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Wenn sich ein Mandant dafür entschieden hat sich scheiden zu lassen, dann soll dies meist auch so schnell wie möglich geschehen. Hier ein kleiner Überblick:

Maßgeblich ist zunächst, wann sich die Ehegatten getrennt haben. Trennung bedeutet dabei, dass nicht mehr zusammen gewirtschaftet wird und auch sonst kein gemeinsames Leben mehr stattfindet. Eine Kurzformel ist die “Trennung von Tisch und Bett”. Ein solches Getrenntleben kann auch in einer Wohnung erfolgen. Eine Überprüfung in dem Sinne, wann genau die Trennung erfolgte findet nicht statt. Wenn beide Eheleute einvernehmlich einen Trennungszeitpunkt angeben wird dieser üblicherweise nicht hinterfragt.

Hat man den Trennungszeitpunkt ermittelt gelten die folgenden Zeiten

  1. Noch kein Jahr getrennt.
    Solange die Eheleute noch nicht ein Jahr getrennt leben kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Ehegatten, der die Scheidung will, eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das kann bei Gewalt oder anderen Vorkommnissen der Fall sein. Es muss aber deutlich mehr als ein Streit zwischen den Eheleuten vorliegen. Derjenige der sich auf den Härtefall beruft muss diesen auch beweisen
  2. Mehr als ein Jahr aber weniger als 3 Jahre getrennt
    Leben die Eheleute mehr als ein Jahr getrennt und beide sind mit einer Scheidung einverstanden wird vermutet, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist und kann daher geschieden werden.
    Will nur einer von beiden die Scheidung und der andere will dies nicht, so muß die Zerrüttung durch den Ehegatten, der die Scheidung will, bewiesen werden. Das ist beispielsweise durch den Verweis auf eine neue Partnerschaft oder anderweitige Gründe möglich. Hier kann also noch “schmutzige Wäsche” gewaschen werden.
  3. Nach drei Jahren Trennung
    Leben die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt so gilt die Ehe als zerrüttet und ein Beweis ist nicht mehr erforderlich.

Zu bedenken ist, dass auch eine einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres meist zumindest 3-4 Monate in Anspruch nimmt. Eine Beschleunigung kann durch eine Regelung bestimmter Fragen in einem Ehevertrag erreicht werden.

Zudem bestehen für den Partner, der die Scheidung nicht will, bestimmte Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen bzw. indem Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt in das Scheidungsverfahren einbezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ehe auch trotz Vorliegen der Voraussetzungen nicht geschieden werden, diese sind aber selten (ein Fall ist zB dass der eine Ehepartner die Trennung nicht verkraftet und beispielsweise die ernsthafte Gefahr besteht, dass er sich im Fall einer Scheidung umbringt).

Üblicherweise kann eine Scheidung aber recht schnell über die Bühne gehen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen

60 Responses to “Wie schnell kann man sich scheiden lassen?”

  1. Natasha sagt:

    Sehr geehrter Herr Brandau,
    ich bin eine Auslaenderin, die hier in Deutschland seit 2006 lebt. Bin seit 2005 verheiratet mit einem deutschen Mann.
    Wir beide haben uns entschieden fuer die Scheidung. Zur Zeit studiere ich an der Uni und (1,5 Jahre dauert mein Studium). Ich habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis und moechte Ihnen folgende Fragen stellen:
    1.Welche Rechte habe ich nach der Scheidung?
    2.Kann man trotz der Scheidung in Deutschland weiter studieren?

    Ich danke Ihnen im Voraus.
    Natasha

  2. günter muthspiel sagt:

    hallo herr brandau,

    ich habe eine sehr gute freundin ( türkin mit deutscher staatsangehörigkeit) die erst 6wochen mit einem türken,der erst seit ca 3 monaten in deutschland lebt verheiratet ist.nun möchte sie sich wieder scheiden lassen,weill sie ständig streiten würden und er kurz vorm zuschlagen war.sie hat genauso wie ich keine ahnung von einer scheidung und deren kosten.aber ich versuch ihr zu helfen wo ich kann.stimmt es das gering verdiener prozesskostenhilfe beantragen können,wenn ja wo wird das gemacht?sie arbeitet zwar aber verdient nur ca 1000 netto und kann sich keinen anwalt leisten.und davor hat sie angst.

    über eine antwort würde sich die person bestimmt freuen.danke für ihre antwort im vorraus.

    mfg günter

  3. Eva sagt:

    Sehr geehrter Herr Brandau,
    ich bin eine Auslaenderin.Seit 2008 bin ich mit einem deutschen Türkisch Mann verheiratet.
    Dezember 2009 haben wir erste Mädchen.Vor Baby Geburt haben wir viel Problem.Weil er junge haben wollte.Für mein Baby nicht zu gut.Er will seit 20 November 2009 einen Brief zu Rechtsanwalt schieken, sagt wir seit diese Zeit unse Trennung.Er hat Arbeit, aber will Kindergled und Elterngeld haben, dann schickt nicht.
    Wenn ich mit dieser Mann scheiden lassen,kann ich deutschland bleiben ,mein Baby aufpassen?

