Es lag folgender Rückrufzettel auf meinem Schreibtisch:
Frau F., neue Betreuerin von Frau G.
i.S. Müller ./. G.
- Fr. G liegt wohl im Sterben
- Sie möchte den Sachstand in dieser Sache erfragen
bittet um Rückruf unter …..
Gezahlt ist in der Sache noch nichts. Das hatten wir Frau G. auch gerade geschrieben.
Was soll man da sagen, außer dass man die Forderung weiter aufrecht erhält? Diese Auskunft paßt wiederum nicht zur Situation einer Sterbenden.
… und dass die Erben sich mit den Erbmasseschulden herumärgern dürfen, werden die noch früh genug erfahren …