Beim Warten auf dem Beginn der Verhandlung, aus der vorherigen Verhandlung:
Der Richter eröffnet die Verhandlung, nimmt auf, wer da ist, dann wendet er sich an den Klägervertreter
Richter: An Sie habe ich eigentlich nur eine Frage: Meinen Sie das ernst?
Rechtsanwalt: Ich halte die Klage sogar für schlüssig und begründet!
Richter: Dann habe ich eine zweite Frage: Wollen Sie die Klage zurücknehmen?
Wollte der Kollege nicht. Der Richter wollte im Gegenzug keine Hinweise geben, weil der Kollege “schon wisse was er meine”. Aus dem kurzen Gespräch war nur zu erfahren, dass es wohl irgendwie um Verjährung ging.
Die Verjährungsfrage geht den unbefangenen Zivilrichter aber überhaupt nichts an, solange die Gegenseite sich nicht darauf beruft. Insofern ist auch eine Klage schlüssig und begründet, die sich auf eine Kaufpreisforderung von 1954 stützt, solange der Beklagte nicht die Einrede der Verjährung erhebt.
@Martin
So wie ich es verstanden habe hatte sich die Gegenseite bereits auf die Verjährung berufen und es ging um rechtliche Gründe aufgrund derer diese noch nicht eingetreten sein sollte.
Und selbst wenn es den Richter nichts angeht. ahzu jeder Richter freut sich doch darüber wenn die Sache so schnell und ohne große Arbeitslast zu beenden ist. Er muss kein Urteil schreiben usw. In neun Fällen ist mir kein einziger Richter untergekommen, welcher nicht einen “kleinen Tipp” hinterließ alá “Das ist aber schon lange her…”
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