  4. amura sagt:

    hallo und zwar hab ich eine frage wäre schön wenn sie mir dies beantworten könnten und zwar war ich mit einen ausländer verheiratet also nichts mals 2 monate wir waren davor 1 jahr zusammen aber wegen seine papiere hat das dann mit der ehe ein bisjen gedauert als wir dann verheiratet waren dachte er kann machen was er will ich hab dann sofort die scheidung eingereicht bin zu meine eltern gezogen und warte seit 15.6.2009 auf eine antwort vom gericht ich bin erst 19 was sol ich machen jetzt haben wir den 31.1 wir lang sollte das noch dauern er will die scheidung nicht bitte helfen sie mir geben sie mir einen rat er schuldet mir 3000 euro den ich ihn gegeben hab wegen seine papiere von meinen führerschein konto das zahlt er auch nicht was soll ich nur machen ich will ihn weg haben von meinen leben ich biin geistig nicht mehr ansprechbar ich bin dauernd generft will das er aus mein leben raus geht bitte um antwort danke

  5. Kristi sagt:

    Hallo,
    würde mich gerne beraten lassen. bin seit 2003 verheiratet, jetzt habe wir entschieden uns scheiden zu lassen. Wir leben fast ein Jahr getrennt, mein Mann ist einverstanden die Scheidungskosten zu tragen, hat auch schon ein Anwalt ausgesucht und möchte, dass wir zusammen hingehen, angeblich gibts es paar Papiere, die ich unterschreiben muss, damit es alles schnell und kostengünstig läuft. Ich habe kein Anspruch auf Unterhaltungskosten, möchte einfach mich ruhig scheiden lassen, habe aber Zweifel,warum will er unbedingt dass wir zu zweit den Scheidungsantrag abgeben?
    Über eine schnelle Ántwort bin ich sehr dankbar!

  6. Natalie sagt:

    Hallo Herr Brandau!

    Mein Lebensgefährte ist jetzt seit über 6 Monate im Trennung,
    Seine noch Frau giebt nicht auf immer ruft an will Ihm zurück.Ob er sagt Sie giebst kein zurück mehr !Wir planen ein Kind, durch der Stress zieschen den beiden hatte ich 2 Fehlgeburten! Er hat auch keine Kinder mit Sie !Giebst möglchkeit das DieScheidung schnelle vorbei geht? Über Ihre Atwort bin ich sehr dankbar!!!!

  7. hanna sagt:

    Sehr geehrter Herr Brandau,
    ich bin eine Auslaenderin, die hier in Deutschland seit 2006 lebt. Bin seit 2006 verheiratet mit einem Austrian Mann.
    ich hab 3 kinder gehabt , 2 von meine mann suzammen 5 kinder
    ich will scheidung lassen , ich weise aber nicht wie es geht , wo ich anfangen kann , jeden tag is voll stress bei uns bitte ich brauhe hilfe

  8. hanni sagt:

    sehr geehrter herr brandau,
    ich bin seit fast 3jahren standesamtlich verheiratet, aber mein mann ist erst seit 11 monaten in deutschland. weil das mit uns nicht klappt und ich nicht mehr kann, habe ich beschlossen mich scheiden zu lassen, jeder in meiner familie ist dagegen. ich weiss nicht wo und wie ich anfangen soll…
    können sie mir weiterhelfen?? danke im voraus

  9. Abdallah sagt:

    Sehr geehrter Herr Brandau,
    ich habe im April 2003 im Ausland geheiratet und meine Frau mit nach Deutschland gebracht. Dies wurde vor den Deutschen Behörden anerkannt. Die ehe hatte nur ca. 3 - 4 Monate gedauert bis ich herausgefunden habe, meine Frau ihre Absichten, eine Aufenthaltstitel zu bekomen jedoch kann man sowas nicht nachweisen da sie seitdem verschollen ist und definitiv seit 2005 keine Polizeilische Adresse hinterlassen hat. Kann man die Ehe annulieren bzw. aufheben? Ich bitte um konkrete antworten da ich bis dato eine Menge Verluste durch Anwälte habe jedoch ohne Ergebnisse. Ein Versuch bei Ihnen ist Wert.
    Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Abdallah

  10. Patricia sagt:

    hallo herr brandau

    ich lebe seit märz 2008 getrennt von meinem mann und habe gleich die scheidung eingereicht und bin wieder zu meiner mutter gezogen das trennungsjahr ist schon lange vorbei jetzt ist mein mann aber nirgendswo gemeldet und man erreicht ihn nicht freunde von mir sehen ihn oft in der stadt aber er gibt keine auskunft wo er zurzeit wohnt
    wie ist es jetzt mit der scheidung bleib ich jetzt ewig verheiratet da ich wieder einen freund habe und wir haben vor zu heiraten aber das geht ja nicht solage in noch nicht geschieden bin
    können ie mir weiter helfen

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