Das OLG Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle 2010 veröffentlicht. Die Düsseldorfer Tabelle 2010 gilt für Kindesunterhalt ab dem 01.01.2010. Wie immer sind auch weitere Hinweise zur Berechnung von Unterhalt enthalten.
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 kann hier heruntergeladen werden:
- Düsseldorfer Tabelle 2010
- Düsseldorfer Tabelle 2010 – direkt vom OLG Düsseldorf
Zudem ist eine Vergleichsberechnung für Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 bzw. Düsseldorfer Tabelle 2009 vorhanden.
- Düsseldorfer Tabelle 2010 Vergleich 2009
- Vergleich Düsseldorfer Tabelle 2009 - 2010 – direkt vom OLG Düsseldorf
Hi,
ich finde das das Verhältnis zwischen Besserverdiener und der 1. Gehaltsstufe absolut nicht stimmt. Ich kann mich darüber jedes Jahr aufs neue aufregen. Wie kann es sein, dass jemand mit bis 1500 Euro Nettoeinkommen für ein, wie in meinem Fall, 9 jährigen Kind 272 Euro Kindesunterhalt zahlen soll und jemand, der das doppelte verdient, also bis 3100 Euro Nettoeinkommen, würde nur 345 Euro bezahlen (Kindergeld in beiden Beispielen Hälfte angerechnet).
Danke für die diese gerechte Verteilung.
[...] aktualisiert worden. Mit den Süddeutschen Leitlinien 2010 ist nunmehr der neuste Stand der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Die Süddeutschen Leitlinien sind in dieser Fassung ab dem 01.01.2010 [...]
[...] Die Unterhaltsleitlinien 2010 des OLG Köln berücksichtigen die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 und sind damit auf dem Stand [...]
[...] Kosten der privaten Krankenversicherung sind dann zusätzlich zu den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu [...]
[...] Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Oldenburg 2010 sind veröffentlicht worden. Damit sind auch die Leitlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg auf dem Stand 01.01.2010 und ergänzen insoweit die Düsseldorfer Tabelle 2010. [...]
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