Die Rechtswissenschaften sind ein Feld, indem viele Leute auf ihr Bauchgefühl und ihr allgemeines Gerechtigkeitsgefühl vertrauen. Mitunter stimmt dies, mitunter kann man ihnen erklären, warum es hier nicht stimmt und mitunter kann man dies nicht.
Dieses Vertrauen geht soweit, dass sich Leute, die sich nie mit Recht oder Gerichtsverfahren beschäftigt haben, in solche Verfahren stürzen und dort eben auf diese Gefühle vertrauen. Das führt meistens zu erheblichen Schwierigkeiten in dem Verfahren:
- Der häufigste Fehler des Laien ist, dass er Probleme miteinander vermischt, die juristisch nichts miteinander zu tun haben. Weil die Gegenseite beispielsweise früher in gewisser Weise gehandelt hat, jetzt aber nicht mehr, meint man auch so handeln zu können. In einem anwaltlichen Beratungsgespräch wird man ihnen dann meist erklären, dass sie damals einen Anspruch auf Unterlassung gehabt haben und die Gegenseite eben nunmehr einen Anspruch auf Unterlassung hat.Oder um es an einem juristischeren Beispiel zu verdeutlichen: Es wirkt sich nicht auf eine Räumungsklage des Vermieters aus, ob bestimmte kleinere Mängel während des Mietverhältnisses durch den Vermieter nicht behoben wurden, wenn man selbst eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat, aber dann nicht rechtzeitig auszieht. Ebenso ist es egal, ob der Vermieter wegen dieses verspäteten Auszugs bereits einen Nachmieter gefunden hat. Denn wenn das Mietverhältnis durch eine eigene Kündigung wirksam beendet wurde, dann kann man diese nicht einfach so zurücknehmen und muß daher räumen, ob die Wohnung danach leersteht oder nicht. Die Mängel und die Frage des Nachmieters können in einem späteren Verfahren wegen offenstehender Miete und Schadensersatz relevant sein, sie betreffen aber den Anspruch auf Räumung nicht.
- Ein anderer Fehler ist Streitigkeiten austragen zu wollen, die bereits seit langem entschieden sind. Vielleicht hat das Gerechtigkeitsgefühl eine Position nahegelegt, die irgendwann einmal in der Rechtswissenschaft durchaus seine Anhänger hatte. Allerdings hat die Rechtsprechung sich dann seit vielen Jahren für die gegenteilige Auffassung entschieden, die wiederholt durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt ist. Kein Richter möchte die diesbezügliche Diskussion noch einmal mit einem juristischen Laien führen.
- Hinzu kommt, dass viele prozessuale Fehler machen und deswegen erhebliche Nachteile haben. Sie tragen nicht umfassend vor, betonen die falschen Sachverhalte, lassen sich in Irrwege leiten und benennen keine Beweismittel. Es wird unterschätzt, dass der Zivilprozess ein Parteienprozess ist und das Gericht (von einigen Ausnahmen abgesehen) nur das berücksichtigen muß, was die Parteien ihm mitteilen. Die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast werden unterschätzt. Häufig hat man die Situation, dass in den Schriftsätzen der “Naturalpartei” (also der Kläger oder Beklagte selbst) wenig Vortrag erfolgt und dieser dann in dem Verhandlungstermin den eigentlichen Vortrag nachholen möchte. Dann folgt meist ein zwangsweiser Schnelllehrgang in den Verfahrensregeln bezüglich verspäteten Vortrags. Wenn der Richter gut gelaunt ist erklärt er noch die Flucht in die Säumnis (man stellt in diesem Termin keinen Antrag, tut so als sei man nicht erschienen, es ergeht ein Versäumnisurteil gegen das man dann Einspruch einlegen kann, dann beauftragt man einen Anwalt, der dann versuchen kann, die Sache wieder gerade zu biegen, sobei aus dem Versäumnisurteil vorläufig vollstreckt werden kann). Gerade dass man bestimmten Sachverhalt beweisen muß erstaunt Mandanten oft. Die Einwände reichen von “Warum sollte ich da lügen?” bis “meine Version ist doch viel wahrscheinlicher, dass brauche ich doch gar nicht zu beweisen”. Beide Einwände sind in einem Prozess meist nicht ausreichend, wenn die Gegenseite eine andere Version präsentiert und man selbst die Beweislast trägt.
