Wer Unterhalt zahlt muß oft an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gehen. Genau um diese geht es beim Selbstbehalt. Hierunter versteht man den Betrag, der jemanden der Unterhalt zahlen muß zumindest von seinem Einkommen verbleiben muss.
Anhaltspunkte zum Selbstbehalt beim Unterhalt finden sich in der Düsseldorfer Tabelle bzw. den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Dabei kommt es für die Höhe des Selbstbehaltes bzw. des notwendigen Eigenbedarfes auf die Art des Unterhalts und die Art der Einkünfte an. Gegenüber Kindern gilt ein anderer Selbstbehalt als gegenüber Eltern, wer das Geld durch Arbeit verdient soll mehr behalten können als derjenige, der Einkommen aus Miete oder aus seinem Vermögen erzielt
Laut Düsseldorfer Tabelle gibt es die folgenden Selbstbehalte:
- minderjährige Kinder: notwendiger Eigenbedarf)
- für einen Nichterwerbstätigen: 770 €
- für einen Erwerbstätigen: 900 €
- dabei ist jeweils eine Warmmiete von 360 € berücksichtigt
- der Selbstbehalt kann bei Zusammenleben mit einem neuen Partner herabgesetzt werden, wenn hierdurch Ersparnisse eintreten.
- gegenüber volljährigen Kindern: angemessener Eigenbedarf: 1.100 €
- dabei ist eine Warmmiete von 450 € berücksichtigt
- gegenüber Ehegatten: bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und unabhängig davon, woher die Einkünfte stammen: 1.000 €
- bei Unterhalt wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1615l BGB ): 1.000 €
- bei Unterhalt für Eltern: verschiedene Regeln
Gegenüber volljährigen nicht privilegierten Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.100 € und nicht 1.000 €, wie angegeben! Soviel Zeit muss sein.
Richtig, da habe ich mich vertippt. Danke, ist korrigiert.
Und was ist, wenn der/die neue Ehepartner/in nicht erwerbstätig und wegen Herzinfarkt und mehrerer Bandscheibenvorfälle nicht erwerbsfähig ist ? Belege sind reichlich vorhanden.
@Uwe
Ändert nichts am Selbstbehalt, aber das verbleibende Einkommen ist anteilig zu verteilen.
Folgende Situation:
Ich bin in der 32. Woche schwanger und habe einen weiteren Sohn (4 Jahre) mit in die Ehe gebracht.
Mein Mann verdient 1400,- € und wir bekommen zudem noch 164,- € Kindergeld und 199,- € Unterhalt.
Wieviel Unterhalt muss Mein Mann an seinen nichtehelichen Sohn (10Jahre), der bei seiner Mutter lebt leisten???
Folgende Situation!
Sohn 18 eigenes Einkommen aus Berufsausbildung 560 netto
Kein Familienleben mehr möglich da er sich in jeder Hinsicht streubt .Will nach seinem Kopf hin ausziehen und verlangt dafür Unterhalt von uns.In wie weit sind wir dazu verpflichtet ?Natürlich würde er bei Auszug auch das Kindergeld bekommen.
Falls er doch hier wohnen bleiben würde in wie weit kann ich von ihm verlangen zu Hause Kostgeld abzugeben ?Hat er auch Pflichten mit seinen 18 Jahren hier zu Hause oder kann er mache was er will.So sieht er es nämlich .Angeblich volljährig da haben die Eltern nix mehr zu melden!Nach Hause kommen wann man will und nix tun.
Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen denn es wächst mir langsam über den Kopf.
MFG
Moin moin!
Bei mir ergibt sich folgende Situation.
Nettoeinkommen: 1180 Euro, zwei Kinder von zwei Frauen. Dem einen Kind zahle ich seit rund 4 Jahren 200 Euro monatlich (notariell festgesetzt), dem anderen Kind müsste ich jetzt zusätzlich Unterhalt zukommen lassen.
Wenn ich von den 1180€ nun 900€ Selbsbehalt abziehe, bleibt eine Summe von 280€ übrig. Muß/kann ich diese Splitten, somit jedem Kind 140€ zukommen lassen?
Danke für jede Antwort!
