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Ein alter Kinderspruch lautet:

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen

Das ist im Grundsatz auch richtig, wie so oft im juristischen ist es aber etwas komplizierter in den Feinheiten.

1. Grundlagen der Schenkung

Zunächst ist im Bereich der Schenkung zwischen dem reinen Schenkungsversprechen und der vollzogenen Schenkung zu unterscheiden.

Das Schenkungsversprechen, also etwa er Satz “Morgen schenke ich dir 1.000,00 €” ist nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wurde. Ansonsten ist das Versprechen nichts wert und daher auch nicht einklagbar. Die Erfüllung hängt dann allein von der Gunst des Schenkenden ab. Das ergibt sich aus § 518 BGB

Wird die Schenkung allerdings vollzogen, also der versprochene Gegenstand übereignet, dann ist der Schenkungsvertrag auch ohne notarielle Beurkundung wirksam.

2. Loslösung von dem Schenkungsversprechen

Allerdings ist man auch mit einem notariellen Vertrag nichts ganz auf der sicheren Seite. Da der Beschenkte die Sache kostenlos erhält sahen ihn die Verfasser des BGBs als nicht sehr schutzwürdig an und haben bestimmte Vorschriften zum Schutz des Schenkers erlassen. Gemäß § 519 BGB verbleibt dem Schenker die Einrede des Notbedarfs, er kann also die Erfüllung des Schenkungsversprechens verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Versprechen zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird. Verarmt also der Schenker muss er das Schenkungsversprechen nicht mehr erfüllen.

3. Nach der Schenkung

Aber auch wenn man die Schenkung erhalten hat ist noch eine gewisse Vorsicht geboten. Unter bestimmten Umständen kann man die Schenkung zurückverlangen. Die Fälle sind insbesondere

  • § 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
  • § 530 Widerruf der Schenkung wegen Undanks

a) Rückforderung wegen Verarmung

Ebenso wie bei Verarmung das Schenkungsversprechen nicht erfüllt werden muss kann die Schenkung nach Vollzug rückabgewickelt werden, wenn der Schenker verarmt. Die Regelung des § 528 BGB stellt darauf ab, dass der Schenkende seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr zahlen kann oder Unterhaltszahlungen nicht mehr erbringen kann, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Die Rückforderung kann dadurch abgewendet werden, dass der Beschenkte für den Unterhalt aufkommt.

Die erste Schranke bildet § 529 BGB:

§ 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind.
(2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.

Die zweite Schranke liegt darin, dass der Schenker gemäß § 528 BGB die Herausgabe nur “nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Herausgabe verlangen kann”. Damit sind die §§ 812 ff BGB gemeint, die im vollen Umfang darzulegen aber den Umfang dieses Beitrags sprengen würde. Wichtig ist hier die Vorschrift des § 818 BGB, die folgenden Absatz enthält:

(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

Dabei liegt aber eine Bereicherung vor, wenn der Wert an sich noch vorhanden ist. Wer sich also ein Auto gekauft hat, in dem dieser Wert noch verkörpert ist, der ist nach wie vor bereichert. Nicht mehr bereichert ist man daher insbesondere bei sogenannten “Luxusausgaben”, also solchen Ausgaben, die man ansonsten nicht getätigt hätte, weil man sie sich nicht hätte leisten können. Ein typischer Fall ist eine Urlaubsreise, die im Umfang über das hinausgeht, was man sich sonst leisten würde. Das Gesetz belohnt also hier den Verschwender. Wer das Geld in Kaviar anlegt und diesen verspeist kann es verpulvern ohne Konsequenzen davon zu haben. Wer Geld hingegen für schlechte Zeiten zurücklegt muss es evt. herausrücken.

Allerdings ist auch bei der Verschwendung Vorsicht geboten. Wenn man schon weiß, dass man das Geld zurückzahlen muss, weil der andere verarmt ist, der darf auch keine Luxusausgaben mehr machen.

Einer der größten Anwendungsbereiche des § 518 BGB ist allerdings die Verarmung im Alter, insbesondere wenn der Schenker ein Altersheim finanzieren muss. Dann geht der Rückforderungsanspruch wegen Verarmung auf das Sozialamt über, die dann die Schenkung zurückfordert.

Hier sollte man dann die letzten zehn Jahre durchgehen und alle Luxusaufwendungen überprüfen, dass kann einen Erstattungsanspruch wesentlich reduzieren.

b) Rückforderung der Schenkung wegen Undanks

Die Rückforderung wegen Undanks ist recht verständlich in § 530 BGB geregelt:

§ 530 Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

Was eine schwere Verfehlung ist ist eine Frage des Einzelfalls. Es gilt demnach aber jedenfalls, dass man auch nach erfolgter Schenkung nett zu dem Schenker sein sollte und nicht eine “Jetzt wo du mir alles geschenkt hast kann ich dir endlich erzählen, wie sehr ich dich hasse”-Rede halten.

62 Responses to “Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen – Rückforderung bei Schenkung”

  1. AK sagt:

    Folgende Stelle sollte, wenn ich mich nicht irre berichtigt werden:

    “Einer der größten Anwendungsbereiche des § 518 BGB ist allerdings die Verarmung im Alter, insbesondere wenn der Schenker ein Altersheim finanzieren muss. Dann geht der Rückforderungsanspruch wegen Verarmung auf das Sozialamt über, die dann die Schenkung zurückfordert.”

    Es handelt sich dabei doch um den § 528 BGB, der die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers regelt.

  2. Prima Weblog – Hab “a little Question”. Meiner einer ist auch momentan dabei meinen kleinen Weblog zu bauen und ich finde dein Style gut. Themes

  3. [...] wegen Verarmung, wenn noch nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind gemäß §528 BGB (vgl.: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen – Rückforderung bei Schenkung). Hier ist insbesondere die 10 Jahres Frist, aber auch eine sog. Entreicherung als Einwand [...]

  4. [...] oft im juristischen ist es aber etwas komplizierter in den Feinheiten. Klicke hier und lese dazu: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen – R

  5. E. da Cunha sagt:

    Ich habe meiner Tochter eine Schenkung gemacht und da ich seit 2 Jahren Arbeitslose bin, bekomme heute kein Arbeitslosengeld mehr und möchte auch nicht Hartzt IV beantragen. Kann ich die Schenkung widerrufen? Habe ich hierdurch irgendwelche steuerlichen Nachteile?
    Ich bitte um Ihre Hilfe.
    MfG
    E. da Cunha

  6. Rainer sagt:

    Frage:
    Ich hatte eine 6-wöchige Beziehung zu einer Frau. In den ersten Wochen derer, erhielt ich von ihr Geld- und Sachgeschenke, weil es mir seinerzeit finanziell nicht besonders gut ging. Anfangs wollte ich die Dinge nicht annehmen – es war mir peinlich und ich wollte auch nicht den Eindruck hinterlassen, dass ich käuflich bin. Sie entgegnete darauf ZITAT: “Ich schenke dir diese Sachen/das Geld, weil ICH es will. Es ist mir dabei egal, ob wir zusammen bleiben oder nicht – ich will es so” ZITAT ENDE.
    Aufgrund bestimmter Verhaltensweisen dieser Frau, habe ich die Beziehung aber nach 6 Wochen beendet. (Es war die Psycho-Hölle schlecht hin…)
    Jetzt, 3 Monate später, fordert sie alles von mir zurück und “droht” mit ´nem Rechtsanwalt.
    JETZT DIE FRAGE: Wo stehe ich, aus juristischer Sicht? Muss ich irgendwas zurück geben? (Ich könnte es finanziell gar nicht…)

    Wer weiß Rat? (Bitte nur KONKRETE, rechtlich fundierte Aussagen…keine persönlichen Empfindungen posten)

    Danke

    • Kathrin sagt:

      Hallo liebe Männer ! Also ich bin eine Frau und sage euch,dass mein Ex das gleiche mit mir abziehen will. Er hat mir letztes Jahr einen Urlaub geschenkt und bezahlt(bis auf ca. 300,- die ich bezahlt habe),ich sollte nur den Sprit (Skandinavien) bezahlen. Ich habe mich 3 Monate vor Reiseantritt von ihm getrennt und bin dennoch gefahren(er hat es mir ja geschenkt) . Auf den restlichen anderen Kosten bin ich dann schliesslich auch hängen geblieben(Nahrungsmittel,Sprit).Aus Fehlern lernt Man/Frau(hoffentlich). Also ihr seht,auch Männer sind……..! Liebe Grüße und uns allen viel Glück

  7. robert sagt:

    hallo rainer hatte einen ähnlichen fall wie du wir sollten uns zusammen tun

  8. Froschi2010 sagt:

    Hallo Rainer (& robert)!
    Diese geschilderte Verhaltensweise scheint typisch weiblich zu sein. Juristisch ist es eindeutig so, dass das geschenkte Geld bzw. die Gegenstände zunächst Dir gehören, sofern das nicht unter einer nachweisbaren Auflage Dir gegenüber geschehen ist. Solange sie dir keinen groben Undank nachweisen kann (das Beenden der Beziehung deinerseits reicht hierfür NICHT aus!) und ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren Verwandten oder evtl.Kindern nicht gefährdet ist (in diesem Fall könnte es passieren, dass das Sozialamt noch innerhalb von 10 Jahren auf dich zukommt, dafür muss sie dann aber ebenfalls eindeutige Nachweise liefern können, wieviel sie dir wann geschenkt hat), solange bist du auf der sicheren Seite und musst mit Sicherheit nichts zurückgeben. Falls Sie trotzdem Ernst macht und ein gerichtlicher Mahnbescheid in deinem Briefkasten landen sollte, solltest du dem unbedingt widersprechen. In diesem Fall kommt es dann zu einem normalen Gerichtsverfahren, dessen Kosten die unterlegene Seite zu tragen hat.
    Rechtliche Grundlagen zum Thema Schenkung siehe BGB, §§ 516 bis 534, insbesondere 528 und 530 –> http://dejure.org/gesetze/BGB/516.html
    Ich hoffe, dir bzw. euch weitergeholfen zu haben und lasst euch vom weiblichen Psychoterror bloß nicht ins Boxhorn jagen!!
    VG Froschi

  9. Pascal sagt:

    Da meine Großeltern demnächst wohl oder übel in ein Altenheim gehen werden und deren Rente nicht zur vollständigen Deckung der Kosten reicht, machen wir uns nun Gedanken zum § 518 BGB. Gibt es für Geschenke eine gewisse Grenze oder müssen wir, die Verwandten, jetzt Angst haben, die Geldgeschenke unserer (Groß)eltern (z.b. 100 Euro zum Geburtstag, Weihnachten, etc.) für die letzten 10 Jahre wieder rückzahlen zu müssen?

