Das OLG Rostock hat seine Leitlinien auf den Stand 01.01.2009 gebracht. Dabei wurden die Leitlinien aber gegenüber der vorherigen Ausgabe nur an die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle 2009 angepaßt.
Die Leitlinien des OLG Rostock 2009 kann man wie folgt herunterladen:
- Leitlinien OLG Rostock 2009
- Leitlinien des OLG Rostock über dessen Seite
Die Leitlinien enthalten damit die neuen Zahlen zur Kindergeldanrechnung und die bisherigen Hinweise zur Berechnung von Unterhalt