LG Sascha
@lieber Sascha L.
an dich ganz dickes lob, wie verantwortungsbewusst du damit umgehst, dein weniges geld möglichst gerecht an deine kinder zu geben. du erhälst zu deiner frage sicherlich kompetente antworten vom jugendamt & die werden sich sogar freuen, dass ein vater sich solche gedanken macht. deine kinder werden dir deine mühen später ganz sicher danken! selbst wenn du nur wenige euro für ein kind aufbringen könntest, so ist es doch ein zeichen, dass du sie lieb hast, sie dir wichtig sind.
meine tochter (nun schon 23) hatte ich von einem international tätigen, vermögenden unternehmensberater, welcher sich über all die jahre hier in deutschland professionell hat “arm rechnen” lassen, weil seit über 30 jahren das finanzamt hinter ihm her ist. mal gab es 50 mark, mal 200…und zwar: im JAHR! meistens aber einfach gar nix. auch keine kleine aufmerksamkeit zum geburtstag od. weihnachten. kontakt hätte ich sogar begrüsst, aber nur alle paar jahre mal hat er sie sehen wollen u. dies auch nur halbherzig. als sie 13 war, teilte er telefonisch mit, er habe “keine lust” mehr.
es bleibt mir ein absolutes rätsel, weswegen die mühen des jugendamtes (mehr als 5 dicke aktenordner voll…der dickste vorgang dieser behörde) keinen erfolg hatten, sowie auch dann strafanzeigen mit stichhaltigem beweismaterial, hausdurchsuchung..wobei u.a. lichtenstein-firma herauskam,….all das verlief im sand. entweder sind staatsanwälte unfähig od. bestechlich?
mittlerweile hat meine tochter nach wirtschaftsabitur eine fachausbildung im finanzwesen abgeschlossen. ihren vater, den sie seit 12 jahren nicht mehr gesehen hat, HASST sie wie die pest. dabei geht es ihr nicht um geld, sondern um die niemals erhaltenen postkarten oder anrufe zum geburtstag.
lieber sascha, selbst wenn es bei dir mal ganz knapp mit dem geld sein sollte: bleib so ehrlich wie du bist u. schick deinen kids wenigstens liebe zeilen zum geburtstag/weihnachten. die freuen sich darüber mehr, als du ahnst! geld ist nicht alles.
liebe grüsse, ogi
Liebe/r ogi!
Ich muß schon stark schlucken, wenn ich diese Zeilen lese!
Vielen vielen Dank für Deine lieben Worte!
Es grüßt Sascha!
Hallo ich hab mal ne frage:
Ich war seit August bis oktober in einer tätigkeit hatte einen stunden lohn von 8,80€ brutto,mit zuschläge hatte ich dann 1250€ netto !
ich wohne mit meiner schwangere freundin in einer befarfsgemeinschaft,aber da ich ja geld verdient habe,bekamen wir nur noch vom Amt 160€ zuschuß.
also mußte ich ja von meinem gehalt meine miete von 350€,auto,tel usw und meine freundin unterhalt aufkommen.
da ich einen sohn aus einer frühreren beziehung habe der 5 jahre ist,soll ich davon noch 199 € unterhalt zahlen,aber das geld reicht ja nicht einmal für uns,wenn man die ganzen abzüge rechnet.
muß ich den da noch unterhalt zahlen oder keinen ?
danke für die antworten
Guten Tag,
ich lese hier, das für einen Erwerbstätigen ein Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern von 900 € gilt.
Mein volljähriger Sohn lebt bereits ausser Haus.
2 minderjährige Kinder leben bei der Mutter. Ein Sohn lebt bei mir. Ich zahle Unterhalt für die 3 Kinder, die ausser Haus leben. Für meinen Sohn, der bei mir lebt, erhalte ich keinen Bar-Unterhalt, da die Mutter ab Januar mit ihrem Einkommen (bisher angestellt), ab Januar evtl. nur 400 € Job weiter unter der Grenze liegt. Stehen mir nur 1000 € Selbstbehalt zu Verfügung, wenn ein gemeinsames Kind von uns im Haus lebt. Barunterhalt bekomme ich nicht. Und ist es richtig, das ich Unterhalt nicht verrechnen darf? D. h. sie erhält Unterhalt von mir und mir fehlt der Unterhalt für meinen Sohn? Es fängt ja schon mit der Wohnung an. Das ich eine größere Wohnung benötige, als wenn ich allein leben würde. Alle 14 Tage sind alle Kids bei mir – in einer 2 Zimmerwohnung ist das kaum zu bewerkstelligen.
Aber so wie es wohl aussieht, habe ich mir die Fragen wohl schon selbst beantwortet – oder.
Danke für eure Antworten.
