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	<title>Kommentare f&#252;r Rechtsanwalt News</title>
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	<link>http://www.rechtsanwalt-news.de</link>
	<description>Rechtsanwälte berichten</description>
	<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 11:52:49 +0000</pubDate>
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		<title>Kommentar zu Nicht so eilig von Marco</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/kanzleialltag/nicht-so-eilig/comment-page-1/#comment-477507</link>
		<dc:creator>Marco</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 09:47:32 +0000</pubDate>
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		<description>Also "jedoch nicht sofort" grenzt echt an eine Unverschämtheit.

Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also &#8220;jedoch nicht sofort&#8221; grenzt echt an eine Unverschämtheit.</p>
<p>Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Anrufe aus der Gruft von RA Hart</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/kanzleialltag/anrufe-aus-der-gruft/comment-page-1/#comment-472418</link>
		<dc:creator>RA Hart</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:18:46 +0000</pubDate>
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		<description>ich unterstelle, dass Sie dann § 168 StGB im Auge behalten?
Nicht dass die Besprechung dann ins Auge geht, bei wem auch immer...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich unterstelle, dass Sie dann § 168 StGB im Auge behalten?<br />
Nicht dass die Besprechung dann ins Auge geht, bei wem auch immer&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Berechnung der Wohnfläche: Dachterrasse von Dr. Marc Mewes</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/berechnung-der-wohnflaeche-dachterrasse/comment-page-1/#comment-462292</link>
		<dc:creator>Dr. Marc Mewes</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 15:45:04 +0000</pubDate>
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		<description>Wie ist es eigentlich, wenn keine Größe der Wohnung genannt ist ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ist es eigentlich, wenn keine Größe der Wohnung genannt ist ?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Mieter zahlt nicht von Cookie</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/der-mieter-zahlt-nicht/comment-page-1/#comment-278907</link>
		<dc:creator>Cookie</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 11:57:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-news.de/?p=1016#comment-278907</guid>
		<description>Hallo zusammen,

ich habe auch eine Frage zu diesem Thema und würde mich über schnellen Rat sehr freuen:

Ich wohnte seit Mai 2010 zusammen mit meinem mittlerweile Ex-Freund in einer gemeinsamen Wohnung. Den Mietvetrag haben wir damals gemeinsam unterzeichnet.

Im Sommer diesen Jahres haben wir zusätzlich einen Untermietvertrag aufgesetzt, da das Arbeitsamt es so verlangt hat, damit er seine Bezüge nicht verliert. Der Hauptmietvertrag wurde nicht geändert. Er wurde somit Haupt- und Untermieter zugleich.

Ende August haben wir uns dann schließlich getrennt. Wir wollten beide natürlich so schnell wie möglich ausziehen, nur verlief seine Wohnungssuche wesentlich erfolgreicher als meine. 

Als er schließlich eine Wohnung hatte (Mitte September), ging er zu unseren Vermietern und bat darum, ihn ohne Kündigungsfrist gehen zu lassen. Sie stimmten offenbar zu und er teilte mir mit, dass er ausziehen würde, ich mir aber keine Sorgen machen solle, da ich dennoch nur meinen Teil der Miete zahlen müsse. Das hätte er so abgesprochen. Daher ließ ich ihn ziehen.

Wenige Tage nach seinem Auszug, kamen unsere Vermieter vorbei um den weiteren Ablauf zu besprechen. Ich sagte, ich würde mich bemühen, eine neue Wohnung zu finden, da ich mir den vollen Mietbetrag nicht leisten könne (sie würden ja nicht ewig auf die Hälfte verzichten) und mir die Wohnung ohnehin zu groß sei.

Nun haben wir Mitte November und ich habe immer noch keine neue Wohnung gefunden. Hinzu kommt, dass meine Vermieter mir jetzt sagten, dass sie doch die volle Miete haben wollen und dass sie niemals mit meinem Ex-Frund abgesprochen hätten, dass sie auf die Hälfte verzichten würden.

Daraufhin habe ich mich an meinen Ex-Freund gewendet und ihm gesagt, dass er die Hälfte der Miete für September - November noch nachzahlen müsse, da seine Absprachen offenbar nicht den mir übermittelten Inhalt hatten. Ich hätte ihn auch niemals ausziehen lassen, wenn ich von der Konsequenz, die volle Miete zahlen zu müssen, gewusst hätte. Er weigert sich natürlich zu zahlen.

