Jetzt ist es anscheinend geklärt: Als Inhaber eines eBay Accounts haftet man nicht nur für eigene Schutzrechtsverletzungen - d.h. Verstößen gegen das Markengesetz-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht - , sondern man muss auch für Handlungen von Familienangehörigen, Freunden etc. persönlich einstehen, die das Mitgliedskonto benutzen. Dieses gilt sogar dann, wenn die Benutzung unbefugt und ohne Wissen des eBay Mitgliedes geschieht. Dieses entschied der BGH heute in seinem Urteil - I ZR 114/06 - “Halzband”.
In der Konsequenz muss nun jedes eBay Mitglied Sorge tragen, dass sich über seinen Account keine Rechtsverletzungen ereignen. Das bedeutet auch, dass jeder Inhaber eines Account die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto sorgsam sichern muss, damit Dritte nicht unbefugt das Mitgliedskonto für eigene Verkäufe benutzen. Ansonsten haftet man für sämtliche Verstöße, die sich über den Account ereignen.
Einen wichtigen Zusatz gibt es jedoch anzumerken: Die Entscheidung betrifft nur die Haftung des Account Inhabers für Verletzungen von Schutzrechten, insbesondere Markenrechten oder Urheberrechten sowie Wettbewerbsvorschriften. Wenn der Verkaufsartikel jedoch mangelhaft ist oder nie ankommt, muss weiterhin der Verkäufer persönlich wegen der Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Hier gilt nicht die Haftung für unbefugtes fremdes Handeln!
Ebay? Ich glaube nicht mehr, weil ich bestelt 10 simkarte, welche war kostet 1 euro, jeder, wegen ein Spiel ELORIAN, 10 euro bezahlt, bekomm nur 4 euro, und 10 euro nicht eingegangen, immer ständig will von mir 13 euro, ich habe Kopie von die zahlung an die Adresse überwiesen, wieder will geld, alle nur wollen Geld schrappen, was habe ni erleb, Gewalt alle Ebene.
Einerseits verständlich, dass man als Account-Inhaber haften muss, andererseits aber auch krass. Wenn ich mir vorstelle, dass die Daten auch gehackt werden können, einen hundertprozentigen Schutz vor Hackern gibt es schließlich nicht.