Nach langem hin und her hat man sich vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. Ich füge an “Dann aber nur, wenn damit auch wirklich alles erledigt ist zwischen den Parteien“. Die Gegenseite nickt, der Richter macht sich ans protokollieren:
Richter: “Die Parteien sind sich einig, dass die die streitgegenständlichen Arbeiten (…) durch die geleistesten Zahlungen vollständig abgegolten sind...
Er schaut kurz zu mir rüber
Richter: Zudem besteht Einigkeit, dass dem Kläger keine Rückzahlungsansprüche zustehen
Er schaut erneut kurz zu mir rüber
Richter: “Insgesamt sind sich die Parteien darüber einig, dass ihnen gegenseitig aus dem Vertrag keinerlei Ansprüche mehr zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich, ob die Parteien solche Ansprüche in ihre Vergleichsüberlegungen aufgenommen haben”
Richter (stolz): Reicht das so?
Ich bin zufrieden.