Nun Frage: Kann ich ihn auf den Haupt- oder Untermietvertrag festnageln? So weit ich weiß, hätten wir den gemeinsam unterschriebenen Vertrag auch nur gemeinsam kündigen können und der Untermietvertrag wurde nie wirklich gekündigt (nur vielleicht konkludent, da ich ihn ausziehen ließ, aber ja nur unter der Bedingung, dass ich dennoch nur meinen Teil der Miete entrichten muss, also die Hälfte).

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Vielen Dank schonmal vorab!

LG

Cookie</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe auch eine Frage zu diesem Thema und würde mich über schnellen Rat sehr freuen:</p>
<p>Ich wohnte seit Mai 2010 zusammen mit meinem mittlerweile Ex-Freund in einer gemeinsamen Wohnung. Den Mietvetrag haben wir damals gemeinsam unterzeichnet.</p>
<p>Im Sommer diesen Jahres haben wir zusätzlich einen Untermietvertrag aufgesetzt, da das Arbeitsamt es so verlangt hat, damit er seine Bezüge nicht verliert. Der Hauptmietvertrag wurde nicht geändert. Er wurde somit Haupt- und Untermieter zugleich.</p>
<p>Ende August haben wir uns dann schließlich getrennt. Wir wollten beide natürlich so schnell wie möglich ausziehen, nur verlief seine Wohnungssuche wesentlich erfolgreicher als meine. </p>
<p>Als er schließlich eine Wohnung hatte (Mitte September), ging er zu unseren Vermietern und bat darum, ihn ohne Kündigungsfrist gehen zu lassen. Sie stimmten offenbar zu und er teilte mir mit, dass er ausziehen würde, ich mir aber keine Sorgen machen solle, da ich dennoch nur meinen Teil der Miete zahlen müsse. Das hätte er so abgesprochen. Daher ließ ich ihn ziehen.</p>
<p>Wenige Tage nach seinem Auszug, kamen unsere Vermieter vorbei um den weiteren Ablauf zu besprechen. Ich sagte, ich würde mich bemühen, eine neue Wohnung zu finden, da ich mir den vollen Mietbetrag nicht leisten könne (sie würden ja nicht ewig auf die Hälfte verzichten) und mir die Wohnung ohnehin zu groß sei.</p>
<p>Nun haben wir Mitte November und ich habe immer noch keine neue Wohnung gefunden. Hinzu kommt, dass meine Vermieter mir jetzt sagten, dass sie doch die volle Miete haben wollen und dass sie niemals mit meinem Ex-Frund abgesprochen hätten, dass sie auf die Hälfte verzichten würden.</p>
<p>Daraufhin habe ich mich an meinen Ex-Freund gewendet und ihm gesagt, dass er die Hälfte der Miete für September - November noch nachzahlen müsse, da seine Absprachen offenbar nicht den mir übermittelten Inhalt hatten. Ich hätte ihn auch niemals ausziehen lassen, wenn ich von der Konsequenz, die volle Miete zahlen zu müssen, gewusst hätte. Er weigert sich natürlich zu zahlen.</p>
<p>Nun Frage: Kann ich ihn auf den Haupt- oder Untermietvertrag festnageln? So weit ich weiß, hätten wir den gemeinsam unterschriebenen Vertrag auch nur gemeinsam kündigen können und der Untermietvertrag wurde nie wirklich gekündigt (nur vielleicht konkludent, da ich ihn ausziehen ließ, aber ja nur unter der Bedingung, dass ich dennoch nur meinen Teil der Miete entrichten muss, also die Hälfte).</p>
<p>Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Vielen Dank schonmal vorab!</p>
<p>LG</p>
<p>Cookie</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Geld verleihen an Freunde, Verwandte, Lebensgefährten etc von bianca</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/allgemein/geld-verleihen-an-freunde-verwandte-lebensgefaehrten-etc/comment-page-1/#comment-277417</link>
		<dc:creator>bianca</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 14:17:28 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, ich hab da auch so ein problem und zwar hab meiner damahligen besten freundin 110 € geliehen und da hat sie mir auch ein teip davon bis auf 60 € ratenweise zurück gezahlt. Naja nach kurzer zeit haben wir uns dann zerstritten und das ist jetzt 1/2 jahr her ubd seitdem streitet sie ab, dass sie mir noch geld schuldet! wir haben das auch damals mündlich gemacht jedoch habe ich beweismails von ihr wo sie darin erwähnt dass sie keine lust hat mir das geld zurück zu zahlen... in facebbok hat sie das bei mir auch öffentlich gepostet dass sie mir es nicht mehr gibt! so jetzt meine frage, kann man was dagegen tun?? Reicht mein beweis?? bitte um hilfe!!  Danke!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich hab da auch so ein problem und zwar hab meiner damahligen besten freundin 110 € geliehen und da hat sie mir auch ein teip davon bis auf 60 € ratenweise zurück gezahlt. Naja nach kurzer zeit haben wir uns dann zerstritten und das ist jetzt 1/2 jahr her ubd seitdem streitet sie ab, dass sie mir noch geld schuldet! wir haben das auch damals mündlich gemacht jedoch habe ich beweismails von ihr wo sie darin erwähnt dass sie keine lust hat mir das geld zurück zu zahlen&#8230; in facebbok hat sie das bei mir auch öffentlich gepostet dass sie mir es nicht mehr gibt! so jetzt meine frage, kann man was dagegen tun?? Reicht mein beweis?? bitte um hilfe!!  Danke!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Als Zeuge vor Gericht: eine kurzer Überblick von Beate</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/allgemein/als-zeuge-vor-gericht-eine-kurzer-ueberblick/comment-page-1/#comment-275549</link>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:22:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-news.de/?p=1122#comment-275549</guid>
		<description>Moin moin!

