Feed on
Posts
Comments

Einem Freund, Verwandten oder Lebensgefährten steht man auch in Notsituationen bei und in den allermeisten Fällen geht ein solcher “Geldverleih” auch gut. Die Fälle, in denen es nicht gut geht landen allerdings dann nicht selten bei einem Anwalt und dieser muß seinen Mandanten dann darüber aufklären, dass die Sache nicht so einfach wird, wie es der Mandant vielleicht vermutet.

1. Rechtliches vorweg

Das Verleihen von Geld ist eigentlich rechtlich gesehen kein Verleihen, sondern die Vergabe eines Darlehens. Der Unterschied zwischen einem Darlehen und einer Leihe ist juristische gesehen einfach

  • bei einer Leihe wird ein bestimmter Gegenstand kostenlos überlassen und genau dieser Gegenstand muß auch zurückgegeben werden (§ 598 BGB)
  • ein Darlehen liegt vor, wenn etwas (ggfs. kostenpflichtig) überlassen wird und der Darlehensnehmer Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückgeben muß. Für Geld findet sich das etwas weniger verklausuliert in § 488 BGB.

Ein Darlehen zwischen Privatpersonen kann dabei kostenlos geschlossen werden. Zwischen Unternehmern und Verbrauchern hingegen greifen besondere Formvorschriften zum Schutze des Verbrauchers, auf die aber hier nicht eingegangen werden braucht.

2. Die typischen Schwierigkeiten

Das Darlehen zwischen Bekannten und Verwandten beruht meist auf Vertrauen, was juristische sehr gefährlich ist. Beide Parteien gehen davon aus, dass “in diesem Fall ja wohl nichts schriftliches abgeschlossen werden muß”. Die Vorlage eines Vertrages wird von beiden als Unterstellung mangelnden Vertrauens angesehen und daher – mitunter bereits mit Bauchschmerzen – unterlassen. Das führt zu folgenden Problemen

  • Es wird behauptet, dass nie Geld übergeben wurde
  • Es wird behauptet, dass eine Schenkung und kein Darlehen vorliegt
  • die Höhe und die Rückzahlungszeitpunkte sind unklar.

Problematisch ist, dass derjenige, der das Geld gibt den Beweis erbringen muß, dass er einen bestimmten Betrag an den anderen ausgezahlt hat und vereinbart war, dass dieser den Betrag zurückzahlt.

Da solche Übergaben meist unter 4 Augen stattfinden ist ein Beweis über Zeugen meist nicht möglich. Meist stehen allenfalls Zeugen zur Verfügung die bestätigen “das er Geld haben wollte und ihm das auch gegeben worden sein soll”. Dies wissen die Zeugen meist nur aus Gesprächen mit anderen oder – noch schlimmer – sie wissen noch nicht mal mehr warum sie es wissen. Eine solche Zeugenaussage hat wenig Beweiswert. Den die Absichtserklärung reicht nicht aus um das Darlehen nachzuweisen. Mitunter ist auch eine Zeuge vorhanden, der bestätigen kann, dass Geld übergeben wurde. Aber wieviel es war kann er auch nicht aus eigener Anschauung sagen. Auch hier wird es schwierig die komplette Summe zu beweisen. Auch ein Kontoauszug, nach dem vorher von dem Geldgeber der Betrag in dieser Höhe abgehoben wurde belegt nicht, dass dieser auch tatsächlich an den Geldempfänger übergeben wurde.

3. Mögliche Abhilfen

Wenn man vermutet, dass die Gegenseite bestreitet, dass sie das Geld bekommen hat, eine schriftliche Vereinbarung aber nicht vorhanden ist, dann sollte man zunächst überlegen, ob man, bevor man diesen Betrag tatsächlich zurückfordert, nicht bereits einige Beweise schaffen kann.

