Ein Sachverständiger war durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Auf den Auftrag hin schreibt er:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, bittet aber aufgrund derzeitiger Überlastung um Entpflichtung in vorgenannter Streitsache.
Klar, dass er vorsichtig formuliert. Man möchte ja auch zukünftige Aufträge bekommen. Irgendwie aber doch etwas widersprüchlich formuliert.
Stammt der Text von dem Sachverständigen selber? Denn von sich selber in der dritten Person zu schreiben, klingt ein wenig, sagen wir, distanziert.
… irgendwie juristisch!
Me and my partner have been thinking about this specific matter. But the thruth is, one can not believe in stuff composed in word wide web.