Wie verhalte ich mich, wenn ich in einer Bußgeldsache als Zeuge vor Gericht muss. Es sind nur die Parteien, also mein Verlobter u. ich und der Fahrer der Gegenseite angegeben. Es handelt sich um einen Verkehrsunfall auf der Autobahn.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moin moin!</p>
<p>Wie verhalte ich mich, wenn ich in einer Bußgeldsache als Zeuge vor Gericht muss. Es sind nur die Parteien, also mein Verlobter u. ich und der Fahrer der Gegenseite angegeben. Es handelt sich um einen Verkehrsunfall auf der Autobahn.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zu der Dauer unüblicher Behördenvorgänge von Rechtsanwalt Kiel - Meyer-Truelsen</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/kanzleialltag/zu-der-dauer-unueblicher-behoerdenvorgaenge/comment-page-1/#comment-275453</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Kiel - Meyer-Truelsen</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 14:39:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-news.de/?p=3267#comment-275453</guid>
		<description>Der Herr Beamte scheint ja wirklich ein Experte seiner Zunft zu sein. Vielen Dank für diesen belustigenden Einblick.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Herr Beamte scheint ja wirklich ein Experte seiner Zunft zu sein. Vielen Dank für diesen belustigenden Einblick.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Schönheitsreparaturen - Muß der Mieter bei Auszug streichen? von Benny</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/comment-page-3/#comment-275058</link>
		<dc:creator>Benny</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 08:48:22 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

Ich hätte mal die Frage ob mein Vermieter mich dazu verpflichten kann 
die Fußböden (Dielen) zu streichen? Aufgrund abnutzungsspuren von der Auslegware!
und...
bin ich auch verpflichtet vergilbte Türen zu Streichen?

würde mich freuen wenn mir jemand was zu schreiben kann</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich hätte mal die Frage ob mein Vermieter mich dazu verpflichten kann<br />
die Fußböden (Dielen) zu streichen? Aufgrund abnutzungsspuren von der Auslegware!<br />
und&#8230;<br />
bin ich auch verpflichtet vergilbte Türen zu Streichen?</p>
<p>würde mich freuen wenn mir jemand was zu schreiben kann</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Schönheitsreparaturen - Muß der Mieter bei Auszug streichen? von Livia</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/comment-page-3/#comment-274703</link>
		<dc:creator>Livia</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 22:11:00 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Abend, ich hätte da auch eine kleine frage.
und zwar lebe ich zurzeit in einer Wg mit 2 weiteren frauen ( 18 + 19j.) vor zwei wochen haben sie mir as mietverhältnis gekündigt mit der begründung das ich nicht zu ihnen passe.. nagut, kann ich mit leben.. aber nun war es so, das ich natürlich nicht sonderlich erfreut darüber war auszuziehen und was neues finden zu müssen in 2 monaten, und mich dementsprechend auch nicht mehr wie vorher verhalten habe (kurz angebunden, kein gequatsche und zusammensitzen mehr etc.) was ja wohl auch verständlich ist denke ich.. ich habe ihnen nie etwas getan, ich bin ihnen einfach nur aus dem weg gegangen!
1 woche später bekomme ich die erste mahnung, ich hätte mich sehr negativ verändert, und ich habe mich weiterhin an die haushaltregeln zu halten bis zu meinem auszug ansonsten werden sie andere schritte einleiten (ausserordentliche kündigung) 
  
