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Wer noch irgendwo ein unter anderen Unterlagen vergrabenes Sparbuch gefunden hat wird sich über diese Entscheidung des OLG Celle vom 18.06.2008, Az: 3 U 39/08, freuen:

Das OLG Celle sieht auch bei sehr alten Sparbüchern die Beweislast dafür, dass das dortige Guthaben bereits ausgezahlt wurde, bei der Bank.

Im dort zu entscheidenden Fall hatt der Kläger 1971 ein Sparkonto eröffnet und dann das Sparbuch als Sicherheit hinterlegt. Bei dem Auflösungsversuch im Jahre 2005 behauptete die Bank dann, dass das Sparbuch bereits 1982 aufgelöst worden sei als auch die Sicherheitsleistung nicht mehr erforderlich gewesen ist. Dies ergebe sich aus bankinternen Aufzeichnungen.

Das LG Stade hatte die Klage noch abgewiesen und dies mit dem großen Zeitraum begründet, der zwischenzeitlich vergangen sei. Aufgrund dieses langen Zeitablaufs sei es der Bank praktisch unmöglich einen Nachweis über die Auszahlung zu erbringen. Dies führe dazu, dass der Kläger beweisen müße, dass die Bank noch nicht gezahlt habe.

Das OLG Celle hob dieses Urteil auf und verwies darauf, dass das Sparbuch den vollen Beweis für das Bestehen des ausgewiesenen Betrages erbringe. Buchungen ohne Vorlage des Sparbuchs seien grundsätzlich unzulässig. Wenn sie die Bank trotzdem vornimmt, tut sie dies auf eigenes Risiko.

4 Responses to “Beweislast bei Auszahlung eines Sparbuchguthabens”

  1. PZK sagt:

    Da muss ich sagen, richtig so!
    Ich bin mir mittlerweile sicher, dass Frechheit siegt, vom Ausgang des Landgerichts her! Total abwägig zu sagen, “Mh auf dem Papiersparbuch ist zwar noch was drauf, aber nichtmehr online bei uns! Sie haben Pech!”. Ich kanns mir kaum vorstellen, das Dokument “Sparbuch” zu verneinen!

  2. Brandau sagt:

    Ja, ich hätte mir mit dem Sparbuch in der Hand auch gute Chancen ausgerechnet. Da muß man schon ziemlich gute Zeugen haben, die erklären können, warum sie sich gerade an diese Auszahlung erinnern können um dagegen anzukommen.

  3. doppelfish sagt:

    PZK: Genau. Der zweitletzte Satz im OP ist das Feine an diesem Urteil.

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