Dies alles führt dazu, dass Richter Schriftsätze von nicht anwaltlich vertretenen wesentlich genauer lesen müßen um zu schauen, was sie an verwertbaren herausziehen können und was nicht. Sie müßen noch genauer prüfen, wo und wie sie Hinweise geben und sie müßen wesentlich grundlegendere Sachen erklären und sich mit Argumenten auseinandersetzen, die wenig mit der Sache zu tun haben. Gerichtsverhandlungen ohne Anwalt sind daher meist eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Richter, so dass meiner Erfahrung nach Richter im Zivilprozess immer begrüßen, wenn Rechtsanwälte auf beiden Seiten auftretten.
Hier kommt häufig der Einwand, dass das doch unfair sei, dass alles könne der Bürger schließlich nicht wissen und dieser müße auch ohne einen teuren Anwalt ein Verfahren führen können. Natürlich kann man, aber man muß dann eben sehr genau aufpassen und sich mit den Regeln zumindest dem Grunde nach vertraut machen. Der Beklagte bekommt beispielsweise in der Regel mit der Klage auch ein Merkblatt zugeschickt, indem aufgeführt ist, dass er frühzeitig vortragen soll und dass es negative Konsequenzen haben kann, wenn er dies nicht tut. Dennoch erfolgt kein Vortrag zu vielen Punkten. Das mag damit zusammenhängen, dass Gerichtsshows im Fernsehen das Bild einer mündlichen Verhandlung meist deutlich abweichend darstellen (das Einblenden von Schriftsätzen ist nicht sehr spannend) und daher dieser mehr Bedeutung zugemessen wird. Auf den Einwand, dass man dies nicht gewußt habe reagieren Richter meist mit dem Hinweis auf das bereits erwähnte Beiblatt zur Klage und dem Hinweis, dass man sich bei fehlender Kenntnis eben einen Anwalt nehmen muß (was auch in den meisten Beiblättern erwähnt ist).
Das alles führt dazu, dass Prozesse ohne Anwalt überproportional häufig verloren gehen. Das Vertrauen einiger Leute in ihre Fähigkeiten ohne Anwalt vor Gericht aufzutreten überrascht mich häufig. Man repariert auch keine Bremse an seinem Auto ohne grundlegende Ahnung hiervon zu haben. Oder baut ein Haus ohne sich über die Statik abzusichern. Dennoch stürzen sich Leute kopfüber in einen Leasingrechtsstreit, ein Gebiet, dass rechtlich schon für Juristen nicht einfach ist.
Natürlich wird das “Problem” dadurch verschärft, dass diejenigen, die vernünftig genug sind, um auch ohne Anwalt gut vorzutragen, gleichzeitig vernünftig genug sind, um dennoch einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder sich zumindest zu den Erfolgsaussichten beraten zu lassen.
halte nichts von anwälten ra *** in wien hat soeben mein arbeitslosengeld geklaut weil er mich daran hindern will, dass ich wohnung zahle weil er hinter meinem rücken den verwalter klagen und pfänden läßt und ich muß hinter ihm her der juristischen mist aufräumen
m reich diedadurch arm wurde
Ich denke als Laie ist es auch wesentlich schwieriger, da man meiner Erfahrung nicht so oft vor Gericht ist. Da ist es auch schwer sich vorzustellen, wie alles abläuft.
Der zweite Punkt ist nur menschlich. “Der hat einen Fehler gemacht, dann darf ich auch mal!”. Wird natürlich nix besser dadurch.
doch im Vorfeld ist es allein schon schwierig genug für uns Laien ausfindig zu machen welcher Ra. ist denn wirklich gut und hat nicht nur sein Honorar und ausschließlich im Sinn.
also ich hatte ja echt mit meinem Anwalt, meiner kam vom Dorf, naja was willst du von so Typen verlangen, das sind halt weltfremde Menschen, ergo Null Ahnung vor Gericht und ich habe verloren. Anwälte sind auch nur Menschen.
Hallo Beste Rechtssicherheitsliebende Leser!