Mitunter rührt die Weigerung daher, dass derjenige weiß, dass er das Geld momentan nicht zurückzahlen kann. Er stimmt aber evt. einer Vereinbarung zu, nach der der Geldbetrag im nächsten Jahr zu verzinsen ist, weil er dann die Rückzahlung in weiter Ferne sieht. Oder man spricht mit Freunden zwanglos über die damalige Situation und flechtet in das Gespräch etwas ein wie “gut das ich damals noch die 4.000 € über hatte, die ich dir leihen konnte, so ist das alles noch mal gutgegangen.” Vielleicht läßt er sich dann vor Freunden dazu hinreißen, die damalige Leihe zu bestätigen.

Solange das Verhältnis noch gut ist kann auch die Unterzeichnung eines Vertrages, der das Darlehen nachträglich festhält, versucht werden.

4. Sicher ist sicher

Am besten ist es aber von vorne herein Klarheiten zu schaffen.

a) Vertrag

Ist es noch nicht zur Geldübergabe gekommen sollte man sich nicht zu schade sein die Geldübergabe von der Unterzeichnung eines Vertrages abhängig zu machen, wenn eine bestimmte Geldsumme überschritten wurde.

Dieser kann relativ einfach gestrickt sein:

Hiermit bestätigt Herr Karl Heinz von Herrn Christian Müller ein Darlehen über 5.000 € erhalten zu haben. Der Betrag wurde am 15.04.2008 durch Herrn Christian Müller ausgezahlt.

Ort, Datum

Christian Müller Karl Heinz

Wem das Wort Darlehen zu formell klingt der kann auch einfach schreiben, das Karl bestätigt, dass Christian ihm 5.000 € geliehen hat und dieser das Geld bereits erhalten hat. Wichtig ist es nur, nicht nur die Absicht, dass Geld zu verleihen festzuhalten, sondern auch die Auszahlung des Geldes. Damit kann später ein Streit vermieden werden.

Eigentlich sollte ein Freund nichts dagegen haben, dass jemand, der ihm Geld leiht, dass auch noch einmal schriftlich fixiert. Einwände, dass das aufgrund der Freundschaft nicht notwendig ist, sollte man mit einem Satz wie “Gerade deswegen ist es nötig. ich möchte nicht, dass unsere Freundschaft irgendwann mal darunter leidet, dass wir uns über den genauen Betrag streiten” umkehren.

b) Überweisung

Läßt sich ein schriftlicher Vertrag aber nicht erreichen, dann sollte man zumindest das Geld überweisen. Hierbei kann man in der Betreffzeile wunderbar deutlich machen, warum man das Geld überweist.

Ein einfaches “Darlehen”in der Betreffzeile kann hier bereits deutlich machen, dass man das Geld später zurück haben möchte. Zudem kann man durch den Beleg die Zahlung des Geldes und die Höhe belegen.

c) Zeugen

Ist auch dies nicht möglich, kann man das Geld entweder direkt durch Dritte übergeben lassen und diesen einen bestimmten Text aufsagen lassen, etwa “Hier ist das Geld von Christian, dass du dir leihen wolltest, ich soll es dir geben”. Dies kann der Bote dann später vor Gericht so bezeugen.

Oder man übergibt das Geld vor einem Zeugen und sagt bei der Übergabe vor diesem Zeugen deutlich, dass es ein Darlehen (oder “geliehen”) ist.

Bei beiden Varianten sollte man darauf achten, dass der Zeuge das Geld vorher selbst zählt.

Es kann sich anbieten, danach den Zeugen ein Schreiben aufsetzen und unterzeichnen zu lassen, der die Ereignisse festhält.

