Bei der “anderen Ansicht” wird über eine knappe und bündige Stellungnahme zu einem PKH-Antrag berichtet.
Das erinnert mich an meinen von der Wortanzahl kürzesten Termin, indem ich mit einem Wort auskam.
Ich komme nach Aufruf in den Saal. Der Richter beginnt:
Richter: Guten Morgen, die Gegenseite hat ihnen ja auch schon mitgeteilt, dass sie nicht kommt, da können wir ja gleich mit dem Versäumnisurteil loslegen
Richter (diktierend): “In der Sache Meyer ./. Müller erscheint bei Aufruf für die Kläger Rechtsanwalt … (fragender Blick in meine Richtung).
Ich: Brandau
Richter (diktierend): …Brandau. Für die Beklagte erscheint niemand. Rechtsanwalt Brandau beantragt den Erlass eines Versäumnisurteils. Beschlossen und Verkündet: Entscheidung ergeht am Schluß der Sitzung”
Richter: So, ich bin etwas in Zeitdruck, dann machen wir gleich die nächste Sache. (ruft die nächste Sache auf).
Im informellen Wettbewerb “kürzeste Verhandlung” wird diese Begebenheit schwer zu unterbieten sein. Und auch beim Thema “Ungünstigstes Verhältnis zwischen aufgewendeter Zeit und Verhandlungszeit” stehen die Chancen gut …
Dann seien Sie froh, dass Sie nicht nach Worten bezahlt werden!
@doppelfish
Solange man gewinnt ist es ja eher günstig, wenn die Verhandlungszeit kurz ist. Da hatte ich eigentlich nichts gegen
@ A. K.
Das wäre in der Tat ein Fiasko gewesen. Andererseits hätte ich dann auch noch ein paar Worte zum Wetter gesagt