Der Mandant hatte sich vorher schon etwas schlau gelesen und den hierzu verwendeten Gesetzestext mitgebracht. An Hand dieser Gesetzestextausgabe bin ich mit ihm die Gesetzeslage durchgegangen. Es sollte dann ein Schreiben an die Gegenseite gerichtet werden.
Bei der Verabschiedung fragte er dann:
“Soll ich Ihnen das Gesetz hier lassen oder haben Sie eins da?”
Ich hatte, danke der Nachfrage.
Schließlich geht man ja auch nicht in die Konditorei und bestellt eine Torte mit der Nachfrage, ob die Zucker da haben
Aber nett!
Das war auch so ungefähr mein Gedanke als er das fragte. Aber das Angebot ist ja nett…
Aber manchmal ganz nützlich….