Es war mir schon mitgeteilt worden, dass der Richter Verfahren üblicherweise vergleicht. Will man dies nicht zieht er sie so lange in die Länge bis man keine Lust mehr hat und sich dennoch vergleicht.
Das scheint sich zu bewahrheiten.
Nachdem wir uns in 2 Terminen nicht verglichen haben ist der nächste Termin im Juli 2010 angesetzt.
Wenn eine tatsächliche Förderung des Verfahrens nicht ersichtlich ist, sind solche Vergleichsnötigungstermine unzulässig.