Der Rechtstreit verlief recht durchwachsen. In einigen Punkten hatte die Gegenseite gute Karten, in anderen wir. Die Schriftsätze zu den einzelnen Positionen flogen hin und her in dem Bemühen doch noch die Oberhand zu gewinnen. Die Akte füllte sich daher recht schnell und wurde umfangreicher. Schließlich setzte das Gericht einen Verhandlungstermin an und ich schaute mich bereits nach einer größeren Aktentasche um in die die Akte hineinpaßte.
Ein paar Wochen vor dem Termin übersandte der Mandant noch einen Stapel weiterer Unterlagen. Er habe noch mal durchgeschaut und das hier noch gefunden, er wisse nicht, ob es wichtig sei, vielleicht könne man ja was damit anfangen.
Was fand sich darunter: Ein Anerkenntnis der Gegenseite über den gesamten Betrag!
Dieses war irgendwann von unserem Mandanten angefordert worden und über einen Bearbeiterwechsel dort in Vergessenheit geraten. Nach Weiterleitung des Anerkenntnisses an das Gericht hatte sich der Rechtstreit dann auch recht schnell erledigt.
Aber andererseits: Besser spät als nie!
[...] hat die Aufgabe, den Inhaber des Vertrages vor den finanziellen Folgen eines Rechtstreites zu schützen. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob der Inhaber des Vertrages eine Klage oder [...]
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