In einer Urheberrechtssache, bei der wir für unserem Mandanten eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben ruft die gegnerische Rechtsanwältin an:
Sie: Guten Morgen Herr Kollege, in ihrer Erklärung war gar keine Strafbewehrung vorhanden!
Ich: Was? Dann reichen wir sofort eine nach! Moment, ich schau gerade mal in die Akte…
(nach einigem Blättern)
Ich: Also in meiner Akte ist in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe genannt… Unter Ziffer 2.
Sie: Ziffer 2? Moment, ich setz mal meine Brille auf, da liest es sich besser…
Dank Brille wurde dann alles wieder gut.
ich bin für Brillenpflicht (spätestens vor Gericht)