    Das ganze wäre ja ein Fass ohne Boden, da der Großvater in den letzten 10 Jahren immer mal wieder helfend eingesprungen ist, ob beim defekten Auto oder der kaputten Heizung, etc.

    Was mich auch interessieren würde, wie soll so etwas denn belegt werden?

  10. Froschi2010 sagt:

    Hallo Pascal!
    Nach meinem amateurhaften Rechtsverständnis gibt es wohl keine Grundlage für die Rückforderung von Schenkungen an Verwandte, insbesondere wenn es nicht gerade astronomische Summen waren. Auch in deinem geschilderten Fall dürfte kein Anlass zur Sorge bestehen; im Gegenteil – die ach-so-schönen und bei den älteren Herrschaften noch immer sehr favorisierten Racheakte funktionieren nicht: So gab es in der Vergangenheit einige bekanntgewordene Fälle, wo z.B. eine Oma mehrere 10.000 Euro an irgendwelche Leute oder Organisationen verschenkt hatte, in dem Glauben, ihre “verhasste Verwandtschaft” auf diese Weise um ihr Erbe bringen zu können. Wenige Jahre später musste sie ins Pflege- oder Altenheim, natürlich reichte auch hier das Geld vorne und hinten nicht. Auf Antrag veranlasste das Sozialamt die reichlich Beschenkten zur Rückgabe, diese wehrten sich natürlich heftigst, unterlagen aber schließlich vor Gericht.
    Fazit: Grund zu Panik bei ‘normalen’ Geschenken zwischen Eltern/Großeltern und Kindern/Enkeln besteht nicht. Wenn man jedoch einen Hilfeantrag für einen Verwandten stellen will (oder muss), sollte man freilich immer mit Details sparsam sein, die den eigenen Vorteil betreffen. Das ist vor dem Amt meist ganz legal und legitim möglich, ohne sich finanziell zu entblößen. In meinem oben geschilderten Fall reichte als Beweis die Einsicht in das Konto der Großmutter, doch werden ‘normale’ Geschenke in kleinerem Rahmen ja in den seltensten Fällen per Überweisung vorgenommen.

  11. Elke sagt:

    Ich habe ein ziemlich großes problem und zwar, meine oma hat mir zum 18. geburtstag ein auto und den führerschein bezahlt jetzt will sie die 1300€ für das auto wieder zurück da wir einen ziemlichen familien streit haben…ich hab jetzt keine ahnung ob sie da im recht ist sie hat mir des auto vor einem jahr gekauft und sie sind jetzt auch ned in geld not sie will des nur machen um mich zu provozieren.

  12. Froschi2010 sagt:

    @Elke: Wenn sie nicht in Geldnot sind, lebt deine Oma wohl auch nicht vom Sozialamt. Nur dann aber könnte das etwas von dir zurückfordern, aber dafür müsste deine Oma auch etwas Schriftliches in der Hand haben (z.B. falls sie im Kraftfahrzeugbrief als Halter eingetragen ist, dann hättest du natürlich schlechte Karten).
    Bist dagegen du als Besitzer des Autos angemeldet und gibt es auch nichts schriftliches zwischen dir und deiner Oma, dann könntest du die Schenkung bei einer behördlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auch einfach bestreiten und sagen, das du es selbst bezahlt hast. Dann würde es ihr auch nichts nützen, Dir groben Undank nachzuweisen (wobei ein einziger Streit dafür sowieso meist nicht ausreicht).
    Also nicht provozieren lassen und immer schön cool bleiben ;-)

  13. Dania sagt:

    Hey ihr Lieben,

    ein guter Freund von mir hat zur Zeit “Beziehungsterror” mit seiner Ex-Freundin. Diese hatte ihm vor ca 5 Monaten einen I-Pod geschenkt. (Ipod Touch, Wert ca. 200 €)
    Als sie ihm dies schenkte, waren sie bereits quasi getrennt. Sie haben sich zwar noch super verstanden aber für hn stand fest, dass er mit dieser Frau keine Beziehung mehr führen möchte, und das wusste sie auch. Trotzdem schenkte sie ihm dieses Gerät. (Die Aussage, die dahinter steckte war: DU HAST IHN DIR JA IMMER GEWÜNSCHT)
    Ich als Frau weiss, wie dämlich wir manchmal sind. Ich denke, dass sie durch diese Schenkung versucht hat ihn gut zu stimmen in der Hoffnung, er würde es sich noch einmal überlegen.

    Nun sind sie immer noch getrennt und mein guter Freund hat eine neue Freundin. Seitdem die Ex-Freundin dies jedoch weiss, macht sie Telefonterror und verlangt ihren verschenkten I-Pod zurück.

    Frage: Kann sie ihn wieder zurück verlangen?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für eine Rückmeldung und schöne Feiertage.
    LG Dania

  14. Froschi2010 sagt:

    @Dania: Eindeutiger Fall – und klare Antwort: Nein! Hier ist eine Rückforderung der Schenkung nicht möglich. (Da müsste die Exfreundin ihm als Beschenkten schon groben Undank nachweisen, aber das Beenden einer Beziehung allein reicht dafür nicht aus).

    Eher sieht es so aus, dass ER sich gegen die Belästigungen wehren und sie anzeigen könnte, z.B. falls ihr Telefonterror in Stalking ausarten sollte. Das wäre dann für sie mit noch weit höherem Aufwand und Kosten als den Ipod verbunden; z.B. Vorladung zur Polizei, Gerichtskosten, Geldstrafe usw.

    Warum aber grade Frauen (besonders die hübschen;-)) so oft hoffnungslosen Fällen nachlaufen, das leuchtet mir auch nicht so recht ein…..

    In diesem Sinne euch allen frohe Ostern!
    wünscht froschi

  15. Matze sagt:

    Hallo an Euch liebe Experten,
    ich habe dazu auch eine Frage: meine Eltern schenkten mir vor 9 Jahren einen Geldbetrag (60 000 €), den ich in eine selbst bewohnte Immobilie steckte (Preis insgesamt ca. 130 000 €, das restlich Geld hab ich selber aufbringen können. Nun gehen meine Eltern in Rente und diese Rente liegt bei beiden unterhalb der Grundsicherung (bzw. sie müssen harz4/Grundsicherung beantragen).
    Da ich nun keine 60 000 € flüssig habe: wird man mich zwingen meine Wohnung zu verkaufen, um die Schenkung meiner Eltern rückgängig zu machen?
    und dazu eine zweite Frage: Kann ich auch einfach von jetzt an noch 1 Jahr warten (bzw. meinen Eltern notdürftig aushelfen), so dass die Zeitspanne von 10 Jahren überschritten wird? – ist das richtig, dass die Schenkung dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?
    Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe.
    Frohe Ostern von Matze :-)

  16. Jana sagt:

    Hallo,
    auch ich habe mal eine Frage.
    Was passiert wenn Mutter der Tochter 10.000 Euro schenkt (bar) und nichts schriftlich fest hält. Tochter kauft sich eine wohnung und über 10 jahre später möchte der stiefvater das Geld gerne zurück, da seine Rente sehr gering ist. Nach Durchstöbern der Paragraphen kam ich zu dem Entschluss, dass es nach 10 jahren verjährt ist. Stimmt das?
    Lg Jana

  17. Ute sagt:

    Hallo!
    Ich habe ein Riesenproblem,könnt Ihr mir helfen?
    Ich habe als Patentante für meine beiden Patenkinder einen
    Ansparvertrag mit günstiger Prämien-u.Zinszahlung abgeschlossen.
    Der 1. Vertrag ist vor 4Jahren in Höhe von 2500€ , ohne Probleme
    ausgezahlt worden. Nun ist ,vor kurzem der 2. Vertrag ausgezahlt
    worden. In Höhe von 3005,06 € ( längere Laufzeit ). ( Die Patenkinder sind übrigens Geschwister ). Da sich meine finanzielle Situation krass
    geändert hat und ich akut von Hartz4 bedroht bin,wenn ich keine Stelle finde,habe ich meinem Paten kind,welches 17 1/2 jahre alt ist,
    mitgeteilt,daß ich mit der Mutter vereinbart hätte,daß sie auch “nur ”
    2500 € bekommt,wie ihre Schwester vor 4 Jahren und ich den Rest
    der Summe zurücküberwiesen haben wolle.Daraufhin wurde sie
    ziemlich unverschämt und “forderte” das ganze Geld von mir.
    Sie bekräftigte dies sogar in einem 2. Telefonat Und sprach von Almosen,das ich doch behalten solle, wenn es mir so dreckig ginge… Die Bank hat der Mutter ,als Erziehungsberechtigten,das
    Geld ausgezahlt. Diese hat ihrerseits mir einen förmlichen Brief geschickt und mir anschliessend 505,06€ zurücküberwiesen.
    Mit dieser Frau war ich beinahe 25 Jahre befreundet und habe sie
    in ihrer Zeit als Alleinerziehende tatkräftig (auch mit Sachleistungen ) unterstützt. Kann man hier von groben Undank ausgehen und
    eine Rückforderung meiner Schenkung , auch in anbetracht meiner
    schlechten finanziellen Situation, fordern? ( Bin seit 3 Jahren arbeitslos und
    seit einem Jahr krankgeschrieben-hatte einen gutartigen Tumor. Da
    ich im Elsass lebe beziehe ich aber noch keine Sozialhilfe)Ausserdem habe ich meine letzten Ersparnisse für meine
    Gesundung aufgebraucht, weil die französische Sozialversicherung
    nicht alle Notwendigkeiten übernommen hat…. Ich weiß, mein Fall ist kompliziert und die soziale Komponente kann kein Gericht der Welt regeln…..Freundliche Grüße und vielen Dank