Guten Tag,
ich habe ein Nettoeinkommen von 1400 €. Für mein volljähriges Kind muss ich zur Zeit keinen Unterhalt zahlen, da es momentan (nach Schulabschluss) weder eine Lehrstelle/Studium noch eine Arbeit hat. Für mein minderjähriges Kind (16) würde ich in die erste Kathegorie der Düsseldorfer Tabelle fallen (netto unter 1500 €). Jedoch hat das Jugendamt entsprechend den Thüringer Leitlinien festgelegt, dass ich eine Stufe höher eingestuft werde, da ich nur für 1 Kind UH zahlen muss. Ist dies rechtens ? (Auffallend ist, dass allen auffällt, dass ich sehr viel UH zahlen muss : 314 €/Monat) Ich würde gerne ein kleines Häuschen kaufen oder bauen und müsste hierzu einen Kredit aufnehmen. (Mein Exmann hat unser neu gebautes Haus behalten) Wie wird die Kreditrate auf den Selbstbehalt angerechnet? Gibt es hier Gerechtigkeit?
Was ist, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehen würde. Muss ich dann noch mehr UH zahlen ? Wo ist die Grenze ? Man verfällt ja trotz Vollzeitbeschäftigung fast in die Schublade von Hartz IV? Wie kann ich den UH nicht ausarten lassen ? Welche Rechte habe ich (neben den Pflichten ?)
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Gruß Sylke
hallo erstmal!
hab auch ein paar fragen:
mittlerweile habe ich 2 kinder von 2 frauen.
meine tochter ist 8 jahre alt und hab bis zu meiner arbeitslosigkeit
unterhalt gezahlt.
bin mit keinen der frauen zusammen!
die erste hat sich nach 9 jähriger beziehung nen besserverdiener gesucht.die andere hat ihren nun ex-ehemann mit mehreren männern betrogen und ich hab das grosse los gezogen.
ich habe vor wenigen monaten nach einen vaterschaftstest eine zweite vaterschaft anerkannt. der kleine ist nun wenige monate alt und wird von einen netten anwalt vertreten der von mir 273€ im monat für das kind + nachzahlung der letzten monate 1787,00€ auf einen schlag fordert.
ich bin seit letzten monat hartz4 empfänger.
der anwalt droht mit gerichtskosten usw.. die auf mich zu kommen
werden wenn ich nicht binnen der angegeben frist (6 tage)
das geld überweise.
nun folgendes:
1. kann mann mir meine 359€ die ich zum leben dringendst benötige pfänden oder wie auch immer??
2. wie stellt der sich das vor?? wo soll ich das geld her nehmen??
3.ich werde ab nächsten monat wieder arbeiten gehen und verdiene ca 1100€ netto.
was bleibt mir davon übrig wenn ich für zwei kinder den unterhalt zahlen muss??
4.werden bei einen selbstbehalt schulden die mann zu tilgen hat mit einberechnet??
die schulden sind lang vor der geburt des kindes entstanden…
knapp 200€ im monat für einen kredit.
5. was kann auf mich zukommen wenn ich das geforderte geld
nicht zahlen kann??
bin dankbar für eine rückantwort auf meine fragen!
gruss alex
[...] Selbstbehalt und Unterhalt ist ein Thema, dass viele, die zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, betrifft. Der Selbstbehalt ist das, was einem Unterhaltspflichtigen zumindest von seinem Einkommen verbleiben muss. Wenn das Einkommen abzüglich Unterhalt unter den Selbstbehalt fällt ist nur Unterhalt bis zur Höhe des Selbstbehalts zu zahlen. [...]
Hallo zusammen,
gibt es schon neue Erkenntnisse zur geplanten Erhöhung des Selbstbehaltes? Dieser sollte doch ursprünglich per 1.1.2010 angepasst werden, ist aber dann auf Mitte des Jahres verschoben worden.
Schöne Grüße, Andreas
@ alex
Bei Dir gibts eine so genannte Mangelfallberechnung. Nach dieser Berechnung bleiben Dir 900 € zzgl. der “berufsbedingten Aufwendungen” in Höhe von 5% des Nettos. Somit verbleiben Dir ca. 955 €. Die Differenz zu Deinem Nettogehalt (1.100 €), also 145 €, muss auf Deine beiden Kinder aufgeteilt werden. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes richtet sich proportional an die Höhe der Unterhaltsschuld gemäß der Düsseldorfer Tabelle.
Das zuständige Jugendamt wird Dir sicherlich bei der konkreten Berechnung des Zahlbetrages behilflich sein.
Grüße, Andreas
Hallo,
was passiert mit meinem Selbstbehalt wenn ich eigenes Haus habe und hier monatl. 9oo,- Euro abzahlen muss.
