Gerade eine Mitteilung des Landgerichts erhalten:
In dem Rechtsstreit
Müller ./. Meyer
Az:… ,
ird der Verkündungstermin vom 15.10.2008 verlegt auf den 12.11.2008, da das Diktat nicht kurzfristig zum Verkündungstermin geschrieben werden konnte.
Angesichts der wechselseitig eingereichten Schriftsätze musste die Akte jeweils aus dem Geschäftsgang herausgenommen werden.
Klingt für mich so als hätte das Weiterleiten der Schriftsätze im Gericht alles durcheinander gebracht.
Wenn dem so ist würde ich meinen Eindruck, dass Rechtsanwaltsbüros in der Regel effektivere “Geschäftsstellen” haben als Gerichte, erneut als bestätigt ansehen.