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Aus einem Schreiben des Gerichts im Volltext:

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

der weitere Vorschuß - von jeder Seite 1/2 - möge nachgezahlt werden, d.h. jetzt entsinne ich mich:

Hatte nicht eine Seite (Klägerin?) doppelt gezahlt? Auf sie entfielen dann nur 100 €. Der Sachverständige - ihm geht dieses Schreiben auch zu - möge sich zunächst weiterer Tätigkeit enthalten.

Hochachtungsvoll

Nach einigen Zahlungen folgte dann das folgende Schreiben:

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

Unter Einschluß der klägerseitigen “Überzahlung” in Höhe von 1.000 € wäre jetzt alles gezahlt - bis auf 100 €, zu zahlen durch die Klägerin.

Um Erledigung wird gebeten, alsdann erhält der Sachverständige “grünes Licht”

Hochachtungsvoll

4 Responses to ““Jetzt entsinne ich mich””

  1. KA sagt:

    Was ist das denn für einer???

  2. doppelfish sagt:

    Nanu? Das Gericht grüßt mit “Hochachtungsvoll”? Ist das nicht ein bischen, sagen wir, distanziert?

  3. marko sagt:

    Immer noch besser als “mit der Ihnen gebührenden Hochachtung”.

  4. A. K. sagt:

    Ist doch nett, auch mal nicht-steifes Juristendeutsch zu lesen.

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