  18. Ulrich sagt:

    Hallo miteinander,

    ich habe folgendes Problem:
    ich bin 40 Jahre habe vor 8 Jahren das elterliche Anwesen von meiner Mutter übernommen, vor einem halben Jahr lernte ich meine Freundin kennen. Nun passt Mutter die „Nase“ meiner Freundin nicht. Jetzt spielt meine Mutter die „geschiedene Ehefrau“ mit allen Varianten, ich glaube Ihr kennt so etwas, viele emotionale Erpressungen, Schikanen und so. Meine Mutter hat in den Haus noch Wohnrecht im Parterre, belegt aber noch im ganzen Haus mit ihren Sperrmüll in sämtliche Zimmer, ich kann kein Zimmer nutzen, da ich jederzeit damit rechnen muss, dass Mutter sagt: „ich will dies, ich will das!“. Die Möbel gehören ihr. Sie glaubt auch irgendwie, sie sei immer noch der Eigentümer des Anwesens und will immer den Daumen draufhalten.
    Ich war die ganzen 8 Jahre der „Knecht“ und hab meine Arbeit immer zuverlässig ausgeführt. Und viel Geld in das Anwesen gesteckt.
    Nun habe ich ihr sämtliche „Sperrmüllteile“ in das Erdgeschoß geworfen und verweigere eine Lagerung der Möbel in meinen Räumlichkeiten, hab alle meine Zimmer zugesperrt.
    Ich habe mich immer zurückgehalten, wurde aber immer wieder heftigst beschimpft und beleidigt.
    Habe mittlerweile auch viele Beweise gesammelt.
    Jetzt kam der Brief vom Rechtsanwalt, ich solle doch den Übergabevertrag freiwillig wieder rückgängig machen, ansonsten macht sie es gerichtsmassig und verklagt mich auf Rückgabe wegen groben Undanks.
    Zur Erinnerung, es geht nur um meine Freundin!

    Kann sie damit Erfolg haben?

    Grüße
    Ulrich

  19. Hein100 sagt:

    Hallo zusammen
    ich hätte da auch so ein anliegen wegen Schenkung.
    Ein Nachbar und ich waren auf dem selben Campingplatz wie ich. Aufgrund seiner Finanziellen Lage, musste er seinen Platz ab geben. Da er in 1 Jahr soviel Sachen gesammelt hatte, wurde mir ein Teil davon Geschenkt. Dabei ein neuer Rassenmäher der erst 2-3 mal benutzt wurde. Bei der Schenkung habe ich gesagt, das ich doch ein paar Euro dafür Bezahlen möchte, dieses aber mit einem Lautem nein beantwortet wurde, da ich im in der Zeit viel geholfen habe in bzw Behördengänge so auch andere dinge. Nun stellt sich heraus, das er denn Rassenmäher von seiner Ex geschenkt bekommen hat ganz neu. Sie verlangt nun das Teil zurück und macht Telefon Terror seit ein paar Tagen. Was ist nun richtig ?? Geschenkt ist Geschenkt oder? Bitte um antwort… vielen dank…..

  20. princess sagt:

    Hallo,
    kann mir jemand sagen ob ich aussicht auf erfolg habe wenn ich
    mein geld ( 1.500 eu ) zurückverlange was ich meinem ex geliehen habe? Ist er grob undankbar wenn er mir Drohungen macht? Reicht es als nachweis wenn er meine ec karte hatte und sie benutzt hat.. ?
    Sonst kann ich es im grunde genommen gar nicht nachweisen.
    Lg…

  21. Froschi2010 sagt:

    Mannoman Leute, jetzt nehmen eure Fragen aber ziemlich zu – Rechtsberatung ist doch eigentlich für Amateurjuristen wie mich hier verboten :-)

    Ich will es trotzdem mal versuchen und der Reihe nach kurz auf eure Fragen eingehen.

    @ Matze:
    Rein theoretisch besteht natürlich die Möglichkeit einer Rückforderung seitens des Arbeitsamtes, sofern deine Eltern diesem den Sachverhalt genau darlegen. In der Praxis ist das aber glücklicherweise nur selten bekannt und du hättest die Möglichkeit, allein durch Einlegen von Widerspruch bzw. Rechtsmitteln die Sache solange rauszuzögern, dass die 10-Jahres-Frist überschritten wird. Natürlich könntest du das auch durch eigene Unterstützung jetzt leisten, wie du in der 2.Frage selbst vorschlägst, sodass du um den Hausverkauf höchstwahrscheinlich rumkommst bzw. im Falle des Falles mit der Argumentation einer unverhältnismäßigen und unzumutbaren Belastung vor Gericht sicher gute Karten hättest (ggf. vor Ort einen Anwalt aufsuchen).

    @ Jana:
    Das siehst du richtig. Nach 10 Jahren kann der Stiefvater und selbst eine Behörde kein Geld mehr von der Tochter zurückfordern. Dass überhaupt nichts Schriftliches festgehalten wurde, ist vonseiten der Mutter sehr leichtsinnig, denn die Schenkung selbst ist trotzdem wirksam (vergleiche BGB, § 518: Heilung des Formfehlers bei Schenkungsversprechen). Das führt dann dazu, dass sie selbst bei einer berechtigten Klage vor Gericht verlieren würde, da sie die Schenkung überhaupt nicht beweisen kann und zudem noch die berühmt-berüchtigte Konstellation “Aussage gegen Aussage” eintreten würde. Dem Stiefvater stünde eine Schenkungsrückforderung ohnehin nicht zu.

    @ Ute:
    Sofern du in Betracht ziehst, in Deutschland Transferleistungen (Hartz 4 etc.) zu beantragen, solltest du deine Erlebnisse ausführlich dem (deutschen) Sozial- oder Arbeitsamt darlegen. Dieses wird dann in deinem Sinne prüfen, ob von der inzwischen volljährigen Tochter Schadenersatz und/oder Rückforderung möglich ist. Ein grober Undank einer dritten Person (also der Mutter) bewirkt allerdings noch keine Aufhebung der Schenkung, denn deine Begünstigungsabsicht betraf sie ja nicht.

    Auch tritt hier wieder das Problem auf, dass du für eine zivilgerichtliche Durchsetzung deines Anspruchs sowohl die Schenkung der Sachleistungen als auch den Undank beweiskräftig darlegen musst, das heißt konkret: falls nicht durch Einkaufsbelege, Quittungen, Überweisungsträger, Kontoauszüge oder irgendwelche andere Dokumente, dann doch wenigstens durch einen oder (noch besser) mehrere möglichst unabhängige Zeugen. Die Ansparverträge in Kombination mit dem Brief könnten dafür evtl. schon ganz hilfreich sein, um dies aber zu prüfen müsste man das einmal wirklich einem Juristen vorlegen und das nach Möglichkeit in Deutschland – ein französischer hilft dir da leider nicht viel.

    @ Ulrich:
    Dieser Klage würde ich an deiner Stelle gelassen entgegensehen und dann dem Richter auch deine gesammelten Beweise präsentieren. Auch kann ihr Rechtsanwalt wohl kaum wissen, wie es bei euch zuhause zugeht und auch in diesem Fall riecht die Sache sehr nach “Aussage gegen Aussage”.
    Ohnehin ist die Fälligwerdung bzw. Rückgabe eines Übergabevertrages allein von den darin geregelten Bestimmungen und nicht von irgendwelchem Dank oder Undank abhängig.
    Tipp: Falls eine förmliche Klage kommt, zu einem Anwalt gehen und zum Gerichtstermin dann die Freundin als Zeugin mitnehmen! Sofern du rechtsschutzversichert bist, entstehen dir dafür keine Kosten (selbst falls du verlieren solltest)

    @ Hein100:
    Mit dem Telefonterror trifft die Exfrau deines Nachbarn den falschen, denn nicht du, sondern ihr Exmann hat ja (unerlaubterweise) ihr Eigentum, also den Rasenmäher verschenkt. Das heißt, sie muss sich mit ihren Schadensersatzansprüchen an ihn wenden. Der Nachbar selbst müsste dann erstmal nachweislich (z.B. per Einschreibebrief) an Dich herantreten und nachvollziehbar darlegen, dass es sich bei der Schenkung um ein Irrtum gehandelt hat. Ich würde solch einer “privaten” Aufforderung aber nicht gleich nachkommen und es notfalls auf einen Prozess ankommen lassen.
    Die Gerichtskosten zahlt in diesem Fall dann – trotzdem er möglicherweise Erfolg hat – der Kläger, also dein Nachbar, da du nämlich keinen Anlass zur Klage gegeben hast (im Gegenteil, du solltest den Telefonterror beweiskräftig dokumentieren und ggf. eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen, denn das muss sich niemand gefallen lassen). Das mit der Kostenfreiheit gilt allerdings nur, sofern nicht vorher noch eine weitere Aufforderung von einem Anwalt o.ä. ins Haus flattert, so etwas sollte man dann natürlich sowieso genauer durch einen juristischen Profi prüfen lassen.

    @ princess:
    Ob eine Drohung den Tatbestand des groben Undanks erfüllt, kommt ganz auf die Art und Schwere der Drohungen an.
    Wenn ich allerdings dein Anliegen richtig verstanden habe, dann geht es gar nicht um ein Geschenk, sondern um ein DARLEHEN. Dafür gelten ganz andere Gesetzesgrundlagen als bei der Schenkung.
    Vermutlich erfüllen die Drohungen deines Exfreundes aber einen Straftatbestand; näheres dazu findest du auf den Seiten der Internetwache der Polizei in deinem Bundesland (einfach mal danach googeln).

    Wenn du (aufgrund mangelnder Beweise für die Leihung) von vornherein davon ausgehen musst, dass sich dein Exfreund bei einem Rechtsstreit mit dem Argument herausreden würde, das Ganze wäre eine Schenkung gewesen, dann würde es übrigens ganz besonders viel Sinn machen, sofort mit einer Anzeige und Beweissicherung gegen die Drohereien vorzugehen. Setze danach aber noch ein privates Schreiben auf und kündige das (mündlich gewährte) Darlehen ihm gegenüber schriftlich mit Einschreiten + Rückschein, damit du für später was in der Hand hast. Die Erfolgsaussichten vor Gericht sind dann wesentlich höher, wenn du “hilfsweise” (wie es im Juristendeutsch so schön heißt) die Schenkungsrückforderung wegen groben Undanks beantragst. Allerdings kriegt man leider trotzdem nur höchst selten die volle Summe wieder, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung bestätigen kann.

