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Mit Urteil vom 09.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Selbstbehalt eines Unterhaltsverpflichteten um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden kann. Dies ist allerdings zunächst lediglich für den Kindesunterhalt entschieden.

Das bedeutet, dass dann ein höherer Unterhaltsbetrag durch den Unterhaltsverpflichteten zu zahlen ist. Der Selbstbehalt ist der Wert, der dem Unterhaltsverpflichteten zumindest verbleiben muß, wenn man alle Unterhaltszahlungen berücksichtigt.

Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt:

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bis auf den notwendigen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für die Wohnung oder die allgemeine Lebensführung erspart und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – geringeren Bedarf verweisen lassen muss.

Dabei hat das Berufungsgericht allerdings zu Recht danach differenziert, ob der Unterhaltsschuldner mit dem Partner verheiratet ist oder mit ihm in nichtehelicher Lebensgemeinschaft wohnt.

Ist der Unterhaltsschuldner verheiratet, stellt sich zwar auch die Frage, ob seine Kosten für die Wohnung oder die allgemeine Lebenshaltung durch die gemeinsame Haushaltsführung reduziert werden. In solchen Fällen ist allerdings entscheidend darauf abzustellen, dass der Unterhaltsschuldner gegen seinen neuen Ehegatten nach § 1360 a BGB einen Anspruch auf Familienunterhalt hat, der – im Falle der Leistungsfähigkeit des neuen Ehegatten – seinen Selbstbehalt ganz oder teilweise deckt. Darauf hat der Senat insbesondere im Rahmen seiner Hausmannrechtsprechung (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 31/04 – FamRZ 2006, 1010, 1013 f. und BGHZ 169, 200, 206 = FamRZ 2006, 1827, 1828) und seiner Rechtsprechung zum Elternunterhalt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 – XII ZR 224/00 – FamRZ 2004, 370, 372) abgestellt. Weil der Beklagte nicht wieder verheiratet ist, kommt ein solcher Anspruch auf Familienunterhalt hier nicht in Betracht.

Steht dem Unterhaltspflichtigen weder ein Anspruch auf Familienunterhalt noch ein Anspruch für Versorgungsleistungen zu, schließt dies eine Herabsetzung des ihm zu belassenden notwendigen Selbstbehalts wegen ersparter Kosten durch die gemeinsame Haushaltsführung aber nicht aus. Das gilt in gleichem Maße für die Kosten der Wohnung wie für die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Denn eine gemeinsame Haushaltsführung führt regelmäßig zu einer Kostenersparnis oder zu Synergieeffekten, die jeden Lebenspartner hälftig entlasten (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1997 – XII ZR 1/96 – FamRZ 1998, 286, 288; vom 20. März 2002 – XII ZR 216/00 – FamRZ 2002, 742 und vom 29. Oktober 2003 – XII ZR 115/01 – FamRZ 2004, 24). Exemplarisch ist insoweit auf Heizkosten hinzuweisen, die sich nicht dadurch erhöhen, dass sich mehrere Personen in einem Raum befinden. Selbst wenn der Raumbedarf durch die Anzahl der dort lebenden Personen regelmäßig steigt, erreichen die Wohnkosten der Gemeinschaft jedenfalls nicht die Summe der Wohnkosten mehrerer Einzelhaushalte.

Soweit das Berufungsgericht eine Rechtfertigung dafür vermisst, warum ein solcher Vorteil nicht dem Unterhaltsschuldner verbleibe, sondern er diesen an den Unterhaltsgläubiger weiterreichen müsse, verkennt es den Zweck des Selbstbehalts. Grundsätzlich ist der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 BGB gehalten, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der minderjährigen Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Der notwendige Selbstbehalt dient lediglich dazu, ihm einen Anteil seines Einkommens zu belassen, der jedenfalls den eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sichert und auf der Grundlage des jeweiligen Unterhaltsanspruchs und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles angemessen darüber hinausgeht. Kann der Unterhaltspflichtige also nicht den vollen Unterhaltsbedarf des Berechtigten erfüllen, ist keine Rechtfertigung dafür ersichtlich, ihm mehr zu belassen, als er in seiner konkreten Situation für den notwendigen eigenen Bedarf benötigt.

Zwar weist das Berufungsgericht zutreffend darauf hin, dass eine gemeinsame Haushaltsführung dem Unterhaltspflichtigen nur dann Kosten ersparen kann, wenn auch der Lebensgefährte über ausreichende Einkünfte, und sei es nur aus eigenem Sozialhilfebezug, verfügt, um sich an den Kosten der Lebensführung zu beteiligen. Das steht einer Berücksichtigung dieser Einsparung aber nicht generell entgegen. Da die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit ohnehin den Unterhaltspflichtigen trifft, dürfte es ihm regelmäßig möglich und zumutbar sein, substantiiert vorzutragen, dass sein neuer Lebensgefährte sich nicht ausreichend an den Kosten der gemeinsamen Lebensführung beteiligen kann.

Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Berufungsgerichts tritt die Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung auch nicht infolge einer freiwilligen Leistung des neuen Lebensgefährten ein. Denn sie beruht darauf, dass die Ausgaben infolge eines Synergieeffekts regelmäßig geringer sind, als sie es wären, wenn jeder Partner der Lebensgemeinschaft einen eigenen Haushalt führen würde. Deswegen werden beide Partner der Lebensgemeinschaft durch die gemeinsame Haushaltsführung entlastet, ohne dafür eine eigene Leistung erbringen zu müssen. Darauf, dass freiwillige Leistungen Dritter grundsätzlich bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt bleiben, weil sie dem Unterhaltsberechtigten lediglich zu dessen eigener Entlastung und nicht zur Erweiterung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit gewährt werden (Senatsurteil BGHZ 162, 384, 391 = FamRZ 2005, 1154, 1156), kommt es mithin nicht an.

Einer Berücksichtigung der Kostenersparnis in einer neuen Lebensgemeinschaft steht auch nicht entgegen, dass der Senat dem Unterhaltsschuldner die freie Disposition eingeräumt hat, wie er einen ihm zu belassenden Selbsthalt im Einzelfall verwendet. Danach ist es dem Unterhaltsschuldner nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen einsetzen zu können (Senatsurteile vom 23. August 2006 – XII ZR 26/04 – FamRZ 2006, 1664, 1666 und vom 25. Juni 2003 – XII ZR 63/00 – FamRZ 2004, 186, 189). Denn bei der Herabsetzung des Selbstbehalts wegen Aufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft geht es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht um die Frage, ob dem Unterhaltsschuldner ein nur geringerer Selbstbehalt belassen werden darf, weil er sich in seinen Bedürfnissen teilweise (z.B. beim Wohnbedarf) bescheidet und dagegen auf andere Bedürfnisse mehr Wert legt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Unterhaltsschuldner wegen des Synergieeffekts ohne Einbußen günstiger lebt und seinen Lebensstandard mit geringeren Mitteln aufrechterhalten kann als ein allein lebender Unterhaltsschuldner.

Dennoch bedeutet nach dieser Rechtsprechung das Zusammenleben mit einem neuen Partner nicht automatisch eine Reduzierung des Selbstbehaltes. Es muß zunächst ein Prüfung erfolgen, ob der Unterhaltsschuldner tatsächlich seinen Lebensstandard mit geringeren Mitteln aufrechterhalten kann. Dies war in dem konkreten Urteil gerade noch nicht erwiesen:

Gleichwohl hat das Berufungsgericht hier eine Ersparnis hinsichtlich der Wohnkosten im Ergebnis zu Recht abgelehnt, weil der Beklagte sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit monatlich 360 € an den Wohnkosten beteiligt, was exakt dem nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte im notwendigen Selbstbehalt enthaltenen Wohnbedarf entspricht. Einer Einsparung bei den sonstigen Kosten der Haushaltsführung steht das aber nicht entgegen. Entsprechend geht auch das Sozialgesetzbuch für das Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 3 SGB II) und für die Sozialhilfe (§§ 28, 40 SGB XII) von einer Einsparung der Haushaltsführungskosten durch Zusammenleben in einer Bedarfsgemeinschaft aus. Das Berufungsgericht wird deswegen feststellen müssen, ob und in welchem Umfang die über den Wohnbedarf hinausgehenden Kosten der Haushaltsführung durch das Zusammenleben des Beklagten mit seiner neuen Lebensgefährtin reduziert sind.

Demnach wird hier eine weitere Prüfung erforderlich sein. Will der Unterhaltsschuldner eine Reduzierung seines Selbstbehaltes und damit eine Erhöhung des zu zahlenden Unterhaltsbetrages vermeiden sollte er darlegen, warum sich seine Kosten nicht reduziert haben.