Beispielsweise:

“Am 14.04.08 hat Christian in meiner Anwesenheit 5.000 € an Karl übergeben. Diesen Betrag hat er mich zählen und in einen Briefumschlag stecken lassen, den er dann an Karl mit den Worten “Das Geld, das ich dir leihen sollte” übergeben hat. Karl hat das Geld nachgezählt und eingesteckt. Datum, Unterschrift”

Bei einer späteren Zeugenvernehmung kann man dann, falls das Gedächtnis nachgelassen hat, dieses Schreiben als Erinnerungshilfe und zur Unterstützung rausholen.
5. Fälligkeit

Ist kein besonderes Fälligkeitsdatum für die Rückzahlung vereinbart sollte man (ggfs nach Sicherung der Beweise) das Darlehen noch kündigen. Dies sieht § 488 III BGB vor.

§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

(…)
(3) Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. (…)

Dies sollte schriftlich geschehen, damit auch hier ein gewisser Beweis geschaffen ist. Wenn andere Kündigungsfristen vereinbart worden sind, sind diese zu beachten.

32 Responses to “Geld verleihen an Freunde, Verwandte, Lebensgefährten etc”

  1. kath sagt:

    Geld verleihen ist immer schwierig, nicht umsonst gibt’s das Sprichwort: Bei Geld hört die Freundschaft auf.
    Ich verleihe Geld grundsätzlich nur, wenn ich weiß, dass ich nicht auf das Geld angewiesen bin und im schlimmsten Fall damit rechnen muss, es nie wieder zu sehen.

    Was mein Spiderschwein angeht: Realisier das mal in nem Altbau mit 3,80m hohen Decken :)

  2. Brandau sagt:

    @kath
    Das ist sicherlich die richtige Einstellung bei so etwas. Leider sind nicht alle so vorsichtig. Mitunter ist es erstaunlich wie viel Geld Leute verleihen, obwohl sie eigentlich wissen müssten, dass es nicht gut gehen kann. Ein anderer Fall ist die Beziehung in der man sich was leiht und dann geht sie auseinander. Da hatte man das Geld vielleicht auch abgeschrieben, aber jetzt, wo man sich getrennt hat, möchte man es wiederhaben (und dabei vielleicht auch seine Wut über die Trennung abbauen).
    Zum Schwein: War da nicht ein Regal im Bild? Da könnte man es doch runterkleben! Sonst ist es ja einfach ein Schwein und kein Spiderschwein

  3. Venstar sagt:

    Und was ist mit der Gewschenke die Eltern an die erwachsenen Kinder machen dürfen? Gibt’s steuerfrei Betrag?

    Danke!

  4. Venstar sagt:

    Ich hab’s gefunden. Es heißt Schenkungssteuer und wenn es um Eltern-Kindern geht, der Steuerfreierbetrag ist 250 000 Euro.

    Grüße

  5. PrimePaule sagt:

    Wie sieht es denn aus, wenn meine Eltern mir zur Unterstützung Geld zwischendurch überwiesen haben und die Zahlungen sollen in einem Vertrag festgehalten werden? Welche Vertrag empfiehlt sich hierfür?
    Hat jemand auch schon einen vorformulierten Vertrag dafür?

  6. Brandau sagt:

    @PrimePaule
    Wenn das Geld als Darlehen gezahlt wurde, dann sollte der Betrag der gezahlt wurde in dem Vertrag stehen und evt. noch ein Datum, zu dem der Betrag zurückgezahlt werden soll, gegebenfalls auch Angaben zu den Raten.

  7. Cindy sagt:

    wie sollte der vertrag aussehen schriftlich?
    Und was kann ich machen wenn ich das geld nicht wieder bekomme?

  8. Anne sagt:

    Gibts denn auch wenn man weder Vertrag noch wirklich glaubwürdige Zeugen hat, das Geld zurückzubekommen?