heute abend (wieder 1 woche später) komme ich nachhause, da liegt die 2. mahnung auf dem bett. ich hätte mich weiterhin negativ verändert (ich ignoriere sie einfach nur, weiter nichts) und es würde in der wohnung nach rauch stinken. ich wüsse wohl von was das kommt! (ich habe 3-4 mal draussen VOR meinem Fenster geraucht) jetzt steht in der mahnung das ich vor meinem fenster nicht mehr rauchen darf und ich mein zimmer vor auszug zu reinigen hab (komplette raucherreinigung) und die wände komplett neu streichen muss! (die wände sind noch strahlend weiss) in meinem untermietervertrag steht aber absolut GARNICHTS darüber wie ich mein zimmer beim auszug zu hinterlassen habe..  

muss ich die wände nun streichen? 
und können sie eine ausserordentliche kündigung einreichen nur weil wir uns persönlich nicht verstehen, bzw. ich ihnen aus dem weg gehe? (wohne nur noch bis ende dezember dort)
ich würde mich sehr über eine antwort freuen.
liebe grüsse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend, ich hätte da auch eine kleine frage.<br />
und zwar lebe ich zurzeit in einer Wg mit 2 weiteren frauen ( 18 + 19j.) vor zwei wochen haben sie mir as mietverhältnis gekündigt mit der begründung das ich nicht zu ihnen passe.. nagut, kann ich mit leben.. aber nun war es so, das ich natürlich nicht sonderlich erfreut darüber war auszuziehen und was neues finden zu müssen in 2 monaten, und mich dementsprechend auch nicht mehr wie vorher verhalten habe (kurz angebunden, kein gequatsche und zusammensitzen mehr etc.) was ja wohl auch verständlich ist denke ich.. ich habe ihnen nie etwas getan, ich bin ihnen einfach nur aus dem weg gegangen!<br />
1 woche später bekomme ich die erste mahnung, ich hätte mich sehr negativ verändert, und ich habe mich weiterhin an die haushaltregeln zu halten bis zu meinem auszug ansonsten werden sie andere schritte einleiten (ausserordentliche kündigung) </p>
<p>heute abend (wieder 1 woche später) komme ich nachhause, da liegt die 2. mahnung auf dem bett. ich hätte mich weiterhin negativ verändert (ich ignoriere sie einfach nur, weiter nichts) und es würde in der wohnung nach rauch stinken. ich wüsse wohl von was das kommt! (ich habe 3-4 mal draussen VOR meinem Fenster geraucht) jetzt steht in der mahnung das ich vor meinem fenster nicht mehr rauchen darf und ich mein zimmer vor auszug zu reinigen hab (komplette raucherreinigung) und die wände komplett neu streichen muss! (die wände sind noch strahlend weiss) in meinem untermietervertrag steht aber absolut GARNICHTS darüber wie ich mein zimmer beim auszug zu hinterlassen habe..  </p>
<p>muss ich die wände nun streichen?<br />
und können sie eine ausserordentliche kündigung einreichen nur weil wir uns persönlich nicht verstehen, bzw. ich ihnen aus dem weg gehe? (wohne nur noch bis ende dezember dort)<br />
ich würde mich sehr über eine antwort freuen.<br />
liebe grüsse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Schönheitsreparaturen - Muß der Mieter bei Auszug streichen? von Udo</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/comment-page-3/#comment-274437</link>
		<dc:creator>Udo</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 12:23:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/#comment-274437</guid>
		<description>an Stefan 
Nach neuerem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Schönheitsreparaturklausel auch dann unwirksam, wenn sie den Mieter dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen“ (BGH, Urteil vom 9.6.2010, Az. VIII ZR 294/09). Dadurch wird dem Mieter die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung genommen. Die Klausel benachteiligt den Mieter genauso unangemessen, wie die Verpflichtung, einen Fachhandwerker mit der Durchführung zu beauftragen, so der BGH.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>an Stefan<br />
Nach neuerem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Schönheitsreparaturklausel auch dann unwirksam, wenn sie den Mieter dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen“ (BGH, Urteil vom 9.6.2010, Az. VIII ZR 294/09). Dadurch wird dem Mieter die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung genommen. Die Klausel benachteiligt den Mieter genauso unangemessen, wie die Verpflichtung, einen Fachhandwerker mit der Durchführung zu beauftragen, so der BGH.</p>
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	</item>
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