: Die Passagen, für die die Gegenseite den Zeugen benannt hat, haben wir gar nicht bestritten. Da wird er auch nicht als Zeuge gehört werden. Und sie können sicher sein, dass das Gericht das alles nicht hören will, selbst wenn es auf den Zeugen ankommen würde.

Mandant: Aber sicherhaltshalber könnten wir es doch trotzdem vortragen oder?

One Response to “Zur Diskreditierung von Zeugen”

  1. egal sagt:

    Sozusagen dann eine vorsorgliche Diskreditierung ;)

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