60 Responses to “Selbstbehalt bei Zusammenleben mit neuem Partner beim Kindesunterhalt”

  1. Richter sagt:

    Es ist sehr Weltfremd, von einer Kürzung des Selbstbehaltes des Pflichtigen auszugehen, insbesondere in den Fällen, in denen die Kindesmutter selbst in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, und demgemäß selbst über Synergie-Effekte und Einsparungen wegen des Zusammenlebens verfügt!

    Gleichwohl wird es nur dem Unterhaltsverpflichteten aufgebürdet, seinen Selbstbehalt reduzieren zu müssen, während die Kindesmutter es sich hierdurch auch noch gut gehen lassen kann, denn zumeist hat diese z.B. Erwerbseinkommen genauso wie der Lebensgefährte…….! IHR WIRD JA EINE SELBSTBEHALTSKÜRZUNG NICHT AUFERLEGT! Im Sinne der Gleichbehandlung ist dies wohl nicht korrekt!!!! Hier sollte nachgebessert werden, der Gerechtigkeit wegen! Diese Fälle sollten auch überlegt werden.

  2. MFuchs sagt:

    dazu würde ich gerne anmerken, dass der Mutter sehr wohl eine Kostenersparnis bei Zusammenleben unterstellt wird. Dabei ist es sogar egal, ob es sich um eine Lebensgemeinschaft oder eine WG handelt. Ich bin Mutter, und alleinerziehend. das berechtigt mich zur Stkl II… bei einem Zusammenziehen mit meinem Partner verliere ich diese! Warum also soll der unterhaltspfl. Vater, der ja nicht einmal dem Mindestunterhalt nachkommt, bevorzugt werden?

  3. Frieda sagt:

    Ich bin eine Lebenspartnerin mit 2 Kindern, die durch das Zusammenleben mit einem Partner ebenfalls Steuerklasse II verloren hat und nun in I wie ein Single besteuert wird. Seit 5 Jahren lebe ich nun mit meinem LG zusammen und nun soll sein Selbstbehalt um 12,5 % gekürzt werden. Er hatte vor 5 Jahren eine 45 m² kleine Wohnung, die inklusive allen Nebenkosten 300 € gekostet hat, nun zahlt er inklusive allem 400 €, weil wir seit 5 Jahren in einem 110 m² großem Haus leben. Die Kosten, die sich bei uns verkeinert haben, die würde ich gerne mal aufgelistet haben. Wir zahlen mehr Miete, mehr Strom und Gas, höhrere Versicherungsbeiträge und ich habe noch den Verlust durch die Steuerklasse. Ich soll nun meinen Kindern nicht mehr so viel ermöglichen können, weil ich seine Kinder mitfinanzieren soll? Mein LG arbeitet im Schichtdienst, Sonn- und Feiertags und kann sich überhaupt nichts leisten. Das er mit seiner Arbeit den Mindestunterhalt nicht leisten kann, da kann er ja nichts für. Mehr als arbeiten kann er nicht. Sogar seine Zähne muss er sich billig zusammen flicken lassen, da er nichts übrig hat…wo ist da die Gerechtigkeit. Ich kenne beide Seiten und bin fassungslos über unsere Gesetze und die Rechtsauffassung der Jugendämter!

  4. Serbe77 sagt:

    Ich meine mit Unterhalt Kindesunterhalt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich weiß ja nicht was hier bei einigen Leuten im Kopf abgeht.
    Mit der Aussage ist gemeint wenn der Ex sagen wir mal 1400 Euro hat muss er im schlechtestem Fall bei z.b. 3 Kindern 500 Euro aufteilen.
    Wenn er eine neue hat und die über ich glaube 670 verdient dann musst du sogar mehr zahlen.
    Und sonst halt sparen.
    Wenn die Frau aber arbeiten geht musst du doch trotzdem den gleichen Unterhalt ans Kind zahlen.
    Wenn sie einen neuen Stecher hat sagen wir mal mit 2500 netto
    dann zahlst immer noch das selbe.
    Also wenn man Unterhalt zahlt und eine neue Beziehung hat wo die Frau auch verdient musst mehr zahlen oder sparen.Aber die Frau kann immer schön einen neuen haben der auch gut verdient und da wird nicht gesagt ihr habt im Schnitt mehr als die andere Seite und jetzt kannst weniger zahlen.Ganz ehrlich im endeffekt ist es so das du als Unterhaltspflichtiger nix dazu verdienen kannst ohne das es in der Regel den Unterhalt erhöht.
    Die Frau kann verdienen und verdienen und einen neuen haben mit gutem Lohn und bekommt weiter schön Fett Unterhalt.
    Und jetzt sagt mir bloss nicht Kinder kosten doch auch.
    Meine Große wohnt nun bei mir und trotzdem habe ich nur ein Recht auf 900 Selbstbehalt so wie ich es auch alleine hätte.
    Soviel zum Thema Gerechtigkeit.

    • Ella sagt:

      Genauso ist es.
      Ich habe auch zwei Seiten kennen gelernt und muss sagen dass die unterhaltszahlenden Väter echt arme Schweine sind.
      Ich habe selbst zwei Kinder (schon erwachsen) hatte damals nach der Scheidung alleine gelebt mit den Kindern..der KV zahlte immer den Unterhalt für die Kinder…aber er hatte auch einen guten Lohn und schnell eine neue Frau und auch schnell 2 neue Kinder..von daher musste er nur den Mindestunterhalt zahlen.Ich selbst hielt mich mit diversen Putzjobs über Wasser..leicht war die Zeit nicht.
      Aber man konnte leben.
      Jetzt bin ich in zweiter Ehe mit einem Mann der auch 2 Kinder aus erster Ehe hat.Wir leben schon seit 3 Jahren am Existensminimum und müssen uns immer wieder von den Eltern meines Mannes Geld leihen weil es einfach nicht reicht.
      Mein Mann verdient ja sooo viel..1800.- Netto…davon 668.- KU und knapp 1000.- laufende Kosten wie Miete,NK.Gas-Strom,Vers.,Tel,Auto abbezahlen,Schulden aus erster Ehe abbezahlen..also im Schnitt bleiben uns ca.200.- zum Leben im Monat.
      Warum ich nicht arbeite ß
      Ich kann seit 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten..vorher habe ich immer gearbeitet.Ich bin seit 16 Jahren chronisch krank und habe mehrere unheilbare Krankheiten.Ich habe von morgens bis abends Schmerzen..nehme viele Medikamente..darunter auch BTM seit jahren…muss mich wegen den Schmerzen öfters hinlegen..us.w.
      Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt da ich ja noch 2-3 Std. eine leichte Tätigkeit ausüben könnte.Ganz toll bei meinen Vorraussetzungen. Keine Berufsausbildung,44 Jahre alt, gesundheitlich am ende und psyschisch sowieso.
      Aber das interessiet ja kein mensch..mein Mann verdient ja sooo gut…denn ich bekomme von niemanden irgendein Geld…nichteinmal Hartz4.
      Aber die Exfrau meines Mannes die nun wieder ein Kind hat mit ihrem neuen Mann..der auch gut verdient…die haben das recht auf ein schönes Leben…und was ist mit unserem Leben ? Haben wir nicht auch das Recht wenigstens so viel Geld zu haben dass es für den Monat reicht ? Nein…haben wir nicht und werden wir auch die nächsten 4,5,6 Jahre..je nachdem die Kinder meines Mannes noch Schule machen..studieren wollen oder sonstiges.Ganz tolle Aussichten.Dazu kommt ja auch noch dass die Kinder seit über zwei Jahren nichts von ihrem Vater mehr wissen wollen..plötzlich…als er mich heiraten wollte….die Exfrau hat die Kinder gegen den Vater manipuliert…das ist fakt…der größere Sohn hat das bei uns schon zugegeben.Aber selbst das wird jetzt abgestritten..Mein Mann wird nur noch als Erzeuger tituliert von seinen Kindern und als Arschloch der Nation. Aber ich weiß..das eine hat mit dem anderen nichts zuz tun…wollte es aber dennoch erwähnen..den die Unterhaltszahlungen schmerzen unter diesen Umständen ja mehr als wenn sich Kinder und Vater eins sind..das ist ja klar.Kurzum..unterhaltszahlende Väter sind immer die Deppen und haben keinerlei Recht auf ein neues Leben mit neuer Familie…na dann zum Wohle der Kinder..vielen Dank für diese beschissenen Gesetze.

