Kürzlich hatten bei uns wieder einige Akten das Ende ihrer Aufbewahrungsfrist erreicht. Da wir weder das Kästchen “geschichtlich wertvoll” noch das Kästchen “JPA” haben blieb einige Stunden später nur dies übrig :
Das Schweigen der Akten.
Rechtsanwälte berichten
Mrz 24th, 2009 by Rechtsanwalt Brandau
Kürzlich hatten bei uns wieder einige Akten das Ende ihrer Aufbewahrungsfrist erreicht. Da wir weder das Kästchen “geschichtlich wertvoll” noch das Kästchen “JPA” haben blieb einige Stunden später nur dies übrig :
Das Schweigen der Akten.
Wer ist eigentlich Eigentümer der Akten? Der Rechtsanwalt oder der Mandant? Anders gefragt: Kann der Mandant nach einer gewissen Zeit die Akten von seinem Rechtsanwalt heraus verlangen? Wenn dieser die Akten doch sowieso durch den Reisswolf schickt?
Klar, das ist auch möglich. Die Akten müßen eine gewisse Zeit aufbewahrt werden, wenn sie der Mandant nicht haben möchte.
Wieviele Shredder wurden denn bei der Aktion verbraucht?
Der Schredder ist solche Attacken gewohnt, aber die mithelfende Praktikantin war danach glaube ich etwas ausgelaugt