    Eine von deinem Ex benutzte EC-Karte allein wäre als Nachweis für groben Undank ebenfalls unzureichend – allenfalls eine unbefugte, also missbräuchliche Nutzung ließe sich damit nachweisen. Der Hinweis darauf ist in den meisten Fällen aber eher kontraproduktiv, denn dabei musst du dir als Karteninhaberin immer eine Mitschuld zurechnen lassen, sofern du Dritten die Karte zugänglich machst oder deine Geheimzahl weitergibst. Anders sieht das natürlich aus, wenn er dir die Karte gestohlen hat und du das beweisen kannst.

    So, ich hoffe ich konnte wieder ein paar Tipps beitragen. Bei Nachfragen einfach melden….

  22. lucykantara sagt:

    Hallo zusammen… mensch es gibt ja so viele menschen mit solchen blöden problemen, da ich auch eine davon bin, möchte ich mein anliegen vorbringen! undzwar bin ich vor 2 Jahren ca mit meinem Freund zusammen gezogen , wir haben also eine eheähnliche gemeinschaft gehabt, in dieser Zeit hat er Teile der Einrichtung gekauft!(Fernseher, Küchenmöbel, Badmöbel und Sofa) Er ist vor ca einem Jahr Knall auf Fall einfach verschwunden hat sich getrennt und nach mehrmaligen auffordern meinerseits, seine sachen abzuholen, hat er es erst 7 Monate später geschafft. Diese Gegenstände die wir in unserer Beziehung gekauft haben, oder er, hat er mir hier gelassen und gesagt ich kann sie behalten, er will lieber ganz neu von vorne anfangen!Das selbe sagte er auch z meiner Mutter! Es liegt also eine Schenkung vor! Nun hetzt er mir tatsächlich eine Anwältin auf den Hals und möchte die genannten Gegenstände zurück, ich habe darauf geantwortet das er mir diese geschenkt hat! Er streitet es natürlich ab, und nun soll ich ihm die möbel oder das geld zurückzahlen, es kommt jetzt zu einem Gerichtsverfahren, weil ich darauf nicht eingehe! Hab ich eine Chance dagegen anzugehen? Im übrigen habe ich ihm nachdem er schon weg war 500Euro gegeben, weil er angeblich schulden hatte, die wollen sie mir allerdings auch nicht wiedergeben! Warum muss nur immer dreckige Wäsche gewaschen werden, man steht erst verlassen und wenn man denkt alles ist wieder gut dann kommt sowas! Soll mal einer die Menschen verstehen! Ich sage schon mal Danke:-)))

  23. Dani Ela sagt:

    Hallo,
    meine Oma hat vor ein ein halb Jahren ihr Haus verkauft und allen Enkeln 1000Euro geschenkt.
    Jetzt wurde sie ins Heim gesteckt und musste alle Karten offen legen wo denn das ganze Geld hin gegangen ist und das Sozialamt fordert nun von jedem diese 1000Euro zurück.
    Ich habe das Geld damals für einen Urlaub ausgegeben.
    Wie ist jetzt die Lage? Müssen wir Enkel nun alle das Geld zurück zahlen?
    Danke im vorraus.

  24. Froschi2010 sagt:

    Hallo wieder alle “Geschenkgeschädigten” miteinander, ich hoffe ihr habt den Sommer gut überstanden? Ich melde mich zurück und nutze die Gelegenheit gleich, eure 2 Nachfragen beantworten:

    @lucykantara: Das ist wirklich eine schwere Situation, die du da gerade durchmachst, kenne ich auch wie das ist wenn man verlassen wird und es gibt wohl kaum eine Trennung, wo nicht dreckige Wäsche gewaschen wird, aber das ist wohl menschlich, wer weiß.
    Wegen dem Gerichtsverfahren, mit dem dir dein Ex droht, würde ich die Sache aber gelassen sehen und mich an deiner Stelle nicht einschüchtern lassen. Sofern er keine Beweise hat und du nichts unterschrieben hast, kannst du dich jederzeit darauf ausreden, alles geschenkt bekommen zu haben (was ja die Wahrheit ist). Auch würde ich die Geschichte mit den 500 Euro und dem monatelangen Schweigen dem Richter erzählen bzw. dass du anderweitige Dienste für die Gegenstände erbracht hast. Letztendlich werden die auf den hohen Gerichtskosten sitzenbleiben und dann erfährst du vielleicht doch noch eine Art von Genugtuung und kannst mit diesem unerfreulichen Kapitel abschließen. Dafür drücke ich dir die Daumen!

    @Dani Ela: Lies nochmal in dem Ausgangsartikel von dem Rechtsanwalt Brandau den Punkt 3.a, dort wird genau dein Fall abgehandelt:
    (Zitat)
    “‘(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.’
    Dabei liegt aber eine Bereicherung vor, wenn der Wert an sich noch vorhanden ist. Wer sich also ein Auto gekauft hat, in dem dieser Wert noch verkörpert ist, der ist nach wie vor bereichert. Nicht mehr bereichert ist man daher insbesondere bei sogenannten ‘Luxusausgaben’, also solchen Ausgaben, die man ansonsten nicht getätigt hätte, weil man sie sich nicht hätte leisten können. Ein typischer Fall ist eine Urlaubsreise, die im Umfang über das hinausgeht, was man sich sonst leisten würde. Das Gesetz belohnt also hier den Verschwender. Wer das Geld in Kaviar anlegt und diesen verspeist kann es verpulvern ohne Konsequenzen davon zu haben. Wer Geld hingegen für schlechte Zeiten zurücklegt muss es evt. herausrücken.”
    (Zitat Ende)

    Du solltest dem Sozialamt also mitteilen, dass du das Geld für einen längeren Urlaub ausgegeben hast und daher nicht mehr bereichert bist — die Wahrscheinlichkeit, dass du dennoch verklagt wirst, dürfte verschwindend gering sein, zudem ja wohl die Veräußerung des Hauses dem Amt wesentlich mehr mehr einbringen dürfte. Die anderen Enkel tun auch gut daran, die 1000€ so schnell wie möglich auszugeben bzw. bereits ausgegeben zu haben (falls keine Belege mehr von der Reise vorhanden sein sollten, kann man schonmal auf seine Vergesslichkeit und auf seine Geschwister als Zeugen berufen :-)

  25. tamara sagt:

    habe auch eine frage

    mein exfreund hat mir neue möbel in meine wohnung gekauft und gesagt sie sind ein geschenk
    jetzt will er sie wieder haben, hat er eine chance sie wieder zubekommen

  26. Froschi2010 sagt:

    @tamara: Um das hier halbwegs sicher zu beantworten, müsstest du erstmal klären, ob er im Besitz der Kaufquittungen für die Möbel ist bzw. irgendwas anderes schriftliches hat. Solange das aber nicht der Fall ist und du dir auch keine Ausfälligkeiten ihm gegenüber erlaubt hast (“grober Undank”), vieleicht selber noch Zeugen hast, die bei der Schenkung anwesend waren, bist du auf der sicheren Seite, sprich: Dann hat er höchstwahrscheinlich keine Chance.
    Lg froschi

  27. Liesa sagt:

    mein ex greund hat mir koncert karten geckenkt zum geburtstag.dasit jetzt ein jahrher und wir sind nicht mehr zusammen….er droht mir jetzt damit wenn ich ihm die karten nicht zurück gebe dann zeigt er mich wegen unterschlagung an…..ist das rechtens oder darf ich die karten behalten….er ist ja nich verarmt oder so.
    lg liesa

  28. Froschi2010 sagt:

    @liesa: Da hat er im wahrsten Sinne des Wortes ziemlich schlechte Karten. Mit der Anzeige will er dich offenbar nur unter Druck setzen, sie wird aber höchstwahrscheinlich ins Leere laufen, denn die Unterschlagung müsste er beweisen (z.B. dass er dir die nur leihweise überlassen hat, was aber üblicherweise nur bei größeren Geräten oder Autos Sinn macht, während das bei Konzertkarten ziemlich unlogisch ist und daher auch vor Polizei oder Gericht ziemlich unglaubwürdig ankommen dürfte). Deswegen solltest du das ganz cool nehmen und die Karten behalten.
    Auch wenn seine Leugnung der Schenkung zwar nicht ok ist, solltest du dich dennoch nicht zu Beleidigungen o.Ä. ihm gegenüber hinreißen lassen, da er sonst über den “groben Undank” einen zivilrechtlichen Hebel gegen dich in der Hand hat.
    Abgesehen davon: Bei den enormen Wartezeiten und dem langsamen Arbeitstempo unserer Justiz wäre das Konzert wahrscheinlich schon vorbei, bevor es zu einer endgültigen Klärung / Prozess etc. gekommen ist :-) (Sollte er zur Polizei gehen, wird man ihn dort wohl sowieso darauf hinweisen, dass er ja bei einem Zivilgericht auf Rückgabe der Karten klagen kann..)

    Alles Gute und noch einen schönen Sonntag,
    froschi

  29. Hallo, ich habe eine Frage und zwar:
    Eine Freundin von mir hat Geld für einen Führerschein zum 18. Geburtstag von Ihrer Tante geschenkt bekommen. Nun gab es leider Streit in der Familie und die Tante möchte Ihr Geld zurück haben.

    Hat Sie Anspruch auf Ihr Geld? Oder nicht? Eher nicht oder?

  30. Froschi2010 sagt:

    @EU-Führerschein: Ja, eher sehr unwahrscheinlich, besonders wenn nichts Schriftliches existiert. Manchmal werden in so einem Streit aber auch Dinge gesagt, die durchaus in den “groben Undank” fallen – da kommt es drauf an, was genau gesagt wurde und wer noch dabei war.
    Sollte sich die Freundin also in Zukunft verbal weitgehend “brav” verhalten, wird ihr sicher nichts passieren (von einer Verarmung der Tante innerhalb der nächsten 10 Jahre mal abgesehen). Falls es bei der Schenkung des Geldes keine Zeugen gab, kann man sich vor Gericht auch einfach ganz dumm stellen – schließlich trifft immer den Kläger die Beweislast, dass überhaupt etwas verliehen oder verschenkt wurde.
    Lg Froschi2010

  31. Cookie sagt:

    Hallo liebe Mitleidenden,

    ich hätte eine ähnliche Situation zu diesem Thema zu bieten.