      • Ute sagt:

        Hallo, kann jedes Wort von Dir nachvollziehen. Mein Partner zahlt nach seiner Scheidung Unterhalt an seine beiden Söhne. Den vollen Satz kann er nicht aufbringen, weil sein Selbstbehalt erreicht ist. Aber auch der Betrag, welchen er zahlt, ist noch hoch genung. Er muß jeden Cent “umdrehen” und kann sich trotz sehr kleiner Wohnung so gut wie nichts erlauben. Von Urlaub oder kulturellen Aktivitäten mal ganz abgesehen. Er hat über fast 2 Jahrzehnte alles was er hatte, in die Ehe eingebracht. Und seine Ex-Ehefrau hat ihn regelrecht “ausgesaugt”. Daß die Ehe der beiden zu Ende ging, daran sind absolut beide beteiligt gewesen; eher sogar der weibliche Part. Seine Ex-Frau hat ein volles, geregeltes Einkommen; hinzu kommt der Kindesunterhalt + 368,- Kindergeld.
        Ich frage mich: Wo ist hier die Gerechtigkeit? Warum spielt das Einkommen der Ex-Frau keine Rolle? Warum kann man nicht auch diese Seite ( Sie kann den Kindern alles ermöglichen und lebt selbst bestens ) im Trennungsfall berücksichtigen?
        Die meisten Männer sowie auch Frauen trennen sich doch nicht grundlos. Man kann doch nicht alles erdulden, todunglücklich sein und machtlos; und dann darf man sich nicht trennen, weil man anschließend dafür bestraft wird ???
        Das ist seelische Grausamkeit. Hier läuft etwas falsch, gewaltig!!

  5. Alex B sagt:

    Habe heute selbst dieses lustige Schreiben wegen Unterhalt bekommen.Meine Ex hat immer so Hilfheinis die eh nur den ganzen Tag in der Bude hocken und ich soll sie mitfinanzieren.Ich sag nur…..Sch….. is, nicht einen Cent! Eher höre ichauf zu arbeiten und verkauf mein Auto bevor ich sowas unterstütze. Mir ist absolut nicht klar wer solch kranke Regelungen einführt.

  6. jens sagt:

    hallo ich muß unterhalt für meinen 10 jährigen sohn zahlen und habe neu geheiratet meine frau hat nur einen 400euro job muß ich jetzt mehr zahlen und muß ich uberhaupt sagen das sie arbeiten geht ?? 400 euro jobs sind doch nicht meldepflichtig oder???

  7. koko sagt:

    Wie ist es, wenn der Vater Kindesunterhalt zahlen muss (Selbstbehalt 1000,- EUR). Dieser heiratet und hat selber ein Kind. Erhöht sich der selbstbehalt deswegen oder bleibt der gleich. Frau geht noch nicht arbeiten.

  8. Brandau sagt:

    @koko
    Die Kinder stehen gleichberechtigt nebeneinander und es ist eine Mangelfallberechnung durhzuführen. Die neue Ehefrau bekommt hingegen nur etwas, wenn der Mindestunterhalt für die Kinder gezahlt werden kann.

  9. koko sagt:

    Sagen wir mal der Vater verdient jetzt 1400,- €. Die Frau wie gesagt nichts. Also bekommt die Familie noch ergänzend Harz4. Trotzt dem sollen Sie Unterhalt Zahlen? Weil Selbsterhalt = 1000,-€

  10. miri sagt:

    Mein Freund und ich überlegen auch gerade ob wir zusammenziehen oder es doch lieber lassen und eigentlich wollten wir auch irgendwann mal heiraten aber nach diesem Urteil hier, werden wir es wohl besser lassen. Ich selber bin seit 10 Jahren alleinerziehend und der Vater meiner Töchter hat bis heute keinen Cent gezahlt, da er sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser hält oder nebenbei auch mal Harz4 bekommt. Ich dagegen war immer Vollzeit arbeiten und mit meinem Gehalt musste ich mich und die Kinder finanzieren, ohne Wohngeld, ohne Kindergeldzuschlag aber mit gerade mal 150 Euro mehr als wenn ich zu Hause geblieben wäre und ebenfalls Harz 4 bezogen hätte. Egal, meine Kinder sind stolz auf mich.

    Seit etwas mehr als einem Jahr habe ich nun einen Freund der Vater von 4 Kindern ist. Seine Frau war der Meinung sie müsse ihn wegen eines anderen vor die Tür sezten, gut so, Ihre Entscheidung, Pech für sie und Glück für mich. Ich wusste also von Anfang an, dass er eine “arme Sau” ist, aber dafür liebe ich ihn um so mehr und deswegen wollten wir eigentlich auch heiraten. Meine Kinder sind mittlerweile aus dem Haus und nun soll ich im Fall der Fälle seine Kinder mitversorgen nur weil wir zusammen wohnen wollen? Ich mag die Rasselbande wirklich und freue mich immer wenn sie bei ihm zu Besuch sind oder wir ein Wochenend mit denen verbringen. Aber mein hart erarbeitet Geld werde ich nicht dazu verwenden um meinen Freund durchzufüttern nur weil er mehr Unterhalt zahlen soll wenn er zu mir zieht. No way!!! Dann haben wir eben offiziell weiterhin 2 Wohnungen und werden mit dem Zusammenziehen noch ein bisschen warten müssen.

  11. Laluna sagt:

    Die Ex Frau von meinem Freund kassiert Harz 4 kriegt Miete bezahlt für ein ganzes Haus geht Schwarz arbeiten und zu uns wo jeden Cent sparen müssen schickt die die Kinder meist noch ungeduscht das wir den Wasserverbrauch haben also diese Weiber bekommen den Hals nicht voll!

  12. jogi sagt:

    Ich zahle Unterhalt für meine Kids, das Gericht hat mich bis auf 807 € Selbsterhalt gedrückt. Die 5 % für Arbeitsfahrten, ( reichen nicht mal aus ) wurden mir nicht gewehrleistet, da ich ja Kilometergeld von der Steuer absetzen kann. Lächerlich!!! Abzüglich Benzinverbrauch, Versicherung, Steuern, bleiben mir ca 650 €. Dafür stehe ich Nachts um 3 Uhr auf, um im Monat 172 std. zu schaffen.
    Meine Ex Frau ist wieder verheiratet. Ich lebe mit meiner Verlobten und ihre beiden Kindern zusammen. Sie selber Arbeitet nur 20 std wöchentlich.
    Da frage ich mich, wovon sollen wir leben!!!!
    Da meine Ex Frau noch Ergänzende Sozialhilfe bezieht, bringt ihr das Geld von mir eh nichts, da die Arge die Sozialhilfe dementsprechend wieder kürzt.
    Die Jünste ist fast 11 Jahre, somit könnte meine Ex auch schaffen gehen um Geld zur Sicherund des Lebensunterhalt zu verdienen.
    Auch die Tatsache das meine Ex Frau trotz Unterhalt von mir, sich dennoch UHG vom Amt geholt hat, hat das Gericht nicht Interessiert.
    Das was das Gesetz hergibt, ist einfach nur Lächerlich.
    Den Glauben an die Gerechtigkeit habe ich spätestens da verloren.
    Ps: Da ich nun weniger Geld habe, habe ich auch Prob meine Kinder an den Kinder we zu versorgen. Sie werden auch nicht gebracht, ich muss sie holen und bringen. Naja, zum Geb. und zu Weihnachten kann ich keine Geschenke mehr kaufen. Sorry Kinder, bedankt euch beim Vaterstaat.

  13. sunnykid sagt:

    Also meinem Lebensgefährten wurden auch letzte Woche die Hosen ausgezogen. Er ist Vater von 2 Söhnen aus erster Ehe, wir beide haben eine 3 jährige Tochter zusammen. Er verdient knapp 1140 Euro Netto und fährt jeden Tag 60 km einfach zur Arbeit. Sein Selbstbehalt wurde auf sage und schreibe 650 Euro gekürzt. Ziehen wir 200 Euro reine Benzinkosten ab und die halbe Miete von 320 Euro, dann bleiben ihm 130 Euro. von denen soll er das Auto finazieren, sonst kann er ja nicht arbeiten gehen, und die Wochenenden mit den Söhnen gestalten?? Sich vielleicht mal was zum anziehen kaufen oder Geschenke für eins der drei Kinder???
    Die zweite Familie wird völlig außer betracht gelassen. 250 Euro weniger weil wir zusammen leben, aber wie soll er denn leben??? Kann er sich das Auto nicht leisten kann er nicht mehr arbeiten kann er keinen Untehalt mehr zahlen. Wollen die das????
    Ich bin sofort nach der Geburt wieder in den Beruf eingestiegen weil ich von vornherein wusste dass wir uns das anders nicht leisten können. Ich sorge ohnehin schon allein für unsere Tochter und alle Lebenserhaltungskosten, was soll ich denn noch machen ???
    Sozialhilfe beantragen? Darauf wird es raus laufen.
    Danke Gerechtigkeit.

