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Zwischen Kollegen wird ein Fall besprochen:

Rechtsanwalt A: “.. und der Nachlassgläubiger meinte hierzu…”

Rechtsanwalt B: “Ging es nicht um Insolvenzrecht?”

Rechtsanwalt A: “Nachlassgläubiger, Insolvenzgläubiger, ist doch fast das Gleiche”

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