  9. Klasse Blog über Rechtszeug. Ich habe selbst erst vor 3 Jahren einen Darlehenvertrag abgeschlossen. Allerdings war der von einer privaten Person. Das würde ich auf 100% wieder machen. Muss halt nur alles genau geregelt sein. Schöne Grüße von Susanna Barakinow

  10. ich bin dumm sagt:

    ich hab einen freund erst 3000 dann 200 dann 3000 dann 100 dann 5800€ geliehen, krieg es nich mehr zurück keine beweise keine zeugen.
    und der Ar****** gibt es mir nicht mehr wieder .
    wie ich mich dazu bringen konnte weis ich nicht.
    erlich gesagt weis ich nicht was ich machen kann.
    auch wenn ich nich darauf angewiesen bin ist mir das zu schade.
    fu** my life
    kaum zu glauben aber das ist wirklich die wahrheit
    ps: der pe**er meldet sich nich mehr (sogenannte freund) Geschichtenerzähler.

  11. Lilie sagt:

    ich habe eine freundin im Februar 200€ und später im März 300€ geliehen…die 200€ habe ich wieder bekommen, aber meine 300€ will die mir nicht zu rück geben…ich habe immer versucht anzurufen, dann habe ich ihrem mann am telefon und sagte das ich gerne meine 300€ die ich seiner frau geliehen habe wieder, aber er meinte ich hätte keine beweise und solls lassen…was er gesagt hat war noch erniedrigender, aber das möchte ich jetzt nicht in worte schreiben, ich bin sehr enttäuscht, sie musste mich nicht zum zweiten mal bitten ihr geld zu leihen und ich habs ihr geliehen…bis jetzt lass ihr mann mich nicht mehr mit ihr reden, ich komme nicht mehr an sie ran, immer wenn ich anrufe ist er dran…kann ich wirklich nichts mehr tun, muss ich mich wirlich damit abfinden das diese leute nicht bestraf werden? lg lilia

  12. Lilie sagt:

    diese person hat auch mein chef geld geliehen, nur das sie dann immer abgearbeitet hat, und später hat sie mein chef noch mal 200€ geliehen, aber mein chef hat eine quittung, das habe ich aber leider erst erfahren nach dem ich sie mein geld geliehen habe….omg ich bin so dumm…und mom auch sehr wütend…bei geld hört wirklich die freundschaft auf…schade das diese leute einfach davon kommen können, und die leute die es gut mit einem meinen werden bestraf…weil sie ihre freundin nur aus einen unangenehmen situation helfen wollte, aber selber zu opfer wurde

  13. Lana sagt:

    die frage von Anne ist sehr interessant…möchte gerne die antwort lesen…den ich habe nämlich eine freundin (jetzt nicht mehr) geld geliehen, habe weder zeuge noch was schriftliches in der hand…und jetzt will sie mir das geld nicht zurück geben.

    LG Lana

  14. There is obviously a lot to know on this topic. I think you made some good points here also. Keep up the great work!

  15. thomas sagt:

    Hallo ,

    ich habe an meiner ex 11000 euro geliehen da waren wir noch zusammen ,habe noch die überweisung ,aber sie weis nichts davon hat das geld nieh bekommen und mir angeblich wieder gegeben,hat das geld aber ihren sohn geben wo ich von denn auch eine zeit lang eine ratenzahlung bekommen habe ,danach ist die beziehung zerbrochen .sie hat mich auch um meine meitkaution betrogen sie hat meine unterschrift in ein dokument gesetzt wo ich ihr die mietkaution überlasse habe aber ich habe niemals soein dokument erfasst wer kann mir da weiter helfen

  16. Hey,
    hinterher ist man immer schlauer – leider.
    @ thomas: das nennt sich Fälschung und ist strafbar – würde auf eine Schriftenanalyse herauslaufen. Mal informieren wie teuer das alles wird und ob sich das auch noch rechnet wenn du vor gericht recht bekommst. Wenn nicht hoffe ich das du Rechtsschutzversichert bist, so ein verfahren kann auch schon ein paar Euro kosten…

    lg
    Marina

  17. Bubi sagt:

    Hallo hätte da mal ne Frage ich soll jemanden geld leihen eine höhere summe reicht es aus wenn man das schriftlich fest hält (sowie oben beschrieben) mit Unterschriften beider Parteien?? also reicht das als Beweis??