  14. sunnykid sagt:

    @miri@
    das mit den zwei Wohnungen ist wohl der einzig richtige Weg. Das habe ich meinem freund auch vorgeschlagen sich Nahe der Arbeit ein Zimmer zu nehmen und bei mir offiziell auszuziehen. Vielleicht bleibt ihm dann sogar noch was übrig außer Frust.

  15. ulli sagt:

    mein Ex lebt in Saus und Braus mit seiner Trulla zusammen und zahlt für unsere 3 Kinder 240,-€ zusammen!!!!. Fährt 1-2 pro Jahr in Urlaub, hat dicke Autos, die angeblich von einem Freund geliehen sind, unterhält in dem Haus seiner Freundin angeblich seine eigene Wohnung, tatsächlich lebt er mit ihr zusammen. Aber die Wohnung gibt er beim Arbeitsamt als seine eigentliche Wohnung an und wird finanziert. Wir leben von Hartz IV. Ist das gerecht? Und ich hab keinen Plan wie ich ihm was nachweisen soll. Ich dachte immer, dass ihm das Wohl der Kinder wichtig wäre, aber er würde lieber gar nicht arbeiten und wie immer Schwarzgeschäfte machen, als seinen Kindern ein vernünftiges Leben zu ermöglichen!! Ich kotze auf alle die ihren Kindern so etwas antun und überlegen, wie sie am Besten ihre Ex-Frau und ihre Kinder prellen, oder anderen im Internet dazu Anleitungen geben!! Pfui!!

  16. toni sagt:

    Hallo Ulli… Woher weißt du das alles? Hat er dir das erzählt oder denkst du dir das. Die Ganze Schuld liegt in der Gesetzeslage. Würdest du Vollzeit Arbeiten für z.b 600 € netto? Nö oder? Ich bin Vater und zahle auch Unterhalt. Arbeite ca 60 std die woche für 1400 €. Versuche Naklar immer so wenig wie möglich an Unterhalt zu zahlen ( selbstschutz ) und es gibt genügend tricks und kniffe das ich genügend überhabe. Funktionieren meine tricks und kniffe mal nicht werde ich Arbeitslos ruh mich etwas aus und versuche es wieder von vorne. Trotzdem zahle ich immer 100 – 200 € Unterhalt für zwei Kinder. In meiner 6 Jährigen Ehe hatte ich soviel netto wie ich heute für die Kinder zahlen soll und genau das ist nicht nachvollziehbar. Glaub mir bei einem festem satz von z.b. 150 € pro Kind würde ich mir sogar einen Nebenjob suchen. Doch wenn Dir jeder cent den man mehr verdienen kann gleich wieder weggenommen wird verliert man die lust. Warum 60 std Arbeiten für einen Sozialhilfesatz. Bin doch nicht Blöd!!! Glaub mir so habe ich früher nie gedacht aber so wird man eben mit der Zeit. Bekomme ich ein Jobangebot ist mein erster Gedanke ob es wohl alles über Steuerkarte läuft ? Naklar versuche ich deine lage zu verstehen und ich denke es ist bestimmt knapp doch du kannst was machen z.b. Arbeiten und so viel verdienen wie du willst und brauchst nichts abgeben es sei denn du müsstes dein Ex finanziell unterstützen aber das würde dir ja nichts ausmachen oder?

  17. ulli sagt:

    Hallo Toni! Natürlich ist das sch.. wenn keiner Knete hat, um sich mal was außer der Reihe zu gönnen und ich würde auch nichts sagen, wenn es ihm wirklich so erginge!! Aber ein Audi A6, TDi und ein A5 kosten doch wohl einiges, oder? Ich fahre Corsa, 14 Jahre alt. Fällt gerade auseinander und ich weiß echt nicht, wie ich das bezahlen soll! Wir waren 20 Jahre zusammen und dann… na ja, Geschichte! Natürlich gehe ich arbeiten, aber ich habe wegen Schwangerschaft (Zwillinge) damals mein Studium abbrechen müssen und sollte mich um Kind und Kegel kümmern. Heute bereue ich meine Blödheit und finde natürlich keinen vernünftigen Job!! Eigentlich möchte ich meinen Ex auch nicht brauchen müssen, aber ohne Qualifikation ist man heute echt gearscht.
    Es geht aber gar nicht um Bereicherung oder so, oder darum einen bluten zu lassen! Sondern um Verantwortungslosigkeit den Kindern gegenüber!! Schlimm genug, dass sie ihren Vater verloren haben, denn kümmern tut es sich nicht wirklich, aber der soziale Unterschied zu anderen, ist für sie manchmal schlimm. Haste mal gesehen was ein Schwimmbadbesuch kostet?? Ein Instrument erlernen?? Sportverein?? Meine 3 Kinder sind Brillenträger!! Super, wenn wiedermal ein Mitschüler die Brille gehimmelt hat und niemand zahlen will. Auch wollen die Schulen eine Sportbrille für den Sportunterricht! Mit 150,-€ biste dabei.Schau mal was ne normale Brille kostet. Meine Große hat Asthma. Ich müsste hier Zuhause einiges ändern, aber das kostet leider Geld und die Krankenkasse bezahlt es nicht. Er fährt nach Kreta!! Wir fahren mit dem Finger über die Landkarte!! Das ist nicht in Ordnung!! Ich war 1985 nach dem Abi das letzte Mal in Urlaub! Während unserer Ehe wollte er nie fahren. Was so eine Midlifecrisis so alles zu Tage bringt. Weißt Du, es sind auch seine Kinder nicht nur meine!!Und da er sich kaum kümmert, kannst Du Dir auch vorstellen, wie toll das in den Sommerferien ist. Sicher haben viele Frauen ihren Exmännern echt die Hosen ausgezogen und auch das ist nicht ok, aber diese weitverbreitete Bereitschaft, sich um Verantwortung zu drücken,egal ob männlich oder weiblich!!, als wäre es eine Sportart, ist wirklich armseelig!!!
    Und ja, ich würde meinen Ex unterstützen, wenn ich es könnte. Und ich würde es nicht tun, nur weil ich müsste. Wenn er die ganze Erziehungsarbeit leisten würde und jahrelang meine Karriere unterstützt hat und seine eigene nie verfolgt hat, um mir den Rücken frei zu halten, dann würde ich ihn nach 20 Jahren( das ist die Hälfte unseres Lebens) nicht hängen lassen!
    Ich wünsch Dir was!!

  18. ungläubig sagt:

    Ich persönlich finde die Unterhaltsgesetze in diesem Land absolut überzogen.
    Die Ansprüche (was braucht das Kind um gut über die Runden zu kommen) steigen doch nicht, nur weil der Unterhaltspflichtige mal mehr verdient. Hat das Kind etwa auf einmal Anspruch auf Prada und Swarowski, weil Daddy jetzt mehr verdient? Wohl kaum.
    Und will der Unterhaltspflichtige sich eine neue Existenz aufbauen, mit neuem Partner, und womöglich neuen Kindern, so ist er zwei Jahrzehnte lang gehemmt.
    Was ist mit der Mutter, wenn sie selbst ausreichend über finanzielle Mittel verfügt, um sehr gut mit ihrem Kind zu bestehen? Sollte das nicht auch berücksichtigt werden beim Kindesunterhalt? Verdient sie mehr, hat sie mehr. Verdient er mehr, hat sie ebenfalls mehr (pardon, das Kind selbstredlich).
    Davon auszugehen, dass der Mehrbetrag auch tatsächlich für das Kind ausgegeben wird, ist doch auch an den Haaren herbeigezogen. die Mutter-Kind-WG zieht 100% gemeinsam den Vorteil daraus.
    Ist mir unverständlich, wieso der Staat dies so regelt.
    Dass sich niemand um Kindesunterhalt drücken darf, das steht außer Frage. Aber warum die Unterhaltspflichtigen vom Staat so derb schlechter gestellt werden ist mir wirklich unbegreiflich.

