Die Gegenseite hatte verloren. Und zwar in beiden Instanzen. Dabei war sie nicht gerade ein Kind von Traurigkeit gewesen und hatte es mit der Wahrheit nicht so genau genommen.
Nachdem auch das OLG den für unseren Mandanten geltend gemachten Anspruch als berechtigt angesehen hat konnte er es sich wohl nicht verkneifen, in dem Betreff der Überweisung des ausgeurteilten Betrages noch mal etwas Wut abzulassen.
Es findet sich eine Verballhornung des Namens unseres Mandanten mit dem Zusatz “Bauruine”.
Da verwundert auch nicht, dass er die Zinsen nicht vollständig gezahlt hat.
Kommt hier evtl. noch Beleidigung in Betracht ?
Bei allem Respekt, bei einem Anwalt ist das doch nur unprofessionell. Im Gegensatz zu Laien.
@ doppelfish
Ich kann dem geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen, dass es ein Anwalt war, der hier einen so schönen Verwendungszweck angegeben hat.
Auf die restlichen Zinsen würde ich nicht verzinsen. Noch einmal kurz anschreiben: Es fehlen noch xxx Euro und dann auf zum GV und Taschenpfändung am Arbeitsplatz beauftragen…
Vor allem, weil nicht vollständig gezahlt, das Schreibenmit kostenpflichtiger Mahnung versehen.
Kostenpflichtige Mahnung? Vollstreckungsankündigung mit 0,3 Gebühr auf der Basis des noch ausstehenden Betrages!