Wie hoch ist die Erfolgsquote von rechtssuchende
Menschen die durch eine rechtsanwaltliche Vertretung vor Gericht
RECHTSSCHUTZ bekommen?? < 5 % !!!
DAS IS HIER DIE FRAGE, wobei man die Ra´s nur bei
einen gewonnen Prozess bezahlen sollte, sonst nicht!
Zum Beispiel Scheidung: 4o-50 % des UMSATZES
an Familiengerichte wird durch Scheidungsprozesse
generiert, woran die Geldgierige Rechtsanwaltsgeier
kräftig mitverdienen!
Wenn in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht
mal die gesetzlich garantierte Grundrechte, Grundfreiheiten und
Menschenrechte RESPEKTIERT werden sollte man
sich wo erlaubt SICH SELBST VOR GERICHT VERTRETEN!!
Beispiel: eine Scheidung kostet in China € 1,- vor Gericht!
Rechtsanwälte gibt es wie Sand am Meer…die guten bezahlt die Mafia…die schlechten wie Spirgath & Co bekommen wir!
Daran wird sich nichts ändern…bis wir sie für ihren Mist steinigen werden!
so viele Kulturpessimisten hier.
Ein interessanter Artikel, der zeigt, dass Juristen nicht umsonst einige Jahre studieren müssen und ein Referendariat absolvieren, um sich einigermaßen in der Paragraphenwelt zurechtzufinden.
Ich würde mir immer einen Anwalt nehmen und dafür auch ordentlich zahlen, weil ich nicht wegen eines dummen Fehlers verliere.
Und die Anwälte haben ja auch eine Haftung…
[...] Das kommt häufig vor. Der juristische Laie bewegt sich vor Gericht auf für ihn unbekannten Gebiet. [...]
Was sowohl Richtern als auch Rechtsanwälten häufig fehlt, sehr geehrter Herr Brandau, ist außerjuristische Sachkenntnis. Was nützt das Wissen um z.B. Mietminderung wegen Lärms, wenn weder Richter noch Rechtsanwälte verstehen, wie die Messung der Lautstärke in db(A) funktioniert oder was ein energieäquivalenter Lärmpegel ist. Subsumption technischer Sachverhalte ohne Sachkenntnis ist nicht möglich. Leider glauben jedoch (zu) viele Juristen, daß sie alles wüßten, nur weil sie die Gesetze kennen, die darüber hinaus zunehmend von einer Legislative gemacht werden, die ebenfalls keine außerjuristische Sachkenntnis hat.
@Name
Klar, idealerweise ist sowohl juristisches Fachwissen als auch Sachkenntnis bzgl. des im Fall behandelten Gebietes vorhanden.
Für letzteres wird üblicherweise auf Sachverständige zurückgegriffen.
traurig genug, dass wir (angeblich) im ländle nur noch mit rechtsanwälten leben können. was ist das für ein recht, das vom bürger nicht mehr verstanden wird (oder werden darf)?
ich habe einen schnarchzapfen als anwältin, der ich bis jetzt über 12.000,- € für eine scheidung bezahlt habe. die leistungen sind gleich null! hätte ich keinen anwalt gehabt wäre ich besser beraten gewesen; denn i c h muss der anwältin sagen, was zu tun ist. traurig aber war! ein wechsel zu einem anderen anwalt ist nicht möglich, da die kosten damit für die vorherige anwältin desswegen nicht aufgehoben sind. nein, würde ich zu einem anderen anwalt gehen, dann kassiert sie trotzdem mit ihrer ‘nulleistung’ weiter. anwälte würde ich als ‘zahlwälte’ bezeichnen. jeden kfz-meister kann ich in regress nehmen. bei einem anwalt geht das nicht. lieber sich vorher bei den verbraucherverbänden oder im internet gründlich informieren als wie einem der sündhaft teueren anwälten in die fänge geraten. ich rate jedem ab, ich grundsätzlich einen anwalt zu nehmen. auch das die richter dem bürger nicht helfen würden, ist völlig falsch. ich habe wiederholt von den richtern während einer verhandlung hilfestellung erhalten, die eigentlich von meiner anwältin hätte kommen sollen. meinen meinung : anwalt, nein danke. nur im äußersten notfall.