    Ich bin selbst Mutter, und beziehe den Mindestsatz für mein Kind. Ich habe kein Grund mich zu beklagen, ich gehe arbeiten und kann mit meinem Kind gut leben. Nicht auf großem Fuß, sparen muss ich, aber ist doch kein Problem. Warum soll ich bzw. das Kind mehr bekommen, als ich bzw. das Kind braucht? Mit welcher Begründung? Will ich mehr, muss ich mehr verdienen, Punkt aus. Das ist mein Standpunkt. Und wenn Papa genug zum Leben hat und dem Sproß FREIWILLIG etwas zurück legt oder in die Tasche steckt, ist es wohl der richtigere Weg, als dem Vater von rechtswegen die Hosen auszuziehen. Das ist keine Art, und sozial nicht gerechtfertigt.

  19. sunnykid sagt:

    @ungläubig@
    Du hast vollkommen recht. Ich denke auch kein Vater (oder auch eine Mutter die Unterhaltspflichtig ist) sollte sich um die Kinder “drücken” können, aber sie sollten auch in der Zeit, in der Sie Zeit für die Kinder haben, diese nutzen könnnen. Wenn die Kinder beim anderen Elternteil kein Schwimmbad, kein Eis, kein nichts erleben, sind sie dann glücklich??
    Es gibt sicher Väter/Mütter die sich drücken, es gibt aber auch viele die gern mehr für ihre Kinder tun würden außer Geld ranzuschaffen…..
    Ich stehe mitlerweile auch auf der anderen Seite, Alleinerziehend, aber ich habe meine Meinung nicht geändert. Der Unterhaltspflichtige soll nicht nur für den Unterhalt sorgen, sondern für das Wohl der Kinder, nicht dem der/des “EX”. Und da gehört auch Spaß mit den Kindern dazu. Mir ist es lieber er kann sich mehr Zeit für sie nehmen. Die Zeit ist viel mehr Wert, es ist auch meine freie Zeit.

    @ulli@
    Wenn dein Ex hintenrum Krumme sachen macht ist das nicht die feine Art, aber überlege mal wie es “Vätern” geht die sowas nicht tun. Stell dir vor deine Kinder wären bei ihm, du lebst mit einem Freund und hast einen Selbstbehalt von 650 Euro. Davon anteilige Miete, Auto, Versicherungen, etc. Für Unterhaltspflichtige gibt es kein Existenzminimum. Viele sind drunter und bekommen keine Hilfe vom Staat. Sie müssen selbst da raus, und das ist Zeit und Kraft die sie mit den Kindern verbringen könnten. Wenn sie wollten. Aber auch solche gibt es tatsächlich auf dieser Welt. Das Unterhaltsrecht pauschliert und steckt alle in eine Tonne. Das ist nicht fair.

  20. pit sagt:

    Hi!
    Ich bin echt baff, was ich hier zu lesen bekomme!
    Selbstverständlich und gern, zahle ich für meine Tochter Unterhalt. Schließlich, ist es meine Tochter, die in Liebe entstanden ist.

    Bisher gilt der 900 € Selbstbehalt + Aufwand zum Erhalt der Arbeit, der bei mir bei montl. 558 € liegt. = 1458,00 € Gesamt.

    Zu meinem Lohn 1750 €, habe ich dann nur noch 292 € übrig. Dennoch ist für mich selbstverständlich die 359,00 € Mindestunterhalt zu zahlen.

    Wer mir nun unterstellt, dass durch einen Zusammenzug Geld gesparrt wird, dem beweise ich das Gegenteil, denn durch einen Zusammenzug wird autom. die Heizung den ganzen Tag angelassen, mehr Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Müllgebühren gezahlt. Meine Ersparnis = Null Zumal ich anstatt täglich 12 Kilometer, 80 km zur Arbeit haben werde.

    Zu all dem dargestellten Frust den ich verstehen kann, denkt immer an die Kids, denn die können nichts für die Dummheit/ Unfähigkeit ihrer Eltern. Andererseits denkt daran, dass es eure Partner einmal waren, die ihr geliebt habt und geht nach dem Motto “Leben und leben lassen!”

    pit

  21. sunnykid sagt:

    @pit@
    wow. wie hast du zusätzlich zu den 900 euro noch 558 Aufwand zur Arbeit durchbekommen.
    Das mit den Kürzungen der 900 bei Zusammenzug mit einem neuen Partner ist eiskalte Realität. Ich habe es am eigenen Leib erfahren, als “Zweitpartner”. Das wir eine kleine Tochter bekommen haben hat niemanden interessiert. Der Unterhalt wurde wie gesagt gekürzt, 250 runter weil ich da war. Ob mit Kind oder ohne. Was macht man da…. Arbeiten, irgendeiner muß ja die Familie ernähren….
    Frust habe wohl alle, vorallem die Kinder.

  22. this was fantastically written muchos gracias me amigo!

  23. templer sagt:

    zu sunnykid, wir haben es auch erlebt meine lebengefährtin hat MS 90% schwerbehinderung eu-rente 900 euro ich habe auch volle erwerbsminderungsrente 850 euro olg-oldenburg hat mir ein haushaltsvorteil von 375 euro angerechnet so muss ich jetzt 200 euro unterhalt zahlen. Sie fragt sich warum was hat sie mit mein sohn zu tun.

  24. janni sagt:

    Hallo wenn ich lese was hier so manche Männer (Väter ) schreiben
    muss ich automatisch an den Vater meiner Kinder denken der nach unserer Trennung so gejammert hat wegen seiner Kinder für die er jetzt so gut wie garnichts zahlen möchte..
    Er zieht jetzt mit seiner freundin zusammen und deswegen weiter weg von seinen Kindern und Arbeitsstelle und will natürlich jetzt deswegen noch weniger Unterhalt zahlen wie ohnehin schon .
    Verlangt aber von meinem Partner er soll für seine Kinder aufkommen.
    Ich habe 3 Kinder demnach brauchen wir eine größere Wohnung die mit Wasser, Gas,Strom und Tele schon den kopletten Lohn meines Partners schluckt .
    Da bleibt noch mein Gehalt von dem ich Auto das ich für die Arbeit brauche ,Versicherungen Bussfahrkarten, Kleidung usw bezahle ,dann kommen noch so sachen wie geburtstage, Klassenfahrten, Schulbücher usw und Essen wollen die Kinder auch noch was und mein Ex mit seiner freundin haben das selbe Geld ohne 3 Kinder und dann soll mir nach meinung einiger Väter hier auch noch Geld gekürzt werden ?? Super Väter setzt Kinder in die Welt kümmert euch nicht zahlen wollt ihr auch nicht aber dafür gibt es ja die Mutter die den Kindern in die Augen schauen muss und erklären soll warum Papa sie nie besucht und auch nicht für sie zahlen will..
    Aber zum Glück gibt es auch ausnahmen wie Pit….

    Lg Janni

  25. Buzantiner sagt:

    zu janni
    du hast die möglichkeit einer beistandschaft beim jugendamt.
    zieht er zur seiner freundin, hat er ein haushaltsvorteil, nutze dieses.
    und wenn er den unterhalt durch seine arbeit nicht abdeckt hier ein Urteil:
    Erzielt ein barunterhaltspflichtiger Elternteil durch vollschichtige Tätigkeit ein Nettoeinkommen, das nicht zur Deckung des Barunterhaltsbedarfs des minderjährigen Kindes ausreicht, so kann er sich zumindest dann nicht auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, wenn es ihm zumutbar ist, zusätzlich einer Nebentätigkeit nachzugehen und damit den gesamten Kindesunterhalt aufzubringen (OLG Hamm FamRZ 1996, 303; ähnlich OLG Köln FamRZ 2002, 1426; einschränkend OLG Nürnberg FamRZ 2002, 1426).

    gruss Buzantiner

  26. erika sagt:

    zu janni
    dann kommen noch so sachen wie geburtstage, Klassenfahrten, Schulbücher usw ein teil davon ist sonderbedarf und da muss er sich:
    anteilig beteiligen. z.b. klassenfahrt ja, nachhilfe ja , geburtstage nein nur freiwillig. für den sonderbedarf haften beide elternteile anteilmäßig.
    ich bin selber mutter du hast möglichkeiten.

    gruss
    erika

  27. janni sagt:

