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Bei einem Fall aus dem Bereich Arzthaftungsrecht hatten wir - wie üblich - die Behandlungsunterlagen, also die dortige Patientenakte angefordert. Zwei Tage später hatte das Krankenhaus die Akte auch bereits übersandt. Drei Tage später kam die Akte dann noch einmal - durch die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses, der man unser Schreiben weitergeleitet hatte.

Immerhin wollen sie nur einmal Kopierkosten haben.

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