Bei dem Kollegen Munzinger geht es in einem Beitrag um eine Partei, die die Hinweise des Gerichtes nicht verstanden hat.
Das kommt häufig vor. Der juristische Laie bewegt sich vor Gericht auf für ihn unbekannten Gebiet.
Ein Fall in dem ich mich in diesem Zusammenhang gut erinnere:
Wir hatten den Anspruch auf zwei Begründungen gestützt. In der Verhandlung erläuterte der Richter, dass er die eine Begründung nicht so überzeugend finde, die andere aber sehr wohl. Es sollte demnach im wesentlichen um die Höhe des Anspruchs gehen. Hierzu machte das Gericht zur Vermeidung eines Sachverständigengutachtens einen Vergleichsvorschlag, den ich dann kurz außerhalb des Gerichtssaals mit dem Mandanten besprechen wollte.
Dieser lenkte in das Gespräch immer wieder auf die erste Begründung des Antrages und warum die Richterin dies nicht überzeuge.
Es war ein harter Kampf bis wir dann endlich zur Höhe kommen konnten.
Überzeugend fand er schließlich, dass der Geldbetrag gleich bleibt, egal welcher Begründung man folgt und das das Gericht die Gegenseite nicht doppelt verurteilen kann.
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