    Hallo Buzantiner !!
    Weißt im Grunde geht es mir ja nicht darum nur mehr Geld zu bekommen , und hart arbeiten für sein Geld tut er ja das weiß ich will Ihn ja nicht fertig machen !
    Aber ich weiß auch das er genug für sich übrig hat .
    Er zahlt 105 euro und muss ans Jugendamt 78 euro zahlen .
    Bekommt 135 euro Spritgeld angerechnet obwohl seine Freundin den ganzen Monat mit dem Auto an die Arbeit fährt und er mit nem Kollegen dem er 20 euro im Monat gibt und ich habe Ihn nie angeschwärzt weil ich nicht so bin Ihm ständig eins reinwürgen zu wollen .
    Mich ärgert einfach nur das er jetzt einfach noch weniger zahlen will
    obwohl er jetzt mit seiner Freundin zusammen zieht .
    Er hat die Kleine seit einen halben Jahr nicht mehr gehabt somit muss er Sie auch an den We nicht versorgen keine Kino besuche usw. finanzieren.
    was mir und vorallem seinen Kindern viel lieber wäre wie Geld !!
    Aber da kommt nichts und mir alls Mutter tut es weh zusehen das einem Vater sein eigen Fleisch und Blut so egal ist .
    Aber ich danke dir für den Hinweis da er ja seine Freizeit nicht mit seinen Kindern verbringen will kann er ja doch noch ein 400 eurojob machen lach !
    lg janni

    Hallo erika
    danke für den Tipp das wußte ich bisher auch nicht !!
    Mütter müssen eben zusammenhalten gell !
    lg janni

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  30. torsten sagt:

    hi, ich lebe seit zwei jahren in scheidung, zahle für zwei kinder, 3 und 4 jahre jung, unterhalt. für meine noch-ehefrau brauche ich zum glück nichts zahlen, doch verbleiben mir jetzt im monat nur noch 100 euro zum leben, davon kann ich mir dann mein essen und naja, nichts mehr kaufen, alles nur, weil das liebe amtsgericht meine in der ehe entstandenen schulden nicht bei der berechnung des kindesunterhaltes berücksichtigt, bzw anerkennt……..
    meine noch-ehefrau bekommt unterhalt von zwei männern, wird in sachen miete vom amt unterstützt, richtete sich kürzlich neu ein, hat das neue iphone mit internetflat und und und…..
    ich habe, gott sei es gedankt, eine neue partnerin kennengelernt, doch uns stellt sich auch die frage zusammen zu ziehen, eine neue familie gründen zu können….?
    das ganze treibt einen an den rand des verstandes…..wirklich……

  31. Gerry sagt:

    Allein erziehender Vater (ohne KU):

    Ich stelle euch jetzt mal meine Situation vor:

    Trennung vor 4 Jahren,
    Scheidung vor 2,5 Jahren,
    Seitdem allein erziehender Vater.

    Meine Ex Frau ist sofort nach der Trennung zu ihren Freund gezogen, war ohne Arbeit und wollte auch nicht. So also bekam ich für unsere beiden Kinder keinen KU…nur UV für den Kleinen.

    Jetzt folgende Situation:
    Ex Frau arbeitet seit 2 Monaten und verdient ca. 950 €. Seit einem Monat ist sie auch aus der gemeinsamen Wohnung ihres Lebensgefährten ausgezogen….(Ratet mal warum!).
    Sind aber trotzdem noch ein Paar, gehen gemeinsam aus, fahren zusammen in den Urlaub. Auch beim Besuch der Kinder jedes 2. WE schlafen sie gemeinsam bei ihren “Lebensgefährten”. (Es wird allerdings bestritten, dass er dies noch ist. Glaubt ihr das.

    Hier wird einfach der KU “geprellt”…..

    • Daniel sagt:

      Und Gerry, was tust Du dagegen? Habe eine ähnlich Situation und könnte Deine Tipps gebrauchen.

      LG D

    • Ratlos sagt:

      Hallo Gerry,
      was ich nicht verstehe: Du redest hier davon, dass KU “geprellt” wird. Willst Du an das Einkommen des Lebensgefährten, der mit Euren Kindern nichts zu tun hat oder wirfst Du ihr wirklich vor, sie könnte mehr arbeiten. Das nämlich hat mit dem Zusammenleben nichts zu tun und Du kannst unabhängig hiervon an sie herantreten…

  32. Reini sagt:

    Habe alle Kommentare gelesen. Macht mir Angst, Bin auch Unterhaltspflichtig 2 Kinder, Arbeite bis zum Umfallen und kann mir nicht mal leisten meine Zähne machen zu lassen. Auch brauch ich ne Gleitsichtbrille für die Arbeit, Von was soll ich die Zahlen?
    Vater Staat zwingt mich doch in die Arbeitslosigkeit. Warum soll ich Arbeiten wenn ich nicht mal den Umgang mit den Kindern pflegen kann? Oder für ne neue Hose in die Kleiderkammer muss? Dabei wäre es so einfach! Wen Unterhaltspflichtige in der 3 Lohnsteuerklasse bleiben könnten hätten sie auch die Chance ihren Unterhalt zu zahlen. Aber anders wirst du doppelt bestraft, du musst die Kiner finanzieren und den Staat. Also wer geht Arbeiten wenn er ohne Arbeit genauso viel hatt wie mit. Im Gegenteil dann kannste dir auch auf kosten des Staates die Zähne machen lassen bei Arbeit nicht. Ich Liebe meine Kinder und leide darunter mit ihnen nichts machen zu können. Aber bei uns ist halt leider die Kohle das wichtigste. Wohlgemerkt zum Wohle des Kindes. Ich könnte Abkotz…

  33. Falke sagt:

    janni sagt:
    15. Dezember 2010 um 23:24 <—- ich weiss nicht, wie man gegenüber Aussagen der Scheidungmütter argumentieren soll. Wenn es um Trennung und Scheidung geht, sind Sie Weltmeister. Wenn keine Kinder da sind, kann man damit leben. Die meisten Trennungen und Scheidungen mit Kinder gehen heutzutage von Frauen aus. In der Trennungszeit und während der Scheidung ist Kindeswohl(Aufwachsen mit Eltern) nicht ausschlaggebend. Man will ja nicht. Die Ehe ist zerrüttet, miteinander geht ja nicht, man hat eine andere gefunden, den man ja unendlich liebt. Und nach der Scheidung wollten Sie die finanzielle Mittel der Väter als ob Sie zusammenleben würden. Es kommt noch dazu, dass die Rechtsprechung voll hinter der Scheidungsmütter ist. Dem Rechtsprechung ist Wohle der Kinder völlig egal. Die Rechtsprechung meint, dass es völlig ausreichend ist, wenn Kinder finaziell versorgt sind. Eben Frauenquote in Sachen Unterhalt.
    Ich frage mich, wann eine Umdenken und Vernunft in Sachen Unterhalt kommt.
    Wer die Zerrüttung der Ehe absichtlich herbeiführt, sollte auch die Lasten der Scheidung tragen. Die Kinder sind immer die Leidtragende. So schnell man in der Scheidungsprozess ist, so schnell folgt diesem ein Scheidungsurteil. In den meisten Fällen sind die Kinder bei den Müttern, was ja bei Jungen bis 7und beim Mädchen bis 12 – 13 normal ist.
    Nur was hat der Vater nach der Scheidung von den Kindern ausser dass der nur zu zahlen hat.
    In Sachen Erziehung ist nichts drin. Mann kann ein Kind nur miterziehen, wenn man im gleichen Haushalt lebt.
    Scheidungskinder 90% Problemkinder in der Gesellschaft.

    Die Mütter sollen finanziell gut versorgt sein. Die erziehen ja die Kinder. Was ist mit dem Vater. Soll der sich die Haare aus dem Kopf reißen, weil er eine wankelmütige Frau geheiratet hat.
    950 Euro Selbstbehalt. Eine lächerliche Summe in der Zeit der Euro. Miete + Nebenkosten. Dann bleibt nix mehr übrig.

    Wie soll man eine Existenz gründen? Wieviel verdient man heute, dass man genug verdient, menschlich leben kann und noch Kindesunterhalt zahlt und noch Umgang sich leisten kann?

    Der Staat zahlt UVG und schickt seine Geldeintreiber(Jugendamt) los um die Leidtragende der Scheidung auszunehmen.
    Man gründet eine neue Familie. Man braucht eine grössere Wohnung. Man braucht mehr Mittel zum Leben. Dann sagt die Rechtsrpechung, dass Unterhalt gegenüber neue Familie Vorrang hat.
    Ich frage mich in welche Zeitalter die Gesetzgeber und Richter leben.
    Sie denken, dass jeder tausende von Euros netto wie sie selbst verdienen und Unterhalt dementsprechend entrichten können.

    Wenn eine Frau mit Kinder sich von einem Mann getrennt hat, dann will sie nur melken. Es ihr völlig egal, ob der Vater Umgang mit dem Kinder hat oder nicht. Denn es sind ja nur IHRE KINDER, deshalb hat sie sie ja bei sich. Es kommt noch dazu, dass sie parallel auch noch einen Lebenspartner hat mit dem sie ihr Leben geniesst. Geld soll her. Sie sorgt ja für die Kinder. Kleidung und Essen, PC und Spiele und und…
    Keine macht Sorgen für die seelische Entwicklung des Kindes. Die urteileaussprechende Richter oder Gesetzgeber am wenigsten.