  18. Ed sagt:

    @ “ich bin dumm”
    naja dann bist du ein schlechter Freund wenn du es so leichtsinnig gemacht hast, ich hätte das Geld schon zurück gezahlt.

  19. Kathe sagt:

    Also ich hab vor nen Jahr nem Freund 200 € geliehen und da war auch noch einer dabei der es gesehen hat, und es wissen auch viele von ihm auch dass ich ihm das geld geliehen hab! Der will es mir aber jetzt nicht mehr zurück geben, kann ich da vllt zur Polizei gehen und da eine anzeige machen? Werd ich dadurch das Geld wieder zurück bekommen??? Bräuchte es dringend :(
    Lg Kathe

  20. Alis sagt:

    @ ” ich bin dumm”
    genau das gleiche ist auch mir passiert …
    Alsoo bei mir war es so das ich 10 000 € hergeborgt habe aber nicht auf einmal. Und das problem ist die sind einfach abgehauen, zwar weis ich wo sie sind aber ich kriegs nicht mehr wieder. Ich hab sie schon mehrmals gebeten mir das geld zurück zu geben aber sie macht es nicht. Ich WILL UNBEDINGT MEIN GELD WIEDER HABEN !!!! nur wie ist die frage ??? würde mich über eine antwort SEHR freuen …
    LG Alis

  21. Zorni sagt:

    Alleine die Tatsache das sich die studierten Herren in Schwarz so einen Kopf über eine Geldverleihe machen (müssen) zeigt doch deutlich das man eines am besten macht, nämlich KEIN geld verleihen. Hat jemand Hunger spendiere ich gerne eine Tüte Aldifutter, aber bei Geld hört die Freundschaft in aller Regel auf.
    Es gibt einfach Erfahrungen auf die man besser verzichten sollte, auch wenn “Er” “Sie” “Es” noch so verzweifelt guckt.
    Wer heute das Geld nicht hat, der hat es auch in 6 Monaten nicht.
    Und wenn die Freundschaft am “Nichtverleihen” scheitert dann malt euch mal aus was Euch beim “Verleihen” blüht.
    In diesem Sinne: Geldbörse schön geschlossen halten!
    Mein Rat: Finger weg.

  22. Zinsenhans sagt:

    In der heutigen Zeit enden die Freundschaften sehr schnell, wenn es ums liebe Geld geht. Damit man keine schlechten Erfahrungen sammelt, sollte auf jeden Fall ein Schriftstück aufgesetzt werden oder über eine dritte Instanz das Geld verborgen festgehalten werden.

    Leider helfen alle guten und rechtskonformen Dinge nicht, in allen Fällen sein Geld wiederzubekommen. In diesem Sinne sollte man sich gut überlegen, wieviel Geld man verborgen möchte.

  23. Meikel sagt:

    Habe auch eine Frage. Nach der Scheidung von meiner Ex-Frau verlangen meine ehemaligen Schwiegereltern Geld zurück, das sie uns zum Kauf eines Grundstücks vor 10 Jahren geschenkt hatten. Es gibt keinen Vertrag dazu nur Kontoauszüge. Das Grundstück mit Haus wurde mir notariell vor 2 Jahren überschrieben. Meine Ex wurde von mir ausgezahlt. Ich versuche die Raten aufzubringen um das Haus zu halten. Deswegen ist die Forderung meiner Ex Schwiegereltern ein Schock. Muß ich bezahlen?

  24. Zorni sagt:

    Zu mir hat mal einer gesagt: Wir machen einen schönen Schuldschein, da schreiben wir alles auf. Darlehnsbetrag, Rückzahlungsmodalitäten usw. usf. und wenn ich dann nicht zahle hast Du ja den Beleg.
    Und nun kommst:
    “Und wenn ich dann zugebe das ich das auch unterschrieben habe, dann hast Du ja auch keine Schwierigkeiten das Geld wieder zu erhalten.”
    Innerlich standen mir die Haare zu Berge, nach Aussen habe ich cool gekuckt….heute weiß ich mit wem ich es zu tun hatte….!
    Das Geld hätte ich nie wieder gesehen.

