Es schreibt das Gericht:
Unter Bezugnahme auf Ihre Sachstandsanfrage weist das Gericht darauf hin, dass aufgrund einer erhöhten Dezernatsbelastung eine Förderung des Verfahrens nicht möglich ist. Ihm Rahmen der Bearbeitung der überjährigen Verfahren, wird auch dieses Verfahren wieder gefördert werden.
Heißt auf deutsch: Die nächste Schiebeverfügung erfolgt Mitte Februar.
Verfügung:
1. @ Berichterstatter: Erinnern Sie mich bitte im Frühjahr daran, Sie daran zu erinnern, das Verfahren zu fördern.
2. WV: 2 Jahre (Erinnerung erfolgt?).
“Und wieder ist ein Tag vollbracht,
und wieder wurde nichts geschaft,
immer langsam und gediegen,
was nicht fertig wird, bleibt liegen.
Und Morgen geht’s mit gleichem Fleiße
wieder an die gleichen Vorgänge, die in immer höheren Stapeln langsam auf dem Tisch auftürmen und zu schimmeln anfangen.”
Hm, mit dem Versmaß klappt’s noch nicht so richtig.