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Viele werden annehmen, dass man in Deutschland erst ab 18 Jahren, also ab Eintritt der Volljährigkeit, heiraten darf. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Die diesbezügliche Regelung findet sich in in § 1303 BGB:§

§ 1303 BGB Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Eine 16jährige kann daher auch in Deutschland einen 18jährigen heiraten (und andersrum), wenn das Familiengericht dies erlaubt. Es muß aber ein konkreter Sachverhalt vorliegen, der dazu führt, dass in diesem Fall eine Ausnahme zu machen ist. Maßgeblicher Punkt ist dabei das Wohl des Minderjährigen. Demnach kommt es darauf an, ob das Kind die für eine Ehe erforderliche Reife hat und die beabsichtigte Ehe Bestand verspricht. Es ist demnach durch das Gericht eine Prognose anzustellen, die insbesondere berücksichtigen muß, ob Zweifel an dem Bestand der Ehe bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage besteht. Weitere Gründe gegen eine Erlaubnis können zB ein großer Altersunterschied oder die Herkunft aus einem ganz anderen Kulturkreis sein. Liegen die Voraussetzungen aber vor, ist die Befreiung zu erteilen. Das Gericht hat insoweit trotz des Wortlauts der Vorschrift kein Ermessen. Die Chancen für die Erteilung einer Erlaubnis stehen dennoch schlecht. Meist werden die Paare schon aufgrund des Alters noch nicht lange zusammen sein, was gegen den Bestand der Ehe spricht. Die Paare sollten sich denmach gute Gründe überlegen, warum sie bereits jetzt heiraten müssen und nicht die Volljährigkeit abwarten können.

Die Heirat ist dann sogar gegen den Willen der gesetzlichen Erziehungsberechtigten, also der Eltern möglich. Widersprechen diese kann sich das Gericht darüber hinwegsetzen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht. Trifftig können dabei nur solche Gründe sein, die dem wohlverstandenen Interesse des Minderjährigen, und nicht den Interessen der Eltern oder anderer Personen dienen.

54 Responses to “Ehemündigkeit - ab welchem Alter darf man in Deutschland heiraten?”

  1. LesenistvonVorteil sagt:

    Hm.
    1) Man kann, wie es geschrieben steht, auch ohne Einwilligung der Eltern heiraten, sofern das Familiengericht zustimmt und einer der beiden Ehepartner bereits volljährig ist. Sollten beide bereits volljährig sein, ist weder die Erlaubnis der Eltern noch die Erlaubnis des Familiengerichts notwendig.

    2) Wenn man selbst im Ausland lebt, und jemanden aus dem Ausland heiraten will: Das hier ist die Deutsche Rechtslage, gültig also in Deutschland. Für z.B. die Schweiz gilt eine andere Rechtslage.

    3) Man kann mit 16 Jahren auch schon mit einem 60-jährigen zusammen sein, legal. Ebenfalls ist der Sex zwischen den beiden Partnern legal. Diese Seite kann da ein paar fragen, ab wann es legal ist, eventuell bereinigen: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

    4) Noch eine kleine Frage, die bereits gestellt wurde: Warum habt ihr es so eilig zu heiraten? Wenn man schwanger ist und bereits ein paar Jahre mit dem Freund zusammen ist, okay, kann man einsehen. Aber eine 1-2 jährige Beziehung ist zumindest aus meiner Sicht und Erfahrung noch nicht lange genug, um den Fortbestand der Ehe zu garantieren, erst recht wenn man erst, wie manchmal hier angegeben, 15 ist und erst noch 16 wird. Lieber bis zur Volljährigkeit warten, gibt euch selbst mehr Sicherheit in eurer Beziehung - und es löst das Problem mit dem Gericht.
    Übrigens: Schonmal an die Kosten gedacht, wenn eure 2-jährige Beziehung mitsamt Hochzeit dann kurze Zeit zu Bruch geht? Eine Scheidung ist meist nicht ganz billig. Also noch einmal, lieber bis zur Volljährigkeit warten, mit vorschnellen Entscheidungen ist keinem von euch geholfen.

  2. goldkind sagt:

    sehr schön zusammengetragen. sehr informativ. man sollte grundsätzlich ab 18 heiraten können. Gewisse persönliche Reife kann man nur durch Alter versuchen zu filtern… :)

  3. Mjay sagt:

    Huhu…
    Also ich bn 16 Jahre alt und habe beteits ein Baby….bin mit meinem Freund schon 3 Jahre zusammen und wir haben schon geheiratet =)
    Es läuft auch alles ganz gut =)
    Also ich finde es ist jedem selber überlassen immer hin läuft die Beziehung bei jedem anders =)

    Trotzdem finde ich die Kommentare die ihr hier schreibt prima =)

  4. chuchu sagt:

    hallo
    ich habe mal eine frage und zwar:
    ich möchte mit 18 heiraten mein freund wohnt zurzeit in london aber nur mit einem 2-jährigem visum er hat dort studiert und arbeitet auch dort gebürtig kommt er aus pakistan und hat auch natürlich pakistanische staatsangehörigkeit.jetzt ist meine frage wenn wir in einem jahr heiraten wenn ich dann 18 bin , kann er dann weiter in london leben sodass wir uns wenigstens noch besuchen können?oder muss er dann wenn sein visum abgelaufen ist wieder zurück nach pakistan? oder kann er nach deutschland kommen?
    hoffe ihr könnt mir helfen
    lg

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