Es schreibt die Gegenseite:
Sehr geehrter Herr Kollege Brandau,
sinngemäß hat der Vater des Beklagten …. € überwiesen. (…)
Ich vermute mal einen Verschreiber. “Vereinbarungsgemäß” hätte sicher besser gepaßt. Allerdings war der beigefügte Überweisungsbeleg auch nicht durch die Bank bestätigt.
“Ich vermute mal einen Verschreiber” - auch in der Überschrift?
@RA JM
Natürlich gerade bei diesem Beitrag…
Danke, ist korrigiert
Meinen Sie wirklich “bestätigt” ? Oder das einfach ein Stempel auf dem Überweisungsträger gefehlt hat ?? In der Praxis werden ÜberweisungsDURCHSCHLÄGE (Kopie) mit einem Empfangsstempel versehen. Das ist gerade keine Bestätigung.
Nur die Erkenntnis beim Kunden, das er etwas abgegeben hat, wenn er es sich bei Bedarf mal wieder anschaut.
Mir bekannte Banken bestätigen durchaus auch auf Überweisungsträgern, dass die Überweisung angenommen und durchgeführt wurde.
Vielleicht hat er ja in Naturalien bezahlt.