    Folgendes: Ich habe mich Ende August nach einer etwas über 3-jährigen Beziehung von meinem Freund getrennt.

    Ende Mai schenkte er mir zu einer bestandenen Abschlussprüfung eine Digitalkamera im Wert von ca. 110 €.

    Nun fordert er diese zurück. Er will sie bei ebay versteigern um an etwas Geld zu kommen und droht mir auch mit rechtlichen Schritten, da er sich sicher ist mir groben Undank (gem. § 530 BGB) nachweisen zu können, da ich die Beziehung beendet habe. Außerdem wiederholt er wieder und wieder, dass ja sein Name auf der Rechnung stünde und nicht meiner.

    Er selbst ist Hartz IV (ab Anfang 2012 Bafög-) Empfänger, aber dadurch sicher nicht von Armut bedroht.

    Offenbar wäre er aber auch bereit, die Schenkung an mich zu leugnen.

    Eigentlich bin ich mir sicher, dass er mit einer Anzeige nicht besonders weit käme, aber ich wollte lieber mal nachfragen um sicher zu gehen.

    Liebe Grüße und besten Dank für euren Rat im voraus

    Cookie

  32. Froschi2010 sagt:

    Hallo Cookie,
    wie bei einem Fall weiter oben schon beschrieben, ist allein das Beenden einer Beziehung (ohne grobe Beschimpfungen etc.) noch KEIN grober Undank.
    Deine Bedenken sind aber auch nicht unbegründet, z.B. könnte er versuchen aufgrund der Rechnung Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten. Solltest du deswegen von der Polizei Besuch bekommen, bist du aber auf der sicheren Seite: Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl musst du niemanden in deine Wohnung lassen.
    Die Anzeige wird dann vermutlich vorläufig eingestellt und dein Exfreund auf den Zivilklageweg verwiesen werden. Dort hat er mit seiner Argumentation schlechte Karten, insbesondere wenn du Zeugen FÜR die Schenkung mitbringst. Lasse dich also nicht aus der Bahn werfen.

    Alles Gute,
    froschi2010

    • Willem sagt:

      Hi, Froschi,
      Deine Denkweise ist klasse. Bei Dingen, die mich nicht selbst betreffen, ist sie sehr ähnlich.
      Ich bin gerade dabei, ein paar (hihi) Sachen aus Familien/Beziehungs/Kinder – Verwicklungen zu klären.
      Dafür suche ich jemanden zum Brainstorming über das Ganze, weil ich böse erfahren mußte, daß meine emotionale Seite immer wieder die rationale verwässert hat.
      Also: Es geht um mind. 35.000.- €, als Berater würde ich dir bei Erfolg 10% vom Erreichten geben.
      Würde mich freuen, von dir zu hören. Mobil (rufe zurück) 1634229811, Wilhelm Heinrich Borone, Mindener Str. 22, 49084 Osnabrück.
      Wenn du das nicht annimmst, gib es bitte an Kumpels von dir weiter, die ähnlich klar strukturiert denken.
      Ciao, at´breve….etc.

  33. Sandra Ackermann sagt:

    Hallo zusammen,

    also, mein Freund hat mir am Sonntag ein Brille im Wert von 757 EURO gekauft. Ich hatte zuvor noch gesagt, das ich mir noch keine kaufen möchte, da ich das Geld nicht habe. Er hat gemeint, wir kaufen Dir eine. Er hat mit seiner Kreditkarte bezahlt und die Brille sollte nur vom Besten sein. Einen Tag drauf, dreht er am Rad, weil ich ihn reingelegt und seine Sachen durchwühlt hätte und so die Affären zuvor rausbekam. Ich meinte, das ich nur wollte, das er ehrlich zu mir ist usw. Dann meinte er, das wir es endgültig (innerhalb von 9 Monaten 6 x getrennt wegen den Affären) beenden und ich ihm doch 300 Euro zahlen solle (per SMS). Ich antwortete Ihm, das ich sie ihm auch ganz bezahlen könne (per SMS) in meinem ganzen Stolz. Jetzt überlege ich aber, was das soll, ich kann sie nicht bezahlen und er (hat richtig Geld) wollte sie mir kaufen. Was kann mir passieren. Ich würde sie ihm auch zurück geben. Müsste ich zahlen. Ist eine SMS rechtskräftig. Ich habe ihn nicht beschimpft, aber er mich.

    Viele Grüße und lieben Dank im voraus für die Rückantwort.

  34. Die Dumme sagt:

    Hallo Froschi2010,
    meine Mutter muss ins Pflegeheim. Sie hat ein Haus mit Schulden, das verkauft werden soll und folglich kein Geld mehr.
    Sie hat mir vor 7 Jahren zum Geburtstag einen Acker im Wert von 50.000 Euro geschenkt als vorzeitiges Erbe. Allergings wurde das nicht vom Notar beglaubigt. Da all meine Geschwister auch schon Grund und Geld erhalten haben.
    Das Geld haben wir für den Kauf einer neuen Heizung verwendet.
    Muss ich das Geld zurück geben um das Pflegeheim zu zahlen?
    Würde mich über eine kurzfristige Antwort freuen.
    Jetzt bin ich die Dumme….

  35. Froschi2010 sagt:

    @Die Dumme:
    Vielleicht siehst du das ganze ein wenig zu pessimistisch. Dem Grunde nach besteht natürlich ein Anspruch des Sozialamtes, sofern dieses dich oder deine Geschwister anschreiben sollte, aber allein durch Einlegen von Widerspruch, Verweis auf Geschwisterstreit, Restverwertbarkeit des Hauses etc., lässt sich das ganze Verfahren nach meinem Erachten möglicherweise solange geschickt verzögern, bis die 10-Jahres-Frist erreicht und überschritten wird.
    Existieren überhaupt irgendwelche Nachweise über die Zuteilung der Ackerteile an euch (Grundbucheintrag oder ähnliches?)
    Bei größeren Anschaffungen greift außerdem noch der ganz oben im Artikel erwähnte “Luxus-Paragraf” (anders wäre es, wenn du das Geld aufs Sparbuch gelegt hättest; es ist für Beschenkte also ratsam, Erträge umgehend auszugeben — sei es für Sachen zum Verbauen, Urlaube etc.; bei einem Auto ist es noch zweifelhaft und umstritten, ob die Ämter das pfänden dürfen)
    Eine Heizung ist aber eine sehr gute Anlage, besonders wenn du das nachweisen kannst: Niemand wird je verlangen, dass du die ausbauen und zurückgeben musst zur Finanzierung des Pflegeheims. Das wird also sicher anders geregelt werden.
    Wozu zahlen wir hierzulande auch seit Jahren in die Pflegeversicherung ein und haben 1994 sogar Feiertage dafür geopfert? (Beiträge steigen ständig, selbst als nicht-mehr-Kinderloser wird man allmonatlich kräftiger als früher abkassiert…)

    Fazit: So kann aus der “Dummen” doch noch die “Glückliche” werden :-)
    Ich wünsch dir, dass du schadlos aus der Sache rauskommst!

    PS: Übrigens ist die Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung juristisch “geheilt”, also nicht mehr nötig, wenn die Schenkung durchgeführt wurde (vgl. hierzu http://dejure.org/gesetze/BGB/518.html , Abs. 2).

  36. Die Dumme sagt:

    Hallo Froschi2010,
    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Aber so einfach ist es doch nicht. Habe heute einen Anwalt gefragt, der mich eigentlich sofort abgewiesen hat. Eine Schenkung muss natürlich zurück gezahlt werden, sagte er. Und mich gefragt, wer zahlt denn dann das Pflegeheim…das sind ja wir – die Mitbürger. Aber das wir auch unseren Teil dazu beitragen das konnte und wollte ich dann ihn nicht sagen.
    Im Grundbuchauszug steht der Käufer des Ackers drin. Und ich habe damals einen Scheck bekommen, den ich auf mein Girokonto eingezahlt habe.
    Soeben habe ich mit der Sozialstelle gesprochen und wir finden vielleicht eine Lösung, dass das Geschenk als Pflichtteil anerkannt wird. Schau`mer mal. Drücke mir die Daumen damit doch noch alles Gut läuft.
    Viele Grüße

  37. Sarah1974 sagt:

    Hallo,

    mein Freund und ich waren auf einem verkaufsoffenen Sonntag. Ich nein, ich will noch keine neue Brille, er komm wir kaufen Dir eine. Er verdient echt gut und hat auch jede Menge Geld, ich habe immer alle Geschenke oder Käufe die er für mich machen wollte ausgeschlagen und selbst immer viel bezahlt. Da dachte ich es ist ok, wenn ich das dann doch mal annehme. Einen Tag später ist Schluß (zum 5. Male obwohl ich dachte, jetzt ist alles anders). Er wollte zur Brille von über 700 EURO (er hat beim besten vom besten nur ja, machen lassen, wo ich schon gesagt hatte, das wird aber teuer, gesagt), 300 EURO bezahlt haben – dies hat er natürlich nur per SMS geschrieben. Ich natürlich in meinem ganzen stolz, das ich sie ihm auch ganz bezahlen könne, was natürlich nicht so gut funktioniert hätte. Dann meinte er auch gut und gab mir seine Konto-Nr. nach 3 Tagen meldete er sich wieder, wo das Geld bleibt, ansonsten storniert er die Zahlung von seiner Kredit-Karte und noch ein paar SMS hin und her und dann meinte er ich solle die 300 EURO überweisen und gut ist. Darauf bin ich dann eingegangen. Ich habe ihm die 300 EURO überwiesen. Jetzt möchte er das ganze Geld doch. Was kann mir passieren? Muß ich den Rest zahlen obwohl er geschrieben hat zahle 300 EURO und gut ist.

