Gerade in einer Akte:
In dem Rechtsstreit
Müller ./. Meyer
wird der Termin zur Verkündung einer Entscheidung und im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage verlegt auf… 2010
Als Richter hat man den Vorteil Termine aus dienstlichen Gründen aufheben zu können, was sicherlich in der Weihnachtszeit, wo man ja noch diverse andere Sachen zu erledigen hat, auch sehr verlockend ist.
Da sich aber das Verfahren bereits sehr lang hingezogen hat und auch der Verkündungstermin bereits einmal verschoben hat, kann ich auch den Mandanten verstehen, wenn es ihm etwas die Weihnachtsstimmung trübt.
Vielleicht kam ja im letzten Moment noch ein anderer wichtiger Fall dazwischen.