Ich verdiene derzeit 1650 Euro und habe mit Vers., Haus, Auto etc. Kosten von 1470,- Euro.Habe noch einen 325,- Euro Nebenjob.
In den 1470 Euro sind 335,- Euro Kindesunterhalt enthalten; meine Tochter ist jetzt 13 und Frau erhält Kindergeld.
Nun will sie noch mehr und das mit dem Haus ist ihr ja wurscht.
Sie geht nur Halbtags arbeiten – prima.
Kann ich mich da auch schützen oder muss ich evtl. mein Haus verkaufen falls sie noch gieriger wird. Sorry.
Zahle gerne für das Kind; habe sie ja auch oft hier und trage noch viele andere Kosten die anfallen für sie. Oder muss ich das nicht mehr zahlen; ist das in dem Unterhalt enthalten.
Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen.
Ach ja. Bin seit 11 Jahren mit neuer Frau zusammen und sie verdient etwa 2400,- Euro. Wird das auch mit heran gezogen??
Danke für Antworten
Guten morgen.
900 Euro selbstbehalt ? Also bei mir würde er auf 700 Eero fest gelegt ist sowas möglich und wenn ja wie? Als ich gefragt habe wegen der 900 Euro Grenze. Wurde mir gesagt dass es sowas nicht gibt und das es vom Landkreis bei uns selbst fest gelegt wird. Komme jetzt voll in schulden da es mir nicht jeden Monat reicht meine Rechnungen zu zahlen. Brutto bekomme ich Ca 1160 + fahrgeld und verpflegungsgeld beides steuerfrei.
Mir kommt es vor das es bei dem Kindesunterhalt nicht mit rechten Dingen zugeht.
Gruß Max
grüß` GOTT,
mein 15-jähriger Sohn lebt bei mir und erhält keinen Unterhalt von seiner Mutter.
unsere gemeinsame Tochter,10 und unser zweiter Sohn ,14, leben bei ihr.
sie hat wieder geheiratet und eine 1-jährige Tochter und zahlt für den bei mir lebenden Sohn keinen Unterhalt.
jetzt will sie den Unterhalt für die bei ihr lebenden Kinder einklagen, aber selbst nicht zahlen.
wieviel bleibt mir und meinem Sohn als Selbstbehalt ?
Keating
Hallo,
ich hätte da auch mal ein paar Fragen, da das Jugendamt immer nur auf der Seite der Mütter steht… wird der Mann meiner meinung extrem ausgebeutet. Bei uns ist folgende Situation mein Mann geht arbeiten und bekommt 1200 euro im Monat. Er muß unterhalt an seine 8 Jährige tochter zahlen und hat einen eigenbehalt von 950 euro. Ich selber gehe momentan nicht arbeiten da ich eine 8 monate alte tochter habe und in elternzeit bin. wenn ich wieder arbeiten gehe, wieviel eigenbehalt habe ich selber? Weil ich sehe nicht ein das die mein gehalt mit an rechnen für den unterhalt SEINER Tochter. Das ist auch eine bodenlose Frechheit das ICH dafür dann wenn ich wieder arbeite mit zahlen muß. was hab ich denn mit seinem Kind zu tun?? Wenn ich 50euro oder was auch immer im Monat mehr habe gebe ich das doch MEINER Tochter. Oder nicht? ich könnte mich da so schwarz drüber ärgern. Daher meine Frage: welcher betrag steht mir selbst zu was das jugendamt nicht anrechnen darf? Damit ich mir dementsrechend arbeit suchen kann? Danke schon mal für eure Antworten.
Auch für uns:
Ein Sohn wohnt beim Vater einer bei der Mutter. Vater zahlt nur 76 E Mutter könnte voll. Muss sie dass oder kann sie den nichterhaltenen Barunterhalt als eröhten Selbstbehalt gegenrechnen?
hallo,
frage ich lebe mit einem Mann zusammen der noch nicht geschieden ist er verdient 1958,-netto zahlt für seinen 1.sohn aus einer beziehung unterhalt von 360€. Seine noch frau bekommt kindesunterhalt für die tochter 10j in höhe von 290,-€ außerdem muss er einen kredit aus der ehe von 470,- abzahlen.
ich selber bin geschieden und zahle für meine tochter 320,-€ unterhalt habe ein einkommen von 1360,-€.
wird unser einkommen aufgrund des synergieefektes zusammengerechnet? und was bleibt uns als selbstbehalt?