    LG,

    Sarah

  38. Marry John sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir da jemand helfen, ich habe von meiner Mutter während der Ehe 100000 € bekommen, wir haben beide aber schriftlich festgelegt , dass ich alleiniges Recht auf das Geld habe. Das Geld ist auch auf mein eigenes Konto gekommen. Davon haben wir ein Haus gekauft. Jetzt wo wir getrennt sind und wir das Haus verkaufen wollen , erhebt mein Nochmann Anspruch auf die Hälfte des geschenkten Geldes. Kann er das so ohne weiteres tun oder hat er imgrundegenommen gar keine Chance? Denn soweit ich weiss hat er nur auf den Zugewinn während dieser Zeit anspruch , jedoch nicht auf meine Schenkung.
    GLG Marry

  39. Die Dumme sagt:

    @Froschi2010,
    nun habe ich gute Nachrichten erhalten. Mein vorzeitiges Erbe wird als Pflichtteil von der Sozialhilfe anerkannt. Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Man muss nur offen und ehrlich sein…dann ist das Glück auf seiner Seite. Und das Beste noch, meine Mutter ist gut versorgt. Denn bei Demenz und Herzinsuffizienz ist früher oder später eine Rundumversorgung nötig.

    Viele Grüße …von der Glücklichen

  40. froschi2010 sagt:

    @Die Dumme:
    Na siehst du, ich hatte es dir doch gesagt, dass du noch die Glückliche wirst :) Was hattest du da nur für einen realitätsfern denkenden und pessimistischen Anwalt? (dass du rein juristisch nicht sonderlich gut dastehst, hatte ich ja dir hier auch bestätigt, aber wie soll man dir Geld wegnehmen welches du nicht hast?) Ich hoffe mal, du musstest für diese unterirdisch schlechte Rechtsberatung jetzt nicht auch noch Beratungshonorar zahlen…
    Für den Anwalt: Eine Schenkung selbst wird nie zurückgegeben, höchstens eine sogenannte “ungerechtfertigte Bereicherung”, falls die Schenkung nichtig war oder wird.

    @Sarah1974:
    Falls dein (Ex-)Freund dich verklagt und die Sache wirklich bei Gericht landet, hebe die SMS gut auf und leg sie dann dem Richter vor. Hohle Drohungen führen dann auch nur dazu, dass er selbst Ärger und Nachzahlungsaufforderungen bekommen wird, wenn er der Kreditkartenzahlung widerspricht. Ist doch eigentlich ganz einfach: Wer Schenkungsversprechen macht, sollte sie einhalten oder erst gar nicht machen. Zurückfordern ohne ganz triftigen Grund (eigene Verarmung!) geht nicht und ist in den meisten Fällen auch nicht erfolgreich. Ich denke, das wurde hier nun oft durch genug durchgekaut.

    @ Marry John:
    Sei mir nicht böse, wenn ich dir bei einem so hohen Streitwert und äußerst schwierigen Sachverhalt (Scheidung mit Zugewinn-/Verlustausgleich — eins der wohl schwierigsten Gebiete des ganzen Zivilrechts!) nicht helfen kann. Dies solltest du am besten mit demjenigen Juristen/Anwältin deines Vertrauens besprechen, der/die dich sowieso in dem ganzen Scheidungsprozess begleiten darf und muss.
    Für eine unverbindliche und kostenlose Meinung kann man natürlich auch schon vorab mal Jurastudenten an der nächstgelegenen Uni fragen…. ich geh mal ganz stark davon aus, dass es dazu mehrere konträre Ansichten geben wird.
    LG froschi

  41. jenny871 sagt:

    Hallo!Ich bin auch in so einer doofen Situation!
    Ich bin vor drei Monaten umgezogen und meine Freundin hat mir ihr altes Sofa und Sessel und Tisch geschenkt. Ich hatte ihr meinen Zweitschlüssel gegeben, falls mal etwas ist. Diesen möchte ich nun zurück. Sie besteht darauf “Schlüssel gegen meine Möbel”.
    Nun habe ich das Schloss austauschen lassen, brauche aber dennoch den Schlüssel für die Haustür unten (Mehrfamilienhaus).
    Denn wenn ich mal ausziehe, darf ich sonst die Schlosswechselkosten etc. für den Vermieter übernehmen.
    Wir hatten schon einmal Streit, wo sie auch ihre Möbel zurück verlangte, dann vertrugen wir uns wieder udn sie schrieb mir per sms auf meine Frage ob sie die Möbel trotzdme wiederhaben will “Nein, es sind deine Möbel und bleiben deine!Ich wollte nur etwas gemeines sagen” etc. Diese SMS habe ich gespeichert.
    Kann sie mich auf Unterschlagung verklagen?!

  42. Malerknecht sagt:

    Weltklasse Seite,
    vieleicht könnt Ihr mir/meiner Tochter helfen?

    Folgende Situation:
    Die Urgroßmutter meiner Tochter (inzwischen verstorben)
    legte kurz nach der Geburt meiner Tochter ein Sparbuch an. 1.07.2001. Außerdem bekam meine Tochter noch ein LBS-Vertrag finanziert. Die monatlichen Zahlungen der Urgroßmutter beliefen sich auf 51€. Als die Oma ins Heim kam, ließen meine Frau und Ich die Zahlungen sofort einstellen. Die Oma konnte die Heimkosten nicht bezahlen, also sprang das Sozialamt ein.
    Sozialhilfe nach SGBXII sowie Pfelgewohngeld.
    Am 29.05.2010 wurden die Rückforderungsansprüche ans Sozialamt übergeleitet. Das Amt verlangte den gesamten Betrag von 3381,69€ zzgl. Zinsen zurück. Vor Gericht haben wir in erster Instanz verloren. Wir (Meine Tochter 13 Jahre) sollen alles zurückzahlen. Der Anwalt argumentierte zwar auf Anstandschenkungen nach BGB §534. Dem wurde nicht stattgegeben. Kann es sein, das man sogar von den Urenkeln das Geld zurückfordern kann? Kann auch verlangt werden das man einen bestehenden Bausparvertrag kündigt?
    Wir waren so naiv und haben alles offengelegt, bzw. alles über die Konten laufen lassen. Ich finde es eine Frechheit wenn man Beträge in so kleiner Höhe von den Enkeln/Urenkeln zurückfordert.
    Meine Frage ist ob man in Berufung gehen sollte ?

    Vielen Dank in Vorraus

  43. sascha 2004 sagt:

    Ich brauch da mal Hilfe.

    Ein Nachbar von mir hat eine uneheliche Tochter die nunmehr volljährig geworden ist. Der Vater meines Nachbarn hat vor vielen Jahren für seine Enkeltochter gespart. Nach seiner Aussage so ca. 5000 €. Die Enkeltochter hat nie Kontakt zu Oma und Opa gesucht. Vater meines Nachbarn hat das Sparbuch behalten und gut verwahrt. Er denkt gar nicht daran es auszuhändigen. Nunmehr hat die Tochter meines Nachbarn, auf die Herausgabe des Sparbuchs geklagt. Der Vater meines Nachbarn, somit der Opa, weigert sich das Sparbuch herauszugeben und spricht sogar von groben Undank. Hat er da eine reelle Chance, die Herausgabe bis zu seinem Tod hinauszuzögern? Der Vater meines Nachbarn will das Geld nach der Aussage meines Nachbarn nicht behalten, sondern nur erreichen, dass es nicht jetzt, wie mein Nachbar sagt, in die Hände der Enkeltochter fällt sondern erst zum Zeitpunkt seines Todes oder bei Geburt eines Urenkels.

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  45. Susi sagt:

    Hallo,

    mein Fall ist zuvor ähnlich vertreten, jedoch nicht identisch.

    Ehemaliger Lebensgefährte hatte mich mehrfach betrogen, daraufhin erfolgte die Trennung durch mich.
    Er bekam eine zweite Chance und wollte mir mit einem Kredit unter die Arme greifen, ja scheinbar im Nachhinein kaufen.
    Die gleiche Naivität bescherte mir nämlich einen großen Schuldenberg zuvor für ein Auto eines Exfreundes, welches ich alles auf meinen Namen laufen lies und zum Dank mit Unfallkosten etc. sitzen blieb.
    Er wollte mir das Geld schenken (3000 €), wie bereits erwähnt um um meine Gunst zu buhlen, ich mit immerhin noch etwas Ehrgefühl in mir, wollte ihn irgendwann, sollten mir finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, etwas zurück geben. Hin her…”nein brauchst Du nicht!” – ” doch möchte ich aber”…
    Lange Rede kurzer Sinn…

    Er betrog mich wieder einige Male, ich zog den endgültigen Schlussstrich.
    Trotz seiner Fehler, war sein Stolz gekränkt verlassen zu werden.
    Zu dem sei an dieser Stelle erwähnt, ich gehöre zu derart Frauentyp, die sich kleinlaut zurück ziehen.
    Nun hatte er mich mehrfach angeschrieben und forderte plötzlich eine absolut utopische Summe von mir zurück, so total blöd wie ich bin bat ich ihn mehrfach um Unterlagen da diese Summe für mich nicht nachvollziehbar war, er kam dem nicht nach.
    Zu diesem Zeitpunkt erlitt ich ein Burnout und befand mich in Behandlung, bat ihn (schriftlich) dieses vernünftig zu klären (er wird immer gleich ausfallend), da ich momentan nicht zurechnungsfähig sei.
    Jetzt mittlerweile schreibt er mich wieder an und droht mir mit einem Rechtsanwalt, da er ja die Kontoauszüge hat.
    Er ist so ein fieser Kerl, oder bin ich selber Schuld, weil ich ihm “irgendwann, wenn ich kann” zurück geben wollte aus freiem Willen?
    Steht hier nicht Wort gegen Wort? Klar mal davon ab das es mir nicht möglich ist, möchte ich ihm auch nichts wieder geben.
    Momentan beziehe ich Alg II, also finanziell siehts immer noch nicht besser aus und habe zudem ein kleines Baby alleinerziehend zu Haus.
    Bin für jeden Rat sehr dankbar, denn einen Rechtsbeistand kann ich mir auch nicht leisten.
    Liebe Grüße

  46. Stella sagt:

    Eine frage bitte… wenn ich von einer freundin 2 kleider geschenkt bekomme und mich dann paar wochen mit ihr zerstreite und sie dann die kleider zurückvordert und sagt sie hätte sie mir nie geschenkt wer ist dann im recht? wem gehören die kleider dann wirklich ihr oder mir?