    Wenn die Familie zusammenbricht, dann ist man nur Zahlvater, mehr nicht. Alles andere ist nur Wunschdenken. Wie soll ein Kind jemand richtig liebhaben und achten, mit dem es nicht gemeinsam aufwächst.

  34. lebe lieber ungewähnlich sagt:

    also ….. ist wirklich lustig, was hier so alles zu lesen ist. wie wäre es wenn jeder der arbeit nachginge, die wirklich die seine ist, und das was er hat auch wirklich offen legen würde ? —- ein wenig naiv ich weiss …..
    jedoch macht sich so mancher vater – vielleicht auch mutter – ich möchte ja nun beileibe keine geschlechtekämpfe anzetteln ;) . – was er möchte.
    sich um umgang, bzw um zeit mit dem kind zu kümmern – ist nicht nötig – die zeit sinnvoll genutzt – in arbeit investiert – oder als solche narzistisch verkleidet – geschätzte 80 std/woche. dann natürlich vorgeben lediglich bis einschliesslich 1300 netto zu verdienen ;) – warum wohl ? .. lach jedoch 4 angestellte haben –
    einen neuen a5 – zu fahren – wohl eine föderung der agentur für arbeit, dass er / sie auch standesgemäss zur arbeit kommt.
    ja …. so könnte ich hier weiter schreiben …..

    möglicherweise – aber auch nur möglicherweise regnets irgendwann herz hirn und seele vom himmel und der / diejenige wird zufällig getroffen .

    what goes around – comes around – aber an das denken solche menchen meist nicht

    peace

  35. ronny sagt:

    Ich habe jetzt einen Bescheid bekommen das ich mehr Unterhalt zahlen soll ,nur weil ich mit meiner neuen Partnerin zusammen lebe .
    Da meine Ex -Frau vom jobcenter geld bekommt .
    Ist das normal das der Selbstbehalt gesenkt wurden ist

    ronny

  36. Katrin sagt:

    Hallo,vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, bin der Verzweiflung nahe!
    Mein Sohn 23 bekommt Geld vom Jobcenter, nun hab ich von denen Post bekommen, wo ich meine finanzielle Situation darlegen muss. Bin Vollzeitbeschäftigt und soll nun für meinen Sohn, der eigentlich 2 gesunde Hände hat, aber immer den bequemeren Weg wählt, Unterhalt zahlen!
    Ich muss für mein Geld arbeiten und soll sein Schmarotzerleben unterstützen? Wie sieht die Rechtslage da aus? Kann man einen 23 jährigen keinen 400€ Job zumuten, damit er seinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann?
    Er ist vor lauter Trotz ausgezogen, obwohl er hätte bei uns wohnen können…. nichts bekommt er auf die Reihe und ich werde nun zur Kasse gebeten?… das kanns nicht sein! Oder?
    Katrin

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  38. Jasper Brod sagt:

    Sehr informativer Bericht. Unser Sommerurlaub soll dieses Jahr auch traumhaft werden. Ich fahre mit meiner Tante dieses mal nach Spanien. Mein bester Urlaub war bis jetzt im Jahr 2007 in Mazedonien, es war einfach unglaublich. Viele Grüße

  39. für sagt:

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  40. datanchen sagt:

    hallo,kann mir jemand helfen???
    Mein freund Verdient 1450 Euro und ich 450 Euro.Wir haben ein 2 Jahre altes Kind und Leben seit 7 jahren zusammen.
    Er muss jetzt für seinen 12 Jahre alten Sohn 233 Euro zahlen.
    (Ich muss aber dazu sagen das er in der Privatinsolvens ist)
    Ist das den richtig so?Kann mir jemand helfen und einen Rat geben
    Danke

  41. weisswas sagt:

    Hallo Dantichen.

    Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Zuerst bekommen die Kinder ihr Geld, dann die Gläubiger aus der Insovenz.
    Dein Freund hat zwei unterhaltsbererechtigte Personen zu versorgen, euer Kind und seinen zwölfjährigen Sohn. Damit muss er nichts mehr an seinen Treuhänder abführen bei dem Einkommen laut Pfändungstabelle. Der Mindestunterhalt für einen Kind in diesem Alter und genannten Einkommen beträgt 426 Euro monatlich laut Düsseldorfer Tabelle. Davon darf er die Häflte vom Kindergeld 92 Euro, abziehen. Der ältere Sohn hätte demnach einen Anspruch auf 334 Euro Unterhalt monatlich. Der Selbstbehalt für deinen Freund liegt bei 950 Euro. Weiter kann sein Selbstbehalt um bis zu 25 % gekürzt werden, weil ihr zusammen wohnt. Das wären 237,50 im Monat und scheint ja in etwa der Betrag zu sein,
    den er jetzt an Unterhalt leisten muss.
    Das dein Freund “nur” 233 Euro zahlen muß, kann daran liegen, das er berufsbedingte Aufwendungen geltend machen kann und zum Mangelfall wird, d. h. er kann nach Abzug aller Kosten den Mindestunterhalt nicht voll leisten.
    Das er “nur” 233 Euro zahlen muss, finde ich erstaunlich. Vielen Unterhaltsschuldnern wird die Aufrechnung fast aller Kosten gestrichen, damit wenigstens der Mindesunterhalt gezahlt werden kann. Von daher kann man schon sagen, das er da recht preiswert bei weggekommen ist.

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  47. Julli Julli sagt:

    Moin zusammen,

    ich habe da mal eine Frage. Habe zwei Kinder (leben bei meiner Ex, die ist verheiratet und hat mit ihrem neuen ein weiteres Kind). Ich würde gern mit meiner Freundin zusammen ziehen. Frage ist bloß, bin VZ arbeiten und bekomme gute 1000 Euro netto. SB bei Unterhalt beträgt 950 Euro. In wie weit kann das JA oder Gericht den SB aufgrund des Zusammenziehens kürzen? Würde 300 Euro Kostgeld zahlen, aber keinen Mietvertrag oder ähnliches. Schulden im herkömmlichen Sinne sind fast weg, nur noch Unterhalt. Bekomme kein Hartz. Danke für eure Antworten. Weiß im Mom keinen Rat mehr… .

  48. LARA sagt:

    Mein Mann verdient jetzt nur noch 1640 € sind seit ner weile verheiratet wohnen zusammen haben 2 kinder Sohn 3 Jahre Tochter 7 Monate 100% behindert und ich kann noch nicht arbeiten das wir auch noch ne ganze weile wegen der Behinderung unserer Tochter dauern. D.h. mein Mann ist allein verdiener und wir müssen meite zahlen 550€ warm. Er hat noch eine 13 jährige Tochter und die Mutter wohnt seit 10 jahren mit Ihrem neuen Mann zusammen im Eigentum er Verdient 3000 – 4000 netto im Monat und sie haben noch ein gemeinsames Kind was schon 6 ist. Er will aber auch nicht das Sie arbeiten geht.
    Kann mir jemand sagen wir der Unterhalt berechnet wid.

  49. Ab ins Bett sagt:

    Hallo Lara,

    von dem Netto deines Mannes könnt ihr noch Aufwendungen für Altersvorsorge (4% vom netto), berufsbedingte Aufwendungen (Fahrt zur Arbeit) (5% vom netto oder durch Kostennachweis), Beiträge zu Gewerkschaften, Arbeitsmittel, Fortbildung etc., abziehen. Schulden, die zu Ehezeiten gemacht wurden, sind auch abziehbar (sofern nach 10 Jahren nicht schon alles bezahlt ist).
    Nach diesem Abzug habt ihr das bereinigte Netto.
    Damit in die Düsseldorfer Tabelle schauen. Vermutlich landet ihr dann in der 1. Stufe, das wären 426 EUR pro Monat für die Tochter.
    Davon darf er das hälftige Kindergeld, 92 Euro, abziehen. Bleiben 334 Euro mtl. zu zahlen. Wieviel der neue Mann der Ex verdient, spielt hier keine Rolle. Wieviel Kinder gemeinsame ihr habt, ob sie behindert sind, wie hoch eure Miete ist und wie viele Schulden ihr habt, ist der Rechtssprechung völlig wurscht. Erst, wenn dein Mann das Geld nicht mehr aufbringen kann, wenn er z. B. arbeitslos wird, könnte es sein, das die Behörden bei der Ex anklopfen, ob sie sich arbeitstechnisch/finanziell nicht am Unterhalt der Tochter beteiligen möchte. Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

    Gruß, Ab ins Bett

  50. Fine sagt:

    Hallo

    ich bin geschieden habe aus dieser Ehe 2 Kinder, Unterhaltstitel liegt vor, mein Ex müßte 143€ pro Kind zahlen. Macht er nicht, er lebt in NY und bekommt sein Leben von seiner neuen Frau fina.
    Mittlerweile bin ich auch wieder verheiratet, ein gem. Kind mit meinem “neuen” Mann, er hat ein Kind aus seiner 1.Ehe, soll nun dafür 272€ /mtl zahlen. ( bis July war er noch arbeitslos) Plus den Rückstand vom UVG mit mtl. 50€!!
    Ich geh arbeiten ( 25std/wtl.) , allein um den Unterhalt für meine KInder abzudecken. Es kann doch nicht sein, das mein Mann nun voll zahlen muß,obwohl er noch ein Kind hat, meine KInder versorgt und mich.
    Wie kann man sich dagegen wehren? Es kann doch nicht sein, das ich doppelt bestraft werde?!!
    Der Ex zahlt nicht ( selbst die Unterhaltspflichtverletzungs Anzeige ging ins leere!!)
    Und ich bez. für ein anderes Kind mit??

