Aus einem Schreiben des Gerichts im Volltext:
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
der weitere Vorschuß - von jeder Seite 1/2 - möge nachgezahlt werden, d.h. jetzt entsinne ich mich:
Hatte nicht eine Seite (Klägerin?) doppelt gezahlt? Auf sie entfielen dann nur 100 €. Der Sachverständige - ihm geht dieses Schreiben auch zu - möge sich zunächst weiterer Tätigkeit enthalten.
Hochachtungsvoll
Nach einigen Zahlungen folgte dann das folgende Schreiben:
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
Unter Einschluß der klägerseitigen “Überzahlung” in Höhe von 1.000 € wäre jetzt alles gezahlt - bis auf 100 €, zu zahlen durch die Klägerin.
Um Erledigung wird gebeten, alsdann erhält der Sachverständige “grünes Licht”
Hochachtungsvoll
Was ist das denn für einer???
Nanu? Das Gericht grüßt mit “Hochachtungsvoll”? Ist das nicht ein bischen, sagen wir, distanziert?
Immer noch besser als “mit der Ihnen gebührenden Hochachtung”.
Ist doch nett, auch mal nicht-steifes Juristendeutsch zu lesen.