  47. großerkerl sagt:

    Ich habe folgendes Problem:
    Mein Bruder und ich haben von unserem Vater 2001 eine Schenkung erhalten.
    Ich habe das elterliche Haus geschenkt bekommen und mein Bruder 50 %
    eines Miethauses welches meinem Vater gehört. Ferner sollte er 50.000 DM
    bekommen. Es wurde ein Notartermin wahrgenommen, hier wurden vereinbart das mein Bruder diese 50.000 DM erst nach der Verhandlung wegen dem Kredit den Vater aufgenommen hat bekommt. Mein Bruder ist jedoch direkt zur Hausbank gefahren und hat sich das Geld Bar auszahlen lassen. Er hatte jedoch keine Bankvollmacht !!! Mein Vater merkte die Abbuchung leider erst nach drei Wochen als er mit seinem Kreditbearbeiter den Kredit verhandelt wollte. Da mein Vater keinen Ärger machen wollte, hat er es auf sich sitzen
    lassen und keine Strafanzeige gegen meinen Bruder erstellt.

    Nun meine Frage, welche Möglichkeiten gäbe es jetzt eventuell die Schenkung rückgängig zu machen. Zwischenzeitlich wurde eine weitere Urkundenfälschung begangen die jedoch nicht meinen Vater betrifft sondern mich.

    Mein Bruder setzt meinen Vater unter Druck das er die zweite Hälfte des
    Miethauses bekommt und ich als böser Junge (dank der Urkundenfälschung meines Bruders) nicht in der Lage wäre das Erbe anzunehmen.

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  49. annonymus sagt:

    opa hat geld zusammen gespart um seine schulden zu zurück zu zahlen die er in der familie hatte und das war zinslos war geliehen
    nun will das pflegehein das geld angeblich wegen schenkung
    die summe ist kaum der rede wert würde eh im heim nur 2 monate reichen
    muss man das geld zurück geben als bruder

  50. Freddi sagt:

    mein Problem ist folgendes:
    1992 ist meine Tochter geboren worden, meine damaligen Schwiegereltern ( beide mittlerweile vestorben) schenkten mir und meiner Frau( 1998 verstorben ) zur Geburt 5000 DM. Dieses haben wir damals in einem Sparkassenbrief auf dem Namen meiner Tochter angelegt, nach dem Tode meiner Frau war ich alleinberechtigter der Anlage. Januar 2001 habe ich wegen finanzieller Schwierigkeiten die Anlage gekündigt. Jetzt wo meine Tochter volljährig ist fordert Sie die Heraugabe des Geldes über einen Anwalt, wo ich diese Verpflichtung anerkennen soll. was soll ich tun?
    MFG
    Freddi

  51. Freddi sagt:

    Hab noch was vergessen,
    in letzter Zeit bekomme ich bei Facebook von meiner Tochter so Nachrichten wie Ich wäre der dreckigste Mensch den Sie jemals kennengelernt hat, wobei ich sagen muß, das ich schon seit 3 Jahren starke Differenzen mit ihr habe.

    MFG
    Freddi

  52. nbssst sagt:

    Hallo alle zusammen,
    verzwickte Situation:
    Exmann zahlt seit okt. 2010 keinen Unterhalt für seine 16-jährige Tocher. Bekommt zu Weihnachten und Geburtstag einen Roller und eine I-Phone geschenkt.

    Mutter verklagt Ex im Namen der Tochter zu Unterhalt und Rückzahlung des offenen Unterhaltes.

    Ex und seine neue wollen I-phone und Roller die geschenkt wurden wieder. Geht das???

    VG nbssst

  53. Ninobi sagt:

    Moin,

    vielleicht kann man mir hier ja etwas weiter helfen. Also ich muss etwas weiter ausholen und versuche es so kurz wie möglich zu machen.

    Aug. 2003 hatte mein Vater einen Arbeitsunfall der einen Kompletten Querschnitt ab Hals abwärts nach sich zog. Seine 2. Frau hatte eine Unfallversicherung bezahlt die im Frühjahr 2004 in Leistung trat. Zum einen gab es 407000 € Unfallsumme und eine monatliche Rente von 1500 €.
    Zum Zeitpunkt des Unfalls gab es nur ein Konto und zwar das der 2. Ehefrau, das Gehalt meines Vaters ging darauf ein ebenso wie ihre Renten.
    Im Okt. 2003 erteilte mein Vater mir eine notarielle Generalvollmacht über den Tod hinaus damit ich mich um seine Angelegenheiten kümmern konnte in Bezug auf BG, BG Rente, LVA Rente usw. Da er noch in der Klinik lag habe ich um alles regeln zu können ein Konto eröffnet das zu seiner Verfügung war. Leider haben wir es aufgrund immer widerkehrender Infektionen und KH Aufenthalte nie geschafft seine Ausweisdokumente zu erneuern so das dieses Konto nie auf seinen Namen umgeschrieben wurde. Es lief bis zu seinem Tod auf meinem Namen mit einem Eintrag das es für ihn geführt wird. Ab diesem Zeitpunkt gingen alle Zahlungen der BG und LVA auf eben dieses eingerichtete Konto.
    Ungefähr zur selben Zeit wurde durch die Tochter der 2.Ehefrau eine Betreuung eingerichtet für diese da sie an Demenz litt/leidet.
    Die Betreuerin hat dann auch den leistungsanspruch bei der Unfallversichung geltend gemacht und das Geld wurde auf das Konto der 2.Ehefrau überwiesen. Mir ist nur eine schriftliche Anweisung meines Vaters bekannt nach der die Betreuerin das Geld auf den Namen meines Vaters und seiner 2. Ehefrau anlegen sollte. Desweiteren soll es eine Übereinkunft geben das die Rente zur Hälfte dem Unterhalt der 2. Ehefrau dient und die andere Hälfte zur Deckung der von ihr getragenen Kosten für meinen Vater.
    Was das anlegen auf beider Namen anbetrifft so ist dies nie passiert, sondern es wurde nur auf ihren Namen angelegt.
    Beide waren verheiratet haben aber keinen Ehestandvertrag gemacht und haben somit der gemeinschaftlichen Güterstand, was letztlich doch bedeutet das alles was auf ihrem Konto ist und alles was auf seinem Konto ist als Gemeinschaftliches Vermögen anzusehen ist, oder ?
    Somit wäre eine Quotelung nach Gesetz im Erbfall also 50% Ehefrau und je 25% Kinder (2 Kinder des Erlassers) doch korrekt ?
    Oder gibt es da jetzt eine Ausnahme weil seine 2. Ehefrau eine richterlich eingerichtete Betreuung hat ?
    Zusätzlich sollte ich noch ergänzen das die ursprüngliche Betreuerin ihr Amt abgegeben (gezwungener Maßen, es gab Unregelmäßigkeiten) und das ich auf Wunsch meines Vaters diese Betreuung übernommen habe. Ausserdem wurde vom Gericht da ich ja auf Erbe bin ein Ergänzungsbetreuer bestellt für die Erbschaftsangelegenheiten. Und es gibt noch einen Rechtspfleger den ich bisher nur als Schnittstelle zwischen Gericht und Betreuer betrachtet habe, was aber wohl nicht so zu sein scheint.
    Eine Erkundigung beim Nachlassgericht hat ergeben das wir, da es keine Immobilien gibt, keinen Erbschein benötigen. Zudem wurde mir mitgeteilt das ich als Inhaberin mit der Generalvollmacht meines Vaters die über den Tod hinaus geht eigentlich alles alleine regeln könnte, eigentlich trotzdem hab ich meinen Regelungsvorschlag beim Betreuungsgericht vorgelegt bzw. beim Rechtspfleger worauf hin der Ergänzungsbetreuer bestellt wurde.
    Ich weiß ist irgendwie kompliziert und ich hab auch einen Anwalt aber meiner Erfahrung nach ist es immer gut vorbereitet zu sein wenn man mit diesem das nächste Gespräch hat. Bisher haben wir über einen Pflichtteilsergänzungsanspruch mit dem Ergänzungsbetreuer verhandelt und sind uns auch einig geworden. Doch jetzt schießt der Rechtspfleger quer und erklärt diesen augehandelten Anspruch für zu hoch. Da der Ergänzungsbetruere ja wohl nur zum Zeitgewinn da war stehe ich vor der Frage wie weiter verfahren werden sollte und wie die Rechtssituation denn jetzt wirklich aussieht für mich.
    Welche Rechte habe ich ?
    Darf ich Einsicht in die Betreuungsunterlagen verlangen um meinen Anspruch zu belegen und korrekt auszurechnen ?
    Muss ich das überhaupt wenn doch eine Gütergemeinschaft bestanden hat ?

    Danke und VG

  54. Fragerin sagt:

    Liebe juristisch versierte Leute,
    ich wäre sehr dankbar, unter euch jemanden zu finden, der bei diesem konkreten Fall besser Gedanken aneinander fügen kann als ich und noch dazu über juristisches Know-How verfügt.

    Welche(n) Vorteil(e) bringt es einem Menschen, die Hälfte eines erworbenen Grundstücks (Baugrund) einem anderen, nicht verwandten Menschen mittels Schenkungsvertrag zu schenken, wieso tut man das, was bringt es einem, was ist die Motivation dafür, was ist der persönliche Bonus daran, was alles könnten Gründe für eine solche Entscheidung sein?

    (z.B. um Genehmigungen/Bewilligungen für eine Umwidmung zu erhalten, die man sonst nicht kriegen würde etc., da ich mich nicht auskenne, fallen mir eben nicht mal Möglichkeiten für Beispiele ein)

    Lieben Dank!

