Der Kollege Henning Krieg stellt erneut die meistabonnierten Law-Blog-Feeds vor. Wir sind noch nicht dabei, aber wie immer optimistisch für die Zukunft.
Um dies etwas zu forcieren hier nocheinmal die vier Beiträge, die bisher die meisten Zugriffzahlen hatten:
- Schönheitsreparaturen - Muß der Mieter bei Auszug streichen?
- Schleudertrauma und Schmerzensgeld - Kurzfassung
- Vaterschaftstest - Neues Gesetz vom Bundestag verabschiedet
- Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung - Zum Urteil des EuGH
Gefolgt von einer kleinen Erinnerung an unseren Feed:

Den Feed hätte ich ja beinahe übersehen.
Mitunter ist eben die dezente Andeutung am wirkungsvollsten
Also, wenn es jetzt bei der nächsten Aktualisierung nicht mit dem Sprung in die Topliste klappt - dann kann es nicht am Icon gelegen haben.
Ich habe bei dem Icon sicherheitshalber noch nicht die ganze Zeilenbreite ausgenutzt, insofern könnten wir noch etwas ausbauen…
Ein ganz heißer Tipp von mir: Blinken! Das kann nie schaden
@Hennig_K: wer findet bitte im Saisonfinale der Bundesliga die Zeit zum Kommentareschreiben?
Toni: Sachte, sachte … wir wollen doch nicht, daß §§ 223 - 227 StGB (ausgenommen §225 StGB) zur Anwendung kommen, nicht wahr?
doppelfish: Bei großen blinkenden Buttons kann man wohl von “einer übelen und unangemessenen Behandlung” sprechen. Allerdings würde ich sagen, wer im Internet surft, gibt pauschal seine Einwilligung übel behandelt zu werden