Ein Kollege ruft an. Er mache gerade Urlaubsvertretung für den Familienrechtler und wolle kurz was zu einer Unterhaltsberechnung sagen. Ob ich ihm kurz die Mindestunterhaltsbeträge für 2 Kinder sagen könnte?
Klar könnte ich, aber da er aus der Kanzlei anruft frage ichwährend ich die Tabelle raushole kurz, warum er nicht gerade schnell mal selbst nachschaut.
Ja ja, meint der Kollege, sie hätten die Tabelle sicher irgendwo, aber bis er sie gefunden hat….
Ich schlage Google und “Düsseldorfer Tabelle” vor.
Kollege: Wie, die gibt es im Internet?
Spekulationen darüber, was der Kollege im
rechtsfreien RaumInternet bisher gesucht hat, versage ich mir.War es vielleicht der Senior-Senior Partner der Kanzlei?