  55. anne sagt:

    Für Hilfe wäre ich dankbar: Ich habe eine Schwiegermutter und Schwägerin, die sich nach dem Tod meines Schwiegervaters um optimale Vermögensstruktur auf Ihrer Seite bemühen. Zuerst wurde versucht mit einem gemeinsamen Testament den anderen Partner zum alleinigen Erben zu machen, ohne Pflichtteilanspruch der drei Kinder. Dieses Testament wäre wohl eigentlich ungültig gewesen, da man den Pflichtteil nicht ausschließen kann, mein gutmütiger Ehemann hat aber gegenüber dem Amtsgericht das Testament akzeptiert mit den Worten (zu mir), das Haus bleibt uns dreien sowieso und das Geld soll meine Mutter zur Verfügung haben, sie wird es schon gerecht verwenden. Ich nehme nicht an, dass seine Geschwister das Testament anerkannt haben, es wurde nicht darüber gesprochen, auch nicht wieviel Geld zusätzlich zum Haus da war. Nach einigen Monaten wurde das Haus auf meinen Mann und seine Geschwister überschrieben – Wunsch der Mutter, angeblich um Erbschaftssteuer zu sparen (gelogen). Zwischenzeitlich wurde immer von ihr nach unseren finanziellen Verhältnissen gefragt, worauf ich den Verdacht habe, dass sie all Ihr Geld – müssen mindestens 100.000 Euro gewesen sein, das schließe ich aus verschiedenen Äußerungen, an ihre Tochter oder deren Sohn geschenkt hat. Grund war wohl irgendwie, dass er oder sie genug Geld haben sollten um meinen Mann auszuzahlen?
    Nun erweist sich aber, dass die 86jährige Mutter Unterhalt benötigt und wohl in ein Heim gehen möchte. Die Tochter wird sie nicht versorgen. Die Heimkosten sollen die drei mit dem Haus beschenkten Kinder übernehmen. Sie bestreitet über eigene Geldmittel zu verfügen, natürlich bestreitet sie auch etwas verschenkt zu haben und die Geschwister etwas erhalten zu haben.
    Es wurde angedeutet, dass mein Mann, sollte er sich nicht beteiligen von seiner Schwester “eine Rechnung erhalten würde”. Und da die Schwester nicht nur über das geschenkte, sondern auch über erheblich eigenes Vermögen verfügt, wird sie immer in der Lage sein, die Unterhaltskosten (in welcher Höhe gerechtfertigt?) zu übernehmen und weiterzuberechnen. Mein Mann und ich sind nicht in der Lage Unterhaltskosten zu übernehmen, da unsere Kinder studieren, ich nicht berufstätig bin und wir über kein Vermögen (nach Schuldenabzug) verfügen. Ferner will mein Mann in vier Jahren in Rente gehen, die Hausübertragung ist aber erst 5 Jahre her. Frage: Ist es richtig, dass das Verschenken des Geldes, falls es nach Hausübertragung erfolgte zuerst zum Unterhalt wieder herangezogen werden müßte (sofern man das irgendwie nachweisen kann)? Ferner wäre es denkbar, dass wir durch Aufnahme neuer Kredite die auch zu meinen Lasten wären Unterhaltszahlungen leisten würden, nach Renteneintritt aber nicht mehr in der Lage dazu wären, der Hausanteil trotz jahrelanger Zahlungen zurückgefordert werden könnte, sofern bei Renteneintritt und Zahlungsunfähigkeit meines Mannes keine 10 Jahre vergangen sind? Kann die Schwester Kranken- und Unterbringungskosten in beliebiger Höhe von meinem Mann fordern? Wenn man der Unterhaltspflicht entgehen möchte und die Schenkung zurückgeben möchte, ist dann die Mutter gezwungen dies wieder anzunehmen oder kann sie das verweigern und die Schwester per Rechnungsstellung diesen Hausanteil pfänden oder sonstwie für sich beanspruchen? Bei Rückgabe an die Mutter bestünde ja wohl wieder Plichtteilsanspruch und für meinen Mann keine Unterhaltsverpflichtung (auch wenn sie vom Hausanteil nicht geldlich profitieren kann, oder nur schwer?). Ein Einwand, dass sie ihre Notlage selbst herbeigeführt hat, indem sie ihr Vermögen verschenkt hat ist wohl schwach, wenn seither 5 Jahre vergangen sind und ja auch mein Mann – wenn auch ungleich geringer – durch den Hausanteil beschenkt wurde? Mir scheint, das dies nun ein unglaubliches Mittel ist zu erreichen, dass ein Enkel oder ein Kind alles, sowohl Geld als auch Haus erhält und der Sohn, dessen Ehefrau man nicht riechen kann nicht einmal mit dem Plichtteil davonkommt. Zudem kann man ja immer unschuldig tun und sagen, die hättest ja den Hausanteil bekommen können, wenn Du alleine und nicht verheiratet wärst, dann hättest Du auch genügend Geld um mich zu unterhalten, also selbst schuld. Mir scheint, dass der Einwand, dass mein Mann keine Zahlung an sie leisten kann ohne unseren Unterhalt zu gefährden nicht zählt, da der Unterhalt durch die Rückgabe eines Hauses, mit dem man nichts anfangen kann, das also nur im Grundbuch steht, seine Unterhaltslage ja nicht tangiert. Und dass er nicht in der Lage ist nach Unterhaltsbestimmungen Unterhalt an seine Mutter zu leisten spielt bei Geschenken wohl keine Rolle? Gibt es also keinen Weg für meinen Mann am Vermögen Haus plus Geld seiner Mutter etwas beteiligt zu sein, wenn er nicht in der Lage ist Zahlungen an sie zu leisten. Wenn er den Hausanteil zurückgibt, (den die Mutter höchstwahrscheinich sofort weiterverschenken wird), läuft dann wieder die 10Jahresfrist, so dass er 10 Jahre nicht belangt werden kann, sondern der Beschenkte zahlen muß? Kann die Schwester einfach die Zahlung übernehmen und meinen Mann “in den Griff” nehmen? Dies scheint beabsichtigt. Viele Fragen, ich wäre froh um Antwort.

  56. Geschenktes Auto sagt:

    Meine Mutter hat mir vor Jahren das Geld für ein neues Auto abheben lassen (sie lebte seit 2005 im Altenheim). Ich habe die Kontovollmacht. Vor 3 Jahren habe ich das Auto für 20.000€ dann gekauft. Sie wollte mir was gutes tun, weil ich alles für sie erledige, sie zum Arzt bringe usw. Ich habe auch für sie von ihrem Konto immer wieder eingekauft oder Geld abgehoben, damit sie zum Friseur etc. gehen konnte. Belege habe ich dafür keine mehr, ich wußte bis gestern auch nicht, daß ich da welche brauchen könnte. Nun ist meine Mutter im letzten Herbst verstorben und meine Schwester will auch einen Anteil vom Auto haben. Muß ich ihr das Geld auszahlen? Wie ist das mit den anderen Geldbeträgen? Sie hat sich nie um etwas gekümmert und alles mir überlassen. Nicht einmal bei der Beerdigung war sie da.
    Was kann ich jetzt tun?

  57. Christian sagt:

    Hallo,

    bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen. Vielleicht kann mir jemand einen Tip mal geben? Fangen wir mal mit der Geschichte an:

    Person A ging mit Person B eine Beziehung ein und lieh Person B Geld für Autoreperatur und Zahnarzt. Das ganze machte Person A aber nur unter gewissen Voraussetzungen das sie dann zusammen ziehen und sich eine gemeinsame Zukunft aufbauen wollten. Wurde auch von Person B so gesagt und zugesichert. Das mit dem Geld wurde mündlich vereinbart weil Person A ja der anderen Person vertraut hatte. Nun hatte Person B von heut auf morgen den Kontakt zu Person A abgebrochen ohne Gründe. Person A wollte daraufhin das geklärt haben mit dem Geld. Worauf dann nach kurzer Zeit ein Brief von einem Anwalt, welchen wohl Person B beauftragt hatte, bei Person A ankam. Da stand dann drin das Person A jeglichen Kontaktversuch per Mail, schriftlich & SMS zu unterlassen hat an Person B. Und das Person A seine Forderungen geltend machen solle. Das hat Person A auch mitgeteilt und eine Auflistung der Beträge, sowie gesagt das es Zeugen gibt und auch diverse SMS. So wurde Person A damals per SMS mitgeteilt das Person B ja im Jahr 2011 jeden Monat ca. 400€ zurückzahlen möchte damit das geliehene Geld ganz schnell aus der Welt geschafft wird. Im Januar diesen Jahres kam dann noch eine SMS das Person B erst ab April etwa anfangen kann mit dem Geld zurück zahlen. Und kurz darauf kam dann eben dieser besagte Brief von einem Anwalt. Wenn jetzt Person B behaupten sollte das Person A ihr das Geld geschenkt hat, was aber ja nicht stimmt, kann dann Person A das “angebliche Geldgeschenk” zurück fordern nach

    § 530 BGB Widerruf der Schenkung

    (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

    (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

    Kurzum, Person A ( ich ) will mein Geld zurück haben, da ich seit Oktober 2011 ohne Arbeit leider bin und auch noch krankgeschrieben. Was & wie kann ich tun?

  58. Mimi sagt:

    Hallo zusammen,
    ich bräuchte dringend Rat, vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich habe gestern ein Schreiben vom Sozialamt bekommen indem stand, dass sie die Schenkung die Ich von meinem Opa letztes Jahr bekommen hab wieder rückerfordern da er ins Pflegeheim muss und er nicht das Geld dazu habe dies zu bezahlen. Nun ja ich habe dieses Geld nicht mehr, bzw hat er mir das Geld geschenkt damit ich mir ein Auto kaufen konnte. zudem find ich es total unfähr jetzt damit zu kommen mir das Geld wieder weg zu nehmen, da ich das Geld schlicht und weg nicht mehr habe, nicht erwerbstätig bin und ich nicht wüsste wie ich mir das Geld verdienen sollte, da ich Studentin bin und selbst schon Probleme habe mir das Studium zu finanzieren. und warum geht das Sozialamt zu mir, also zu seiner Enkelin und nicht zu seinen Kindern und holt da das Geld?. Außerdem würde das mein Opa nie wollen, dass man mir das Geld wieder weg nimmt, ich mein Geschenkt ist geschenkt und er hats mir damals geschenkt weil ich selbst kein Geld hatte.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)
    Grüsschen :)

  59. eddy barca sagt:

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