  51. Ab ins Bett sagt:

    Hallo Fine,

    bei deinem Ex ist wohl nichts zu holen. Vollstreckung
    im Ausland ist zumeist schwierig und zu teuer.
    Gegen Unterhaltszahlungen kann man sich nur über eine
    Abänderungsklage wehren, sofern ein Unterhaltstitel existiert.
    Was denn Mindestunterhalt für ein Kind angeht, da sind die
    Gerichte aber sehr streng. Deine Kinder sind m. E. aus rechtlicher Sicht dabei nicht bei seinem Einkommen zu berücksichtigen, da es nicht die Kinder deines Gatten sind (es sei denn, er hätte sie adoptiert). Von daher wäre eine Klage nur sinnvoll, wenn deinem Gatten weniger als 950 Euro mtl. verbleiben (Mangelfall). Es gab auch schon Fälle, das der Pflichtige einen “Taschengeldanspruch” gegenüber seinem Ehegatten haben könne (5-7% vom Einkommen), aus dem er den Kindesunterhalt bezahlen muss. Wenn du aber selbst zwei Kinder mit der Halbtagsbeschäftigung zu ernähren hast, wird man das wohl nicht so weit treiben. Aber es kann ein Einkommensnachweis vom neuen Ehepartner gefordert werden. Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, dann wird auch ggf. geschaut, welche Ersparnisse er noch haben “könnte”, um den Mindestunterhalt zu zahlen. Bei verheirateten Personen ergibt sich da im Einzelfall eine “Haushaltsersparnis”. Z. B. dadurch, das man sich eine gemeinsame Wohnung teilt.
    Wie man weiter oben lesen kann, kann es dann sogar dazu führen, das der Selbstbehalt des Pflichtigen herabgesetzt wird. Das wäre dann aus meiner Sicht der Punkt, an dem der neue Ehepartner tatsächlich anfängt, für den Unterhalt “älterer” Kinder zu leisten.
    Es ist heute tatsächlich so, das bei der gängigen Rechtssprechung ein Unterhaltspflichtiger mit mittlerem Einkommen kaum eine zweite Familie mit Kindern finanzieren kann. Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

  52. Fine sagt:

    Vielen Dank für die Antwort!

    Zäht unsere gem. Tochter mit 2 Jahren garnicht? Ich verdiene ja nur 650€ netto……..( hätte ich das alles so gewußt, glaub ich nicht das ich nochmal geheiratet hätte*esistdochzumindieluftgehen!*)

    Und es zählt auch nicht, das seine ex voll arbeitet ihr neuer LG Beamter ist uns sehr gut verdient??? das ist völlig ausser acht?
    *könntekotzen*

    Ich hab den glauben an gerechtigkeit verloren….

  53. Ab ins Bett sagt:

    Hallo Fine,

    natürlich muß die gemeinsame Tochter berücksichtigt werden.
    Von dieser war im ersten Post aber noch nichts zu lesen.
    Maßgeblich für die Berechnung ist die Düsseldorfer Tabelle.
    Demnach muß er für zwei Personen aufkommen (Euer gemeinsames und sein “altes” Kind). Du wärst ggf. auch darin enthalten, wenn du ohne Einkommen dastehen würdest. Dann wäre z. B. die Abstufung um eine Stufe in der DDT denkbar. Das würde keine grosse Entlastung schaffen, aber besser als gar keine. Eventuell geht es bei deinem “geringen” Einkommen aber doch, kann ich aber nicht beurteilen, das wäre eine Frage für einen Rechtsanwalt (Familienrecht).

    “Und es zählt auch nicht, das seine ex voll arbeitet ihr neuer LG Beamter ist uns sehr gut verdient??? das ist völlig ausser acht?”

    Jein. Das OLG Brandenburg hat z. B. mal so entschieden:

    “Ist das Einkommen des betreuenden Elternteils mehr als doppelt so hoch wie das des eigentlich zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils, kann die Unterhaltsverpflichtung des Letztgenannten ganz entfallen.”

    Das bezieht sich aber nur auf die Mutter die das gemeinsame Kind deines Gatten betreut. Wenn die doppelt soviel (oder mehr) verdient als dein Mann, könnte auch sie zum Barunterhalt herangezogen werden. Wenn er also 1200 netto mtl. hat und sie 2400, dann wäre das m. E. so eine Konstellation.

    “Der Neue” ist übrigens wirklich ausser acht und wenn er Millionär wäre…
    Man darf nicht vergessen; es könnte auch genau anders herum sein.

  54. Vaterplus sagt:

    Alles zusammen sollte endlich in der Gesetzgebung nachgebessert werden. Vater verarmen und die Frauen lassen es sich mit ihren neuen Lebensgefährten gut gehen. Ich möchte aber auch betonen das ich die alleinerziehenden Mütter verstehe. Diese sollten auch geschützt werden. Aber ich meine die Situation wenn eine Ehe zerbricht und der Vater den Mindestunterhalt aufbringen muß. Es ist sehr schwierig eine gutbezahlte Tätigkeit zu bekommen in Zeiten von Leiharbeit etc. Der Mindestunterhalt für zwei Kinder katapultiert den Kindsvater wieder in den Sozialhilfe-Bereich. Ich bin absolut dafür das nicht nur der neue Lebenspartner eines Beteiligten Anerkennung findet in der Unterhaltsberechnung, sondern beider seiten neuer Lebenspartner. Das wäre gerecht. Im jetzigen Zustand der Gesetzgebung hat dies mehr den Eindruck einer Bestrafung des Unterhaltspflichtigen als eine gerechte Verteilung der Unterhaltslast. Zur Zeit hat dies nichts mit Gleichberechtigung zu tun! Ein durch Unterhaltslast gebeutelter Unterhaltspflichtiger hat nicht die finanzielle Rücklage einen Prozess zu führen der diesem Mangel Abhilge schafft. Hier sind die Gerichte gefordert! Gerechtigkeit in der Unterhaltspflicht schafft bessere Eltern!!! Ein Kind das nicht zu einem verarmten Elternteil kommt hat eine glücklichere Zeit bei seinem Elternteil das nicht immer da ist! Denkt mal darüber nach! Bei vielen Elternteilen herrscht viel mehr der Wunsch auf Rache als eine Gerechtigkeit auf Gleichbehandlung. Ich weiß das ich hier in ein Wespennest steche…aber das ist es nunmal. Denkt an eure Kinder! Seid glücklich wenn jeder von euch wieder einen neuen Lebenspartner hat. Sicher gibt es Probleme wenn eine Beziehung auseinander bricht. Seid euch aber gewiss das der Elternteil der allein geht nicht immer glücklich geht sondern auch weiß das er allein geht und niemanden mehr hat und die die er liebt zurück lassen muß. Es sind nicht nur Glücksritter die gehen und sich amüsieren und keine Verpflichtungen mehr haben. Viele Väter sind auch in der Lage ihre Kinder zu erziehen. Also…. bringt mehr Gerechtigkeit in die Unterhaltsberechnung! Darum bitte ich die welche in der Lage sind dies zu tun!
    Und denkt an eure Kinder…die wollen glücklich sein und nicht zwischen den verhärteten Fronten hin und her geschoben werden!

  55. biuteria srebrna sagt:

    I’d should check with you here. Which is not one thing I normally do! I take pleasure in studying a put up that may make folks think. Also, thanks for permitting me to comment!

  56. Mike sagt:

    Nice post thanks

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