Wenn sich ein Mandant dafür entschieden hat sich scheiden zu lassen, dann soll dies meist auch so schnell wie möglich geschehen. Hier ein kleiner Überblick:
Maßgeblich ist zunächst, wann sich die Ehegatten getrennt haben. Trennung bedeutet dabei, dass nicht mehr zusammen gewirtschaftet wird und auch sonst kein gemeinsames Leben mehr stattfindet. Eine Kurzformel ist die “Trennung von Tisch und Bett”. Ein solches Getrenntleben kann auch in einer Wohnung erfolgen. Eine Überprüfung in dem Sinne, wann genau die Trennung erfolgte findet nicht statt. Wenn beide Eheleute einvernehmlich einen Trennungszeitpunkt angeben wird dieser üblicherweise nicht hinterfragt.
Hat man den Trennungszeitpunkt ermittelt gelten die folgenden Zeiten
- Noch kein Jahr getrennt.
Solange die Eheleute noch nicht ein Jahr getrennt leben kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Ehegatten, der die Scheidung will, eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das kann bei Gewalt oder anderen Vorkommnissen der Fall sein. Es muss aber deutlich mehr als ein Streit zwischen den Eheleuten vorliegen. Derjenige der sich auf den Härtefall beruft muss diesen auch beweisen - Mehr als ein Jahr aber weniger als 3 Jahre getrennt
Leben die Eheleute mehr als ein Jahr getrennt und beide sind mit einer Scheidung einverstanden wird vermutet, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist und kann daher geschieden werden.
Will nur einer von beiden die Scheidung und der andere will dies nicht, so muß die Zerrüttung durch den Ehegatten, der die Scheidung will, bewiesen werden. Das ist beispielsweise durch den Verweis auf eine neue Partnerschaft oder anderweitige Gründe möglich. Hier kann also noch “schmutzige Wäsche” gewaschen werden. - Nach drei Jahren Trennung
Leben die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt so gilt die Ehe als zerrüttet und ein Beweis ist nicht mehr erforderlich.
Zu bedenken ist, dass auch eine einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres meist zumindest 3-4 Monate in Anspruch nimmt. Eine Beschleunigung kann durch eine Regelung bestimmter Fragen in einem Ehevertrag erreicht werden.
Zudem bestehen für den Partner, der die Scheidung nicht will, bestimmte Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen bzw. indem Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt in das Scheidungsverfahren einbezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ehe auch trotz Vorliegen der Voraussetzungen nicht geschieden werden, diese sind aber selten (ein Fall ist zB dass der eine Ehepartner die Trennung nicht verkraftet und beispielsweise die ernsthafte Gefahr besteht, dass er sich im Fall einer Scheidung umbringt).
Üblicherweise kann eine Scheidung aber recht schnell über die Bühne gehen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen
Sehr geehrte Herr Brandau,
ich bin 25 jahre alt nd verheiratet seit fasst 2jahre, bin ich nach De. gereist mit einen familienzusammen führung einladung. Mein Mann ist Deutsche und ich bin Südländerin, als ich nach De kam habe ich nach drei Monaten bei der Abh für ein jahr lang meine einladung verlängert bekommen, und nach einem jahr habe ich dann noch für zwei jahre meine einladung verlängert bekommen.
Meine frage ist : wenn ich mich jetzt scheiden möchte da ich von meinem Mann sehr schlimm behandelt werde, muss ich dies tun,werde ich dann zurück geschoben?
Würde mich über eine Nachricht von ihnen freuen und mir vileicht weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen.
soweit ich weiß, muß man 5 Jahre Verheiratet sein um hierbleiben zu dürfen
hallo ich bin 22 jahre alt und bin seit 2009 verheiratet.. 2010 entschied ich mich getrennt von ihm zu leben. da er mich immer schlecht behandelt hat und mir vieles verbiet.. knapp 1 jahr wohne ich jetzt getrennt von ihm und habe mich endlich entschieden für eine scheidung. was muss ich tun? er ist bestimmt nicht damit einverstanden. wo muss ich hin? danke im voraus!
hallo ich habe am 10 dezember 2010 geheiratet .Und am 8 Màrz 2010
mich getrennt.mein ex mann kommt aus ex jugoslavien ich habe ihn in die schweiz gebracht.er hat mich belogen usw.wegen dem haben wir uns gerichtlich getrennt.ah ja mein ex hat jetzt landesvorweisung bekommen.und ich möchte mich so schnell wie möglich mich scheiden von diese man.ich hoffe ihr könntet mir helfen.