  25. Zorni sagt:

    Zu mir hat mal einer gesagt: Wir machen einen schönen Schuldschein, da schreiben wir alles auf. Darlehnsbetrag, Rückzahlungsmodalitäten usw. usf. und wenn ich dann nicht zahle hast Du ja den Beleg.
    Und nun kommst:
    “Und wenn ich dann zugebe das ich das auch unterschrieben habe, dann hast Du ja auch keine Schwierigkeiten das Geld wieder zu erhalten.”

    Innerlich standen mir die Haare zu Berge, nach Aussen habe ich cool gekuckt….heute weiß ich mit wem ich es zu tun hatte….!
    Das Geld hätte ich nie wieder gesehen.

  26. pablo sagt:

    Wir haben ein sehr hohes Kapital wird verwendet, um zu gewähren
    Kredite vor allem in den kurz-und langfristige, von 2.000 € zu
    5.000.000 € für jeden ernsthaften, ehrlichen und guten
    Moralvorstellungen zu wollen prêt.Le Rückzahlungsrate beträgt
    2% Zinsen pro Jahr je nach Menge für sein besonders bezahlt.
    Ich möchte nicht, das Gesetz über den Wucher zu brechen. Sie können im Pay
    Von 01 bis 25 Jahre maximal je nach der Menge prêtée.C ist an Ihnen,
    die monatlichen Zahlungen. Kontaktieren Sie uns per mail: pret.particulier210 @ yahoo.fr
    Warten, von Ihnen zu hören Bitte akzeptieren Sie meine besten Grüße

  27. besserwisser sagt:

    Bei Geld hört die Freundschaft auf und wenn ihr Freundschaften erhalten wollt und nicht enttäuscht werden wollt, dann verleiht niemal
    Geld.
    Als erstes ändert sich das Verhältnis von zwei “Gleichen” zu
    “Leiher-Schuldner”. Kleine Freundschaftsdienste werden großzügig
    später in Rechnung gestellt und vieles mehr.
    Hauptanliegen:
    Bei Pablo weis ich nicht um was für ein Arschloch es sich handelt
    und was er überhaupt geschrieben hat 2% pro Rate oder pro Jahr ??
    Wenn er euch erzählt AJHHFÄOIWjsväadjbao meint er garantiert was anders. Also Ohren hoch, Sirenen ein und aufgepasst.
    und die, die sich überlegen an ihn mal eine mail zu schicken,
    wegen einem Kredit oder so, zu den Dümmsten der Dummen zählen.

  28. bianca sagt:

    Hallo, ich hab da auch so ein problem und zwar hab meiner damahligen besten freundin 110 € geliehen und da hat sie mir auch ein teip davon bis auf 60 € ratenweise zurück gezahlt. Naja nach kurzer zeit haben wir uns dann zerstritten und das ist jetzt 1/2 jahr her ubd seitdem streitet sie ab, dass sie mir noch geld schuldet! wir haben das auch damals mündlich gemacht jedoch habe ich beweismails von ihr wo sie darin erwähnt dass sie keine lust hat mir das geld zurück zu zahlen… in facebbok hat sie das bei mir auch öffentlich gepostet dass sie mir es nicht mehr gibt! so jetzt meine frage, kann man was dagegen tun?? Reicht mein beweis?? bitte um hilfe!! Danke!

  29. gelten für ein Darlehen so schnell wie möglich sagt:

    Wenn Sie ein Darlehen benötigen, wenden Sie sich und bewerben Sie sich jetzt für einen.
    E-Mail: info